APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft

Hohenstein

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft am Montag, den 06.02.2017, um 13:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft in 99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1, Kulturraum.

I. Tagesordnung

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/2016 samt Lagebericht sowie des Berichtes des Aufsichtsrates 2015/2016.

TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2015/2016 der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 87.244,44 EUR in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung nicht zu erteilen.

TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:
Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Dem vom Aufsichtsrat bestellten Vorstandsmitglied, Herrn Ralf Bergholz, geboren am 27.04.1966, Ellernstaße 8, 99734 Nordhausen, wird das Vertrauen durch die Hauptversammlung gemäß § 84 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 AktG entzogen. Nach dieser Vorschrift kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands aus wichtigem Grund widerrufen werden. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dies geschieht aus offenbar unsachlichen Gründen.

TOP 6:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gesellschaft, unter der Firma,

Kühnemuth & Oberthür Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Marktstraße 4, 37269 Eschwege,

zu Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2016/2017 vorsorglich zu bestellen. Die Hauptversammlung verzichtet auf die Durchführung einer Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016/2017. Die Hauptversammlung überlässt es dem Aufsichtsrat, einen Beschluss zur Durchführung einer Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu fassen.

II. Zur Einsichtnahme ausliegende Unterlagen

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Jahresabschluss, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns (Tagesordnungspunkt 1)

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft ausliegen.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft in 99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1, und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am 01.02.2017 in Textform gemäß § 126b BGB (mindestens Telefax oder per E-Mail) bei der Gesellschaft unter der Adresse bzw. Faxnummer

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft
99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1
Faxnummer 0049 (0)36337 4149 30 * E-Mail: apex-ag@t-online.de

angemeldet haben.

Teilnahmeberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB, § 134 Abs. 3 AktG). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden.

Gegenanträge gemäß §§ 126, 127 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge und ihre Begründung gemäß §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 21.01.2017 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird form- und fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge allen Aktionären unverzüglich mitteilen.

 

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand

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