APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

APEX – Bäuerliche Aktiengesellschaft

Hohenstein

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 30.03.2023 um 11.00 Uhr

im Gasthaus „Zur Linde“,
Bleicheröder Straße 78, 99755 Hohenstein OT Trebra,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Kontaktdaten der Gesellschaft:

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft
99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1
Telefonnummer 0049 (0)36337 41490
Faxnummer 0049 (0)36337 414930
E-Mail: info@apex-bag.de

I. Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der APEX – Bäuerliche Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021/​2022, nebst dazugehörigem Lagebericht sowie des Berichtes des Aufsichtsrates 2021/​2022

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft des abgelaufenen Geschäftsjahres 2021/​2022 in Höhe von 663.413,58 EUR wie folgt zu verwenden:

2.1. Ausschüttung einer Dividende von 3,00 EUR auf jede dividendenberechtigte Aktie in Höhe von 127.836,00 EUR. Der aus diesem Betrag auf eigene Aktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2. Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 535.577,58 EUR.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Verschiedenes

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – gem. § 13 der Satzung berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf des 25.03.2023, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft – auch in Textform nach § 126b BGB – unter oben genannten Kontaktdaten angemeldet haben.

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne Weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von ihnen zurückweisen.

Die für die Beschlussfassungen für das Geschäftsjahr 2021/​2022 notwendige Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre:

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutzverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten der Aktionäre und der Vertreter von Aktionären. Dabei handelt es sich um Name und Vorname, Anrede und Titel, Anschrift und sonstige Kontaktdaten, Daten über die Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten zur Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts. Die personenbezogenen Daten werden dabei vom Aktionär bzw. von dessen Vertreter zur Verfügung gestellt.

Zwecks der Datenverarbeitung ist, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, die sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung haben, und die mit ihr verbundenen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Bereitstellung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre und ihrer Vertreter an der Hauptversammlung und/​oder die Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Rechtsgrundlage ist das AktG iVm Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DS-GVO.

Im Falle von Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen werden diese wie in dieser Einladung beschrieben zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten der selbst teilnehmenden oder vertretenen Aktionäre und ggf. ihrer Vertreter sind nach Maßgabe des § 129 AktG in ein Teilnehmerverzeichnis aufzunehmen, das Aktionären und deren Vertretern zugänglich zu machen ist.

Die personenbezogenen Daten werden von der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft spätestens drei Jahre nach dem Tag der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht eine längere Speicherdauer wegen rechtlicher Vorgaben oder wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses der Gesellschaft, zum Beispiel zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen geboten ist.

Die Kontaktdaten der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft als Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind oben vor den Tagesordnungspunkten aufgeführt. Die Daten des Datenschutzbeauftragten der APEX – Bäuerliche Aktiengesellschaft sind:

Frau Yvonne Sandeck
Branderoder Hauptstraße 37
99755 Hohenstein OT Branderode

Weitere Informationen zum Datenschutz insbesondere zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO und zur Verarbeitung der Aktionärsdaten im Zusammenhang mit der Führung des Aktienregisters, finden Sie unter

www.apex-bag.de

 

APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat                Der Vorstand

Comments are closed.