APL AG, Haan – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 AktG (1.000.000 Stück neuen Namensaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 1,00 Euro ausgegeben.)

APL AG

Haan

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 186 AktG

Die Hauptversammlung der APL AG (folgend: „Gesellschaft“) hat am 06.07.2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 50.000 Euro um 1.000.000 Euro auf 1.050.000 Euro durch Ausgabe von 1.000.000 Stück neuen Namensaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 1,00 Euro ausgegeben.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:20 zum Preis von EUR 1,00 zum Bezug angeboten. Pro jede alte Aktie kann also jeder Aktionär 20 neue Stückaktien zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00 zeichnen und beziehen.

Zur Vermeidung des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechtes fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom 06.07.2022 bis 21.07.2022 bei der Gesellschaft auszuüben und die Aktien in dieser Frist zu zeichnen. Zur Wahrung der Frist ist der Zugang des unterschriebenen Zeichnungsscheins mit Bezugserklärung in zweifacher Ausfertigung bei der APL AG, Lahnstraße 30, 45478 Mühlheim an der Ruhr, erforderlich.

Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage von der Gesellschaft.

 

06.07.2022, Mühlheim an der Ruhr

 

Der Vorstand

 

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