Aquantum AG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Aquantum AG

München

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Diese Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Aquantum AG und stellt daher kein öffentliches Angebot von Wertpapieren dar.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Aquantum AG hat am 20. Oktober 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 50.000,00 EUR um bis zu 500.000,00 EUR auf bis zu 550.000,00 EUR im Wege der Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Namen lautende und vinkulierte Stückaktien zu erhöhen.

Die Aktien werden zu einem Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie ausgegeben und den Aktionären im Verhältnis 10 (neue Aktien) zu 1 (alte Aktie) angeboten. Für jeweils 1 alte Stückaktie kann folglich jeder Aktionär 10 neue Stückaktien zum Bezugspreis von 1,00 EUR je Aktie zeichnen und beziehen. Die neuen Aktien sind gewinnbezugsberechtigt ab dem 1. Januar 2016. Die Frist zur Annahme des Bezugsangebots beträgt zwei Wochen nach Bekanntmachung dieses Angebots.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien zeichnen und beziehen zu können, fordern wir unsere Aktionäre hiermit dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung und eines Zeichnungsscheins auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses des Bezugsrechts nur in der Zeit

vom 27. Oktober 2015 (0:00 MESZ) bis zum 10. November 2015 (24:00 MESZ)
(jeweils einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Vordrucke für die Bezugserklärung sowie für den Zeichnungsschein werden den Aktionären auf Anfrage durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 1,00 EUR je neuer Aktie spätestens bis zum Ablauf von fünf Bankarbeitstagen in München nach Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) auf das folgende Konto der Gesellschaft eingezahlt worden ist:

Aquantum AG
IBAN: DE12 7025 0150 0022 8015 26
BIC-/SWIFT-Code: BYLADEM1KMS
bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung Aquantum AG, Aktionär (Name des Aktionärs)

Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 15. Dezember 2015 mindestens 294.780 neue Aktien gezeichnet worden sind und die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2015 zum Handelsregister angemeldet worden ist. Etwaige durch die Ausübung des Bezugsrechts zustande gekommene Zeichnungen neuer Aktien werden im diesen Falle nicht durchgeführt und entfallen. Sofern es nicht zu einer Zeichnung neuer Aktien kommt oder die Kapitalerhöhung aus anderen Gründen nicht in das Handelsregister eingetragen wird, entfällt das Bezugsrecht. In einem solchen Fall werden die zur Zahlung des Bezugspreises entrichteten Beträge an die jeweiligen Aktionäre zinslos zurückerstattet.

 

München, im Oktober 2015

Aquantum AG

Der Vorstand

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