ARCUS Capital AG – außerordentliche Hauptversammlung

ARCUS Capital AG
Grünwald

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 12. Mai 2015,
um 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Theatinerstraße 7, D-80333 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wie folgt neu zu fassen:
„2.

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die kollektive Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 b) KAGB. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.“

Ziffer 2 der Satzung der Gesellschaft lautet bislang wie folgt:
„2.

Gegenstand des Unternehmens
2.1

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere – auf eigene und fremde Rechnung – der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und von Geldforderungen, die Vermietung von Mobilien und Immobilien sowie sonstige Finanzierungsgeschäfte. Vom Gegenstand des Unternehmens nicht umfasst sind nach dem Kreditwesengesetz Kreditinstituten vorbehaltene Bankgeschäfte.
2.2

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen und den Gesellschaftszweck fördern. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder Form zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie Interessengemeinschafts- und ähnliche Verträge, soweit gesetzlich zulässig, abzuschließen.“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme rechtzeitig, d.h. bis spätestens Samstag, den 9. Mai 2015, 24:00 Uhr (eingehend bei der Gesellschaft), bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse anmelden:

ARCUS Capital AG
Ludwig-Thoma-Str. 29a
82031 Grünwald

Grünwald, im April 2015

ARCUS Capital AG

Der Vorstand

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