AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG – Hauptversammlung

AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Essen
WKN A1RFGW
ISIN DE000A1RFGW0
WKN A0Z24K
ISIN DE000A0Z24K6
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur am
Freitag, den 19. Dezember 2014, 10.00 Uhr,
in 45131 Essen, Alfredstraße 163
in den Räumen der Thelen Holding GmbH
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
(1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 nebst Lagebericht und des Abhängigkeitsberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. Bericht des Vorstandes zur Lage der Gesellschaft nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.
(2)

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.
(3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
(4)

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2014 endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist daher neu zu wählen.

Für die nächste Amtszeit schlägt der Aufsichtsrat in Anwendung der Satzung folgende Herren im Wege der Einzelwahl vor:
a)

Herr Wolfgang Thelen, Geschäftsführer der Thelen Holding GmbH, Alfredstraße 163, 45131 Essen
Herr Thelen nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr.
b)

Herr Christoph Thelen, Geschäftsführer der AREAL Holding GmbH und Student, Königinstraße 5, 80539 München
Herr Thelen nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr.
c)

Herr Mike-Marcel Heinrich, Geschäftsführer der Thelen Hausverwaltung GmbH, Martin-Luther-Straße 12, 42781 Haan
Herr Heinrich nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr.

Die Hauptversammlung war und ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. Andere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht.

Nach § 96 AktG und dem Wortlaut des § 6 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung vom 24. Juni 2014 empfiehlt in Ziffer 5.4.3, die Wahl zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
(5)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Gesamtzahl der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft Euro 1.750.000,00. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht gewähren. Im Übrigen gewährt jede Stückaktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt entsprechend des im Handelsregister eingetragenen Grundkapitals 1.750.000,00.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet zu haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung durch Vorlage eines in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft, Alfredstraße 163, 45131 Essen, Fax 0201/507 90-198 oder per E-Mail (info.areal-ibag@gmx.de). Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der oben genannten Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Aktionäre, die nicht selber an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Wir werden Anträge von Aktionären, die uns mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, unter der vorgenannten Adresse zugehen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 126 AktG) unverzüglich nach ihrem Eingang zugänglich machen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, der 18. November 2014, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln: AREAL AG, Vorstand, Alfredstraße 163, 45131 Essen, Telefax: +49-201-507-90-198 oder E-Mail (info.areal-ibag@gmx.de).

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Donnerstag, den 04. Dezember 2014, 24:00 Uhr MEZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.thelen-gruppe.de/areal („Hauptversammlung 2014“) zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 3 AktG).

Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich: AREAL AG, Vorstand, Alfredstraße 163, 45131 Essen, Telefax: +49-201-50790-198 oder E-Mail (info.areal-ibag@gmx.de). Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 4) oder zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) zu übersenden. Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Donnerstag den 04. Dezember 2014, 24:00 Uhr MEZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.thelen-gruppe.de/areal („Hauptversammlung 2014“) zugänglich gemacht. Der Vorstand braucht die Wahlvorschläge von Aktionären nicht zugänglich zu machen, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich: AREAL AG, Vorstand, Alfredstraße 163, 45131 Essen, Telefax: +49-201-50790-198 oder E-Mail (info.areal-ibag@gmx.de). Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 4) oder zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).

Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Diese Einladung zur Hauptversammlung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.thelen-gruppe.de/areal („Hauptversammlung 2014“) abrufbar.

Essen, im November 2014

AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG

Der Vorstand

M. März

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