Arn. Georg Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Arn. Georg Aktiengesellschaft
Neuwied
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 15.07.2020

Arn. Georg Aktiengesellschaft

Neuwied

International Securities Identification Number (ISIN): DE 0005865505
Wertpapier-Kenn-Nummer: 586 550

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am

Donnerstag, 27. August 2020 um 11.00 Uhr,

im Belegschaftsraum der AGO-Gruppe, Matthias-Erzberger-Straße 14 K, 56564 Neuwied, stattfindet.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) hat der Vorstand der Gesellschaft die aktuelle Lage und die Auswirkungen der Corona-Pandemie überprüft. Nach Beurteilung der vorliegenden Erkenntnisse wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die ordentliche Hauptversammlung der Arn. Georg Aktiengesellschaft mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Während der Veranstaltung sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Sollten behördliche Beschränkungen für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen am Tag der Hauptversammlung in Neuwied gelten, behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf einen späteren Termin zu verlegen.

Um das Risiko einer Ansteckung durch das Coronavirus während der Hauptversammlung zu minimieren, hat der Aufsichtsrat der Arn. Georg Aktiengesellschaft entschieden, in diesem Jahr auf eine Bewirtung mit Speisen zu verzichten.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Arn. Georg Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes am 17. Juni 2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die vorgelegten Unterlagen werden in der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand näher erläutert. Die Unterlagen können durch die Aktionäre ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft (Hofgründchen 66-70, 56564 Neuwied) während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Arn. Georg Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 583.900,80 bestehend aus dem Gewinnvortrag (EUR 349.453,72), dem Jahresüberschuss aus 2019 (EUR 246.786,40) abzüglich der Einstellung in die Gewinnrücklage (gesetzliche Rücklage in Höhe von EUR 12.339,32) in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Anton-Jordan-Str. 1, 56070 Koblenz, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

6.

Nachwahl für den Aufsichtsrat

Gemäß § 9, Absatz 4 der Satzung der Arn. Georg Aktiengesellschaft hat Herr Helmut Rössler, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesellschaft, gegenüber dem Vorstand am 23. März 2020, termingerecht schriftlich erklärt, dass er sein Amt mit Abschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. August 2020 niederlegt.

Gemäß § 95 AktG besteht der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Arn. Georg Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern.

Da Herr Helmut Rössler aus dem amtierenden Aufsichtsrat der Arn. Georg Aktiengesellschaft am 27. August 2020 ausscheidet, ist ein Vertreter der Aktionäre neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Als Vertreter der Aktionäre schlägt der Aufsichtsrat Herrn Stefan Kridlo zur Wahl vor.

Herr Stefan Kridlo ist Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt und wohnhaft in Bad Homburg. Er ist Mitglied im Aufsichtsrat (Member of the Board of Directors) folgender verbundener Unternehmen:

der Beaumont Timber Company Ltd., Vernon, BC, Canada

der VEDA 800 Kelowna Student Housing Ltd., Vernon, BC, Canada

der BTC Student Housing Kelwona Ltd., Vernon, BC, Canada

der BTC Self Storage Ltd., Vernon, BC, Canada

Er gehört keinen weiteren in- oder ausländischen vergleichbaren Gremien an. Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und der Arn. Georg Aktiengesellschaft.

Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Der Vorgeschlagene hat für den Fall seiner Wahl seine Bereitschaft zur Annahme des Amtes erklärt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis Donnerstag, 20. August 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse anmelden:

Arn. Georg Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung (Donnerstag, 06. August 2020, 00:00 Uhr) beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen können.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden:

per Post an:
Arn. Georg Aktiengesellschaft
Vorstand
Hofgründchen 66-70
56564 Neuwied

Rechtzeitig eingegangene Anträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

 

Neuwied, im Juli 2020

Arn. Georg Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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