Arn. Georg Aktiengesellschaft, Neuwied – Bekanntmachung der Kraftloserklärung von Aktien gem. § 73 AktG

Arn. Georg Aktiengesellschaft

Neuwied

Bekanntmachung der Kraftloserklärung von Aktien gem. § 73 AktG

Die Arn. Georg Aktiengesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 01.04.2022, vom 02.05.2022 und vom 01.06.2022 an ihre Aktionäre dreimal die Aufforderung gerichtet, ihre unrichtig gewordenen effektiven Aktienmäntel nebst Erneuerungsschein bis zum Ablauf des 01.07.2022 bei ihrer jeweiligen Depotbank zur Weiterleitung an die QUIRIN PRIVATBANK AG zum Umtausch in Miteigentumsanteile an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Arn. Georg Aktiengesellschaft einzureichen.

Auf der Grundlage der Genehmigung des Amtsgerichts Montabaur vom 07.03.2022, Az.: HRB 10019, werden hiermit die Aktienurkunden der Arn. Georg Aktiengesellschaft, die nicht bis zum Ablauf des 01.07.2022 bei ihrer jeweiligen Depotbank zur Weiterleitung an die QUIRIN PRIVATBANK AG eingereicht wurden, gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt.

 

Neuwied, den 04.07.2022

Arn. Georg Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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