Arn. Georg Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung 2022

Arn. Georg Aktiengesellschaft

Neuwied

International Securities Identification Number (ISIN): DE 0005865505

Wertpapier-Kenn-Nummer: 586 550

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am

Dienstag, 30. August 2022 um 11.00 Uhr,

im Belegschaftsraum der AGO-Gruppe, Matthias-Erzberger-Straße 14 K, 56564 Neuwied, stattfindet.

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Vorstand der Gesellschaft die gegenwärtige Lage überprüft. Nach Beurteilung der vorliegenden Erkenntnisse und der zu erwartenden Entwicklung wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die ordentliche Hauptversammlung der Arn. Georg Aktiengesellschaft auch in diesem Jahr mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.

Während der Veranstaltung sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Sollten am Tag der Hauptversammlung behördliche Beschränkungen für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen in Neuwied gelten, behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf einen späteren Termin zu verlegen.

 

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Arn. Georg Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes am 10. Juni 2022 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die vorgelegten Unterlagen werden in der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand näher erläutert. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger können die Unterlagen durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft (Hofgründchen 66-70, 56564 Neuwied) im Sekretariat während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aus dem Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn der Arn. Georg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 1.233.641,00, bestehend aus dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (EUR 931.879,59), dem Jahresüberschuss aus 2021 (EUR 313.186,62) abzüglich der Einstellung in die Gewinnrücklage (gesetzliche Rücklage in Höhe von EUR 11.425,21) zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,28 je dividendenberechtigte Stückaktie, das sind insgesamt EUR 84.000,00 zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 1.149.641,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Anton-Jordan-Str. 1, 56070 Koblenz, zu wählen.

6.

Änderung von § 14 der Satzung der Arn. Georg Aktiengesellschaft

§ 14 der Satzung der Gesellschaft regelt die Vergütung des Aufsichtsrates. Die Regelung lautet derzeit wie folgt:

„§ 14 Vergütung

1)

Außer dem Ersatz seiner Aufwendungen erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine Jahresvergütung in Höhe von 5.000,00 Euro, der Vorsitzende 10.000,00 Euro und sein Stellvertreter 7.500,00 Euro.

2)

Ferner erhält der Aufsichtsrat eine veränderliche Vergütung in Höhe von 20 % des Vomhundertsatzes der Dividende, bezogen auf den Dividendenbetrag, nach Abzug von 4 % des Grundkapitals gem. § 113 Abs. 3 AktG.

3)

Die veränderliche Vergütung des Aufsichtsrates ist wie folgt zu verteilen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 5/​12 (fünf Zwölftel), der stellvertretende Vorsitzende 4/​12 (vier Zwölftel) und das dritte Aufsichtsratsmitglied erhält 3/​12 (drei Zwölftel) des zu verteilenden Betrages.

4)

Den Aufsichtsrat-Mitgliedern wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn die Gesellschaft diese als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuer abziehen kann.

5)

Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für die Aufsichtsratsmitglieder abschließen, welche die Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 der aktuellen Satzung zu ändern und zu beschließen, dass § 14 der Satzung (Vergütung) aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird:

„§ 14 Vergütung des Aufsichtsrates

1)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann von der Gesellschaft den Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen (§ 670 BGB) verlangen. Außerdem erhält, soweit kein abändernder Beschluss der Hauptversammlung vorliegt, jedes Aufsichtsratsmitglied eine Jahresvergütung in Höhe von 10.000,00 Euro, der Vorsitzende 16.500,00 Euro und sein Stellvertreter 12.500,00 Euro.

2)

Die Hauptversammlung kann durch Beschluss die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates ändern. Hat die Hauptversammlung eine Vergütung gewährt und nichts anderes bestimmt, so

a)

erhalten Mitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehören, nur eine zeitanteilige Vergütung;

b)

schuldet die Gesellschaft nur dann Umsatzsteuer auf die Vergütung, soweit das betreffende Aufsichtsratsmitglied berechtigt ist, diese der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und ein Aufsichtsratsmitglied dieses Recht durch Ausstellung einer den maßgeblichen umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen genügenden Rechnung ausgeübt hat.

3)

Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates eine veränderliche Vergütung in Höhe von 20 % des Vomhundertsatzes der Dividende, bezogen auf den Dividendenbetrag, nach Abzug von 4 % des Grundkapitals gemäß § 113 Abs. 3 AktG. Die veränderliche Vergütung des Aufsichtsrates ist wie folgt zu verteilen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 5/​12 (fünf Zwölftel), der stellvertretende Vorsitzende 4/​12 (vier Zwölftel) und das dritte Mitglied des Aufsichtsrates 3/​12 (drei Zwölftel) des zu verteilenden Betrages.

4)

Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrates eine Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für die Aufsichtsratsmitglieder abschließen, welche die Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.“

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis Dienstag, 23. August 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse anmelden:

Arn. Georg Aktiengesellschaft
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung (Dienstag, 09. August 2022, 00:00 Uhr) beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen können.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden:

per Post an:
Arn. Georg Aktiengesellschaft
Vorstand
Hofgründchen 66-70
56564 Neuwied

Rechtzeitig eingegangene Anträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

Allgemeines

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, sich bis Montag, 29. August 2022, 12:00 Uhr, beim Organisationsteam der Arn. Georg Aktiengesellschaft zu vergewissern, ob die Hauptversammlung am 30. August 2022 als Präsenzveranstaltung stattfindet, oder diese auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird.

Telefon: +49 (0) 2631 894-101

 

Neuwied, im Juni 2022

Arn. Georg Aktiengesellschaft

Sándor Györy

Vorstand

 

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