ARTEBA Grundstücks- und Wohnbau Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

ARTEBA Grundstücks- und Wohnbau Aktiengesellschaft

Bad Tölz

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der

am Montag, den 6. November 2017, 10.00 Uhr
am Geschäftssitz, Adelheidstraße 9, 83646 Bad Tölz

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.
Tagesordnung:

Entlastung des Vorstandes
Entlastung des Aufsichtsrates
Vortrag des festgestellten Jahresergebnisses auf neue Rechnung
Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Vorgeschlagen werden die bisherigen Aufsichtsräte, Frau Karin Gardasch, Herr Karl Gardasch und Frau Gerda Gardasch.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann dadurch erfolgen, dass die Aktien bei der Gesellschaft (Adelheidstraße 9, 83646 Bad Tölz), einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt sind und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen werden.

Werden die Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, ist von diesen hierüber ein Hinterlegungsschein zu erstellen. Der Hinterlegungsschein muss zumindest Name und Anschrift des Aktionärs, die Anzahl der Aktien sowie das Enddatum der Hinterlegung enthalten.

Für die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der während der Hauptversammlung anwesenden Personen ist der Hinterlegungsschein vorzulegen bzw. sind die bei der Gesellschaft hinterlegten Aktien im Versammlungsraum auszulegen.

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.

Für den Zeitraum der Hauptversammlung sind Hausverbote ausgesetzt.

 

Bad Tölz, den 02.10.2017

Der Vorstand

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