ARTEBA Grundstücks- und Wohnbau Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

ARTEBA Grundstücks- und Wohnbau Aktiengesellschaft

Bad Tölz

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am

Montag, den 20.12.2021, 10.00 Uhr,

am Geschäftssitz

Adelheidstraße 9, 83646 Bad Tölz,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung:

Entlastung des Vorstandes

Entlastung des Aufsichtsrates

Vortrag des festgestellten Jahresergebnisses auf neue Rechnung

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Vorgeschlagen werden die bisherigen Aufsichtsräte, Frau Karin Gardasch, Herr Karl Gardasch und Frau Gerda Gardasch und Herr Andreas Schwarz.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann dadurch erfolgen, dass die Aktien bei der Gesellschaft (Adelheidstraße 9, 83646 Bad Tölz), einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt sind und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen werden.

Werden die Aktien bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, ist von diesen hierüber ein Hinterlegungsschein zu erstellen. Der Hinterlegungsschein muss zumindest Name und Anschrift des Aktionärs, die Anzahl der Aktien sowie das Enddatum der Hinterlegung enthalten.

Für die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der während der Hauptversammlung anwesenden Personen ist der Hinterlegungsschein vorzulegen bzw. sind die bei der Gesellschaft hinterlegten Aktien im Versammlungsraum auszulegen.

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.

Für den Zeitraum der Hauptversammlung sind Hausverbote ausgesetzt.

Bad Tölz, den  5.11.2021

Der Vorstand

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