artnet AG – Hauptversammlung 2018

artnet AG

Berlin

ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, dem 9. Mai 2018, um 10.00 Uhr,

im Auditorium Friedrichstraße,
Friedrichstraße 180,
10117 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I.

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich.

Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs stehen den Aktionären unter der Internetadresse

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zur Verfügung.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 erstellten Zwischenfinanzberichten zu wählen.

TOP 5:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der artnet AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2018, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl aller derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats vor.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Hans Neuendorf, Berlin,
Kunsthändler,

zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens.

Herr Neuendorf ist derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats der artnet AG und darüber hinaus Mitglied des Vorstands und maßgeblich beteiligter Aktionär der Galerie Neuendorf AG, die ihrerseits zu 27,06% an der artnet AG beteiligt ist. Herr Neuendorf und Herr Jacob Pabst, alleiniges Vorstandsmitglied der artnet AG, sind verwandtschaftlich verbunden. Außerdem besteht zwischen der Galerie Neuendorf AG und der artnet AG ein bis Ende Juli 2018 befristeter Beratervertrag mit Blick auf bestimmte Tätigkeiten, die nicht vom Aufsichtsratsmandat erfasst sind.

Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Bernhard Heiss, München,
selbständiger Rechtsanwalt,

zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Herr Dr. Heiss ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet AG Mitglied des Aufsichtsrats der Centrotec Sustainable AG (stellvertretender Vorsitzender), Brilon, der Altium Capital AG (Mitglied des Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG (Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und der Schoeller Holding SE & Co KGaA (Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i. Isartal. Herr Dr. Heiss ist kein Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Dr. Heiss den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen und steht mit Ausnahme seines Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Kilian Jay von Seldeneck, Berlin,
Auktionator,

zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Herr Dr. Jay von Seldeneck ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Dr. Jay von Seldeneck den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. Herr Dr. Jay von Seldeneck steht mit Ausnahme seines Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär.

Die Lebensläufe der Kandidaten mit weiteren Angaben zu ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen stehen auf der Internetseite

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zur Verfügung und sind zudem am Ende dieser Einladung abgedruckt.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr Neuendorf, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

II.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 5.631.067 auf den Namen lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 5.631.067 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 78.081 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

III.

Teilnahmebestimmungen

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (i) am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und (ii) sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des

2. Mai 2018,
24:00 Uhr (MESZ),

unter folgender Anschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen:

artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690633; oder
per E-Mail: artnet@better-orange.de

Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister, in dem die Namensaktien geführt werden, eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum zwischen dem 3. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 9. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 2. Mai 2018 (sog. Technical Record Date).

Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 2. Mai 2018 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung der Aktien auf den Erwerber noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG (hierzu siehe unten).

Ein Formular zur Anmeldung, Eintrittskartenbestellung und Vollmachtserteilung (Anmeldeunterlagen) wird den Aktionären, die am 25. April 2018, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. auf Wunsch am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB).

Die Vollmacht kann in Textform entweder (i) gegenüber der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse

artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690633; oder
per E-Mail: artnet@better-orange.de

sowie am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort oder (ii) gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es, soweit sich aus § 135 AktG nichts Abweichendes ergibt, eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser Nachweis kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht oder unter vorstehend genannter Adresse einschließlich des dort genannten Weges der elektronischen Kommunikation (E-Mail) an die Gesellschaft gesendet werden. Vorstehende Ausführungen gelten für den Widerruf einer Vollmacht entsprechend. Better Orange IR & HV AG ist sowohl für die Vollmachtserteilung als auch deren Widerruf sowie für den Nachweis der Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Ein Formular zur Vollmachtserteilung steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. Es ist außerdem den Anmeldeunterlagen beigefügt und befindet sich auf der Rückseite jeder Eintrittskarte.

Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen

Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse noch bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten, jeweils einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht ebenfalls unter der Internetseite

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zur Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. Es ist außerdem den Anmeldeunterlagen beigefügt.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach fristgerechter Anmeldung oder die Änderung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen nur bis Dienstag, den 8. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) an die oben in diesem Abschnitt III. 2. („Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“) genannte Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

3.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht derzeit 281.554 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des

08. April 2018,
24:00 Uhr (MESZ),

zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:

Vorstand der
artnet AG
Oranienstraße 164
10969 Berlin.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.

4.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern an die Gesellschaft richten. Sofern Gegenanträge oder Wahlvorschläge, welche auch die übrigen gesetzlichen Erfordernisse für eine Zugänglichmachung erfüllen, bis spätestens zum Ablauf des

24. April 2018,
24:00 Uhr (MESZ),

unter der Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse

artnet AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690666; oder
per E-Mail: antraege@better-orange.de

eingehen, werden diese den anderen Aktionären unter der Internetadresse

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 24. April 2018 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

5.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

6.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG stehen unter der Internetadresse

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zu Verfügung.

7.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung stehen unter der Internetadresse

http://www.artnet.de

unter dem Menüpunkt „Über uns“, „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zu Verfügung.

 

Berlin, im März 2018

artnet AG

Der Vorstand

 

Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten

Hans Neuendorf

Geburtsjahr

1937

Ausgeübter Beruf

Kunsthändler

Wohnort

Berlin

Aktuelles Mitglied des Aufsichtsrats (artnet AG)

Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2013

Gewählt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.

Berufliche Laufbahn, Qualifikation und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

April 1999–Juli 2013: Alleinvorstand artnet AG

Gründer der Gesellschaft

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als ehemaliger Vorstand der artnet AG und als Kunsthändler, verfügt Herr Neuendorf über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Aufsichtsratsmandat.

Zusätzliche Angaben nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex

Herr Neuendorf ist Mitglied des Vorstands der Galerie Neuendorf AG, die zu 27,06% an der artnet AG beteiligt ist. Herr Neuendorf und Jacob Pabst, Vorstand der artnet AG, sind verwandtschaftlich verbunden. Außerdem besteht zwischen der Galerie Neuendorf AG und der artnet AG ein Beratervertrag mit Blick auf bestimmte Tätigkeiten, die nicht vom Aufsichtsratsmandat erfasst sind.

Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen.

Dr. Bernhard Heiss

Geburtsjahr

1955

Ausgeübter Beruf

Selbständiger Rechtsanwalt

Wohnort

München

Aktuelles Mitglied des Aufsichtsrats (artnet AG)

Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2016

Gewählt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Herr Dr. Heiss ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet AG Mitglied des Aufsichtsrats der Centrotec Sustainable AG (stellvertretender Vorsitzender), Brilon, der Altium Capital AG (Mitglied des Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG (Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und der Schoeller Holding SE & Co KGaA (Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i. Isartal. Dr. Heiss ist kein Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens.

Berufliche Laufbahn, Qualifikation und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

Herr Dr. Heiss hat seine Ausbildung in Jura an der Universität Heidelberg mit einem 1. Staatsexamen und in Frankfurt a.M. mit einem 2. Staatsexamen 1982 abgeschlossen, danach Tätigkeit an der Ludwigs Maximilians Universität als akademischer Rat mit Promotion Dr. jur.

Seit 1986 als Rechtsanwalt in wirtschaftsrechtlich beratenden Anwaltssozietäten tätig, zuletzt bis 2005 als Partner der international tätigen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Schwerpunkt Unternehmenstransaktionen und Kapitalmarkt in der Medienbranche). Seit 2006 tätig in eigener Praxis, Aufsichtsrat und Investor in börsennotierten und privaten Unternehmen. Mitglied des Kuratoriums der PIN Pinakothek der Moderne in München.

Aufgrund seiner beruflich Ausbildung, langjährigen Erfahrung in verschieden Aufsichtsräten und seiner Spezialisierung auf Unternehmenstransaktionen und Kapitalmarkt in der Medienbranche, verfügt Dr. Heiss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Aufsichtsratsmandat.

Zusätzliche Angaben nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Dr. Heiss den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Dr. Heiss in keinen nach Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG.

Dr. Heiss ist mit 12,25% an der artnet AG beteiligt.

Dr. Kilian Jay von Seldeneck

Geburtsjahr

1979

Ausgeübter Beruf

Auktionator

Wohnort

Berlin

Aktuelles Mitglied des Aufsichtsrats (artnet AG)

Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2017

Gewählt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Herr Dr. Jay von Seldeneck ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.

Berufliche Laufbahn, Qualifikation und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

Herr Dr. Jay von Seldeneck studierte Betriebswirtschaft mit Fachrichtung Finanz- und Rechnungswesen in St.Gallen und Berkeley. Daneben hat Dr. Jay von Seldeneck ein Diplom in zeitgenössische Kunst des Sotheby’s Institute of Art, London. Als Banker spezialisierte er sich bis 2012 auf die Zusammenarbeit mit Family Offices im Mittleren Osten und Großbritannien. Dr. Jay von Seldeneck ist Mitglied der Geschäftsleitung des Kunsthauses Lempertz, wo er seit 2012 gemeinsam mit seiner Ehefrau die Berliner Niederlassung des Kunsthauses Lempertz leitet.

Dr. Jay von Seldeneck ist Mitglied im Vorstand des Förderkreises der Deutschen Oper, im Stiftungsrat der Bürgerstiftung Berlin und seit 2016 Mitglied im Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Kunstversteigerer e.V.

Aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen und kunsthistorischen Ausbildung, und seiner Erfahrung als Auktionator, verfügt Dr. Jay von Seldeneck über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Aufsichtsratsmandat.

Zusätzliche Angaben nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Dr. Jay von Seldeneck den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Dr. Jay von Seldeneck in keinen nach Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär.

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