ARZ Haan AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ARZ Haan AG

Haan

AG Wuppertal, HRB 12670

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die

am Dienstag, dem 13. Juni 2023, 11:00 Uhr,

im Maritim Hotel Düsseldorf, im Raum Peking A/​B/​C,
Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf,

stattfindet.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2022 und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat am 3. Mai 2023 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht gebilligt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht.

Die vorstehenden Unterlagen einschließlich des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der ARZ Haan AG, Landstraße 39 – 41, 42781 Haan, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. In der Hauptversammlung liegen die Unterlagen ebenfalls aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 57.241.792,60 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 2.279.590,00

Die Dividende wird am 11. Juli 2023 ausgezahlt.

Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 54.962.202,60 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien der Gesellschaft, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Verändert sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung, werden Vorstand und Aufsichtsrat bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie einen auf den Bestand eigener Aktien am Tag der Hauptversammlung angepassten Gewinnverwendungsbeschluss unterbreiten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer der ARZ Haan AG und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 sowie als Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung der ARZ Haan AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung 2023 der ARZ Haan AG vor, die Satzung wie folgt neu zu fassen:

a)

§ 6 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt angepasst:

„(1)

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Es können auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Diese haben gegenüber Dritten dieselben Vertretungsbefugnisse wie ordentliche Mitglieder des Vorstandes.“

Die Regelungen in § 6 Absätze (2), (3), (4) und (5) der Satzung bleiben unverändert.

b)

§ 7 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt angepasst:

„(1)

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.“

Die Regelung in § 7 Absatz (2) der Satzung bleibt unverändert.

7.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der ARZ Haan AG setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern (als Anteilseignervertreter) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Dr. Klaus Poggemann hat mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung sein Aufsichtsratsmandat bei der ARZ Haan AG niedergelegt. Damit würde der Aufsichtsrat entgegen § 8 Absatz 1 der Satzung nur noch aus drei Mitgliedern bestehen. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Christian Wiermann, Diplom-Volkswirt, Generalbevollmächtigter für die Bereiche Finanzen, Konzernservice und Gesamtbanksteuerung bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, wohnhaft in Meerbusch,

mit Wirkung zum 13. Juni 2023 für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, nämlich bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds beschließt (es ist die Hauptversammlung im Jahr 2025, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt), in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung, Stammaktionäre zusätzlich zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 Absatz 3 der Satzung der ARZ Haan AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der ARZ Haan AG eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis Dienstag, 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, bei der Anmeldestelle der ARZ Haan AG unter der Adresse

ARZ Haan AG, c/​o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München

in Schriftform angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Im Verhältnis zur ARZ Haan AG gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahmerecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht in Textform legitimieren.

Etwaige Anträge nach §§ 126,127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Adresse

ARZ Haan AG, Vorstand, Landstraße 39 – 41, 42781 Haan

per Post.

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihrer Begründung brauchen den Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 30. Mai 2023, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Haan, den 5. Mai 2023

Der Vorstand

 

ARZ Haan AG
Landstraße 39 – 41, 42781 Haan
Telefon: 02129 5563-0
Telefax: 02129 5563-153
E-Mail: hauptversammlung@arz.de

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