ARZ Haan AG Haan – Hauptversammlung

ARZ Haan AG
Haan
AG Wuppertal HRB 12670
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am
Donnerstag, dem 28. August 2014, um 11:00 Uhr
im Robert-Schumann-Saal im Museum Kunstpalast, Ehrenhof 4–5, 40479 Düsseldorf, stattfindet.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernlageberichtes sowie des Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 37.339.158,60 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,17 je Vorzugsaktie: EUR 76.181,76

Die Dividende wird am 25. September 2014 ausgezahlt.

Der Teilbetrag davon, der auf eigene Aktien entfällt, wird auf neue Rechnung vorgetragen, da diese Aktien nicht dividendenberechtigt sind.

Der verbleibende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von drei Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften

Die ARZ Haan AG hat als deren alleinige Gesellschafterin mit der DRS Datenerfassung GmbH am 16. September 2002, mit der ARZ-Holdinggesellschaft für die Warenwirtschaft mbH am 10. Dezember 2003 sowie der ARZ-Holdinggesellschaft für Softwareinnovationen mbH am 27. April 2010 jeweils Gewinnabführungsverträge abgeschlossen, in denen sich die vorgenannten Tochtergesellschaften verpflichteten, ihre Gewinne vollständig an die ARZ Haan AG abzuführen. Die ARZ Haan AG hatte sich ihrerseits vertraglich verpflichtet, Verluste zu übernehmen.

Um die Organschaftsverhältnisse vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, einer gesetzlichen Änderung in Bezug auf die Verweisnahme auf § 302 AktG durch § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG und unter Bezugnahme auf die Heilungswirkung nach § 34 Abs. 10b Satz 2 KStG aufrechtzuerhalten, haben die Vertragspartner der Gewinnabführungsverträge beschlossen, jeweils die bestehenden Gewinnabführungsverträge abzuändern.

Die bisherigen Regelungen die Gewinnabführung und die Verlustübernahme betreffend sollen insoweit durch Regelungen ersetzt werden, die den Anforderungen der aktuellen Rechtslage entsprechen. Im Übrigen sollen die Regelungen der Gewinnabführungsverträge weitergelten.

Die neuen Regelungen zur Gewinnabführung und Verlustübernahme sind bis auf die Firma der jeweiligen Tochtergesellschaft gleich und lauten wie folgt:
§ 1 Gewinnabführung

(1) Die […] GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn in den Grenzen des in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend anzuwendenden § 301 AktG an die ARZ Haan AG abzuführen.

(2) Die […] GmbH kann mit Zustimmung der ARZ Haan AG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der ARZ Haan AG aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

(3) Andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 3 HGB, die vor Beginn dieses Vertrags gebildet wurden, dürfen nicht abgeführt werden. Gleiches gilt für Kapitalrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die vor oder während der Gültigkeit dieses Vertrags gebildet worden sind.
§ 2 Verlustübernahme

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Die vollständigen Vertragsentwürfe, die ursprünglichen Gewinnabführungsverträge, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Berichte gemäß § 293a AktG können in den Geschäftsräumen der ARZ Haan AG, Landstraße 39–41, 42781 Haan, und während der Hauptversammlung eingesehen werden. Auf ausdrückliches Verlangen wird Aktionären eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die von Vorstand und Aufsichtsrat befürwortete Änderung der Gewinnabführungsverträge bedürfen gemäß § 295 Absatz 1 Satz 1 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung erteilt ihre Zustimmung zu den Abschlüssen der im Entwurf vorliegenden Änderungsverträge zu den Gewinnabführungsverträgen zwischen der ARZ Haan AG und ihren Tochtergesellschaften, der DRS Datenerfassung GmbH, der ARZ-Holdinggesellschaft für die Warenwirtschaft mbH und der ARZ-Holdinggesellschaft für Softwareinnovationen mbH.
7.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der ARZ Haan AG vom 17. Juli 2010 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 16. Juli 2015 eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und wieder zu veräußern, wobei dies nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien erfolgen darf. Der Gegenwert bei Erwerb oder Veräußerung dieser Aktien darf den in § 5 Abs. 7 der Satzung bestimmten Wert um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

Um dieses Instrument auch in der Folgezeit zu nutzen, soll der Vorstand aufgrund einer neuen Ermächtigung weiterhin – bis zum 27. August 2019 – in die Lage versetzt werden, Aktien der Gesellschaft zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu erwerben und wieder zu veräußern, wobei dies nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien erfolgen darf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre in allen Fällen zu beachten ist. Der zulässige Aktienbesitz der Gesellschaft ist gesetzlich auf 10 % des Grundkapitals beschränkt (§ 71 Abs. 2 AktG). Der Gegenwert bei Erwerb oder Veräußerung darf den in § 5 Abs. 7 der Satzung bestimmten Wert um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Der Wert bestimmt sich nach § 5 Abs. 7 der Satzung wie folgt:

Für Anteile der Gesellschaft ist im Rahmen der Übertragung sowie der Neuausgabe der Wert anzusetzen, der sich auf der Grundlage der Kurswertermittlung zur Erstemission 1997 bei modifizierter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Anteilen an Kapitalgesellschaften mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt (§ 11 Abs. 2 BewG; sog. Stuttgarter Verfahren). Die Berechnung wird insbesondere wie folgt modifiziert:

Der Ertragshundertsatz wird mit dem Faktor 7 multipliziert.

Abweichend von R 103 Absatz 4 ErbStR in der Fassung vom 21. Dezember 1998 werden bei der Ermittlung des Teils des Gesellschaftsvermögens, der aus Beteiligungen von jeweils mehr als 50 % besteht, Schulden, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, in entsprechender Anwendung des Vermögensvomhundertsatzes nicht in vollem Umfang, sondern nur zu 68 % abgezogen.

Änderungen gegenüber der hier zu Grunde gelegten Fassung der ErbStR sollen keine Berücksichtigung bei der Bewertung der Anteile der Gesellschaft finden.

Maßgeblich für die Bewertung ist der letzte Bilanzstichtag, der dem Tag der Übertragung sowie der Neuausgabe vorangeht.

Durch den Beschluss soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet werden, ohne ein öffentliches Angebot an sämtliche Aktionäre abgeben zu müssen, die von ihr erworbenen Aktien mittels einer praktikablen Lösung an die in § 5 der Satzung bestimmten – potentiellen – Anlegerkreise zu veräußern.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 27. August 2019 eigene Aktien bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben und wieder zu veräußern, wobei dies nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien erfolgen darf. Der Gegenwert bei Erwerb oder Veräußerung dieser Aktien darf den in § 5 Abs. 7 der Satzung bestimmten Wert um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Diese Ermächtigung ersetzt die durch die Hauptversammlung vom 17. Juli 2010 erteilte Ermächtigung.
8.

Beschlussfassung über die Einziehung von Stammaktien nach Erwerb

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V. beabsichtigt, aus der Gesellschaft auszuscheiden. Das Ausscheiden aus der Gesellschaft soll dem Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V. durch einen Rückerwerb der von ihm direkt gehaltenen Stammaktien, die unmittelbar nach dem Rückerwerb einzuziehen sind, ermöglicht werden.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 748.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG der voll eingezahlten und noch von der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG zu erwerbenden 272.000 Stammaktien des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e.V. mit den Nrn. gemäß Anlage A zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 10.

Die Einziehung erfolgt zu dem Zweck des Ausscheidens des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e.V. aus der Gesellschaft. Der Erwerb der Aktien darf nur zu einem Preis von maximal EUR 29,50 und bis spätestens zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Die Einziehung erfolgt zulasten des Bilanzgewinns oder einer anderen Gewinnrücklage. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag am Grundkapital gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand.
9.

Beschlussfassung über eine weitere Einziehung von Stammaktien nach Erwerb

Bis zum 27. Juni 2014 hielt der Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V. zusätzlich zu den von ihm direkt gehaltenen Stammaktien zudem indirekt eine Beteiligung an der Gesellschaft, vermittelt über seinen Anteilsbesitz an der RZV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Die indirekte Beteiligung ist durch die erfolgte Einziehung dieser GmbH-Anteile aufgehoben. Im Rahmen des Ausscheidens des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e.V. aus der RZV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, soll die Zahl der von der RZV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH gehaltenen Stammaktien an der Gesellschaft um den Anteil reduziert werden, der quotal der indirekten Beteiligung des Apothekerverbandes Westfalen Lippe e.V. (181.333 ARZ-Haan AG Aktien) entspricht.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 498.665,75 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG der voll eingezahlten und noch von der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG zu erwerbenden 181.333 Stammaktien der RZV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit den Nrn. gemäß Anlage A zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 10.

Die Einziehung erfolgt zur Anpassung der Beteiligungsverhältnisse nach Aufgabe der indirekten Beteiligung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e.V. an der Gesellschaft durch sein Ausscheiden aus dem Gesellschafterkreis der RZV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Der Erwerb der Aktien darf nur zu einem Preis von maximal EUR 29,50 und bis spätestens zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Die Einziehung erfolgt zulasten des Bilanzgewinns oder einer anderen Gewinnrücklage. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag am Grundkapital gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand.
10.

Beschlussfassung über die weitere Einziehung von Stammaktien nach Erwerb

Unter der Bedingung, dass die Einziehung von Stammaktien und die Herabsetzung des Grundkapitals gemäß den Tagesordnungspunkten 8 und 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. August 2014 wirksam geworden sind, sollen die Beteiligungsverhältnisse zwischen den verbleibenden Stammaktionären neu geordnet werden, um eine stabile Stammaktionärsstruktur zu schaffen, die auch der Gesellschaft eine gesicherte Basis für ihre weitere Geschäftstätigkeit bietet.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Unter der Bedingung, dass die Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals – aufgrund der Einziehungen gemäß den Tagesordnungspunkten 8 und 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. August 2014 – durch Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam geworden ist, wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 833.041,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG der folgenden voll eingezahlten und noch von der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG zu erwerbenden Stammaktien:

a) bis zu 121.591 Stammaktien der Deutschen Apotheker- und Ärztebank e.G. mit den Nrn. gemäß Anlage A zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 10 und

b) bis zu 181.333 der Stammaktien der RZV Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit den Nrn. gemäß Anlage A zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 10.

Die Einziehung erfolgt zu dem Zweck der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zwischen den Stammaktionären im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e.V. aus der Gesellschaft, um eine stabile und tragfähige Stammaktionärsstruktur zu schaffen. Der Erwerb der Aktien darf nur zu einem Preis von maximal EUR 29,50 und bis spätestens zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Die Einziehung erfolgt zulasten des Bilanzgewinns oder einer anderen Gewinnrücklage. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag am Grundkapital gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand.
11.

Beschlussfassung über die Einziehung eigener Vorzugsaktien

Die Gesellschaft hält 136.063 eigene Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, zuletzt erneuert mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Juli 2010, erworben wurden. Es ist beabsichtigt, sämtliche dieser 136.063 Vorzugsaktien zum Zwecke der Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses von Stamm- zu Vorzugsaktionären einzuziehen.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 374.173,25 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Einziehung der von der Gesellschaft gehaltenen 136.063 eigenen Vorzugsaktien mit den Nrn. gemäß Anlage B zu Tagesordnungspunkt 11 gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG.

Die Einziehung erfolgt zum Zweck der Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses von Stamm- zu Vorzugsaktionären. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag am Grundkapital gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand.
12.

Beschlussfassung über die Anpassung von § 3 der Satzung

Die Fassung von § 3 der Satzung (Grundkapital) ist mit der bzw. den Durchführungen der Kapitalherabsetzungsbeschlüsse gemäß den Tagesordnungspunkten 8 bis 11 anzupassen. Dies kann auch mehrmals, je nach Zeitpunkt und Umfang der Durchführung der jeweiligen Kapitalherabsetzungsbeschlüsse erforderlich werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dazu vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 3 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung bzw. Durchführungen der zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 11 der Tagesordnung beschlossenen Kapitalherabsetzungen jeweils anzupassen.
Anlage A zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 10
TOP 8 Apothekerverband
Westfalen-Lippe e.V.
Globalaktie Nr. G 418 Nummern
von/bis Summe
Nummern Anzahl/
Nummern Gesamtsumme
1.089 bis 1.360 272 zu je 500 Aktien 136.000
1.464 bis 1.615 152 zu je 500 Aktien 76.000
2.251 bis 2.370 120 zu je 500 Aktien 60.000
Anzahl Aktien 272.000
TOP 9 RZV Vermögensver-
waltungsgesellschaft mbH
Globalaktie Nr. G 697 Nummern
von/bis Summe
Nummern Anzahl/
Nummern Gesamtsumme
1.362 bis 1.463 102 zu je 500 Aktien 51.000
2.152 bis 2.250 99 zu je 500 Aktien 49.500
2.378 bis 2.538 161 zu je 500 Aktien 80.500
2.539 bis 2.539 1 zu je 333 Aktien 333
Anzahl Aktien 181.333
TOP 10 RZV Vermögensver-
waltungsgesellschaft mbH
Globalaktie Nr. G 697 Nummern
von/bis Summe
Nummern Anzahl/
Nummern Gesamtsumme
273 bis 544 272 zu je 500 Aktien 136.000
545 bis 634 90 zu je 500 Aktien 45.000
635 bis 635 1 zu je 333 Aktien 333
Anzahl Aktien 181.333
TOP 10 Deutsche Apotheker- und
Ärztebank e.G.
Globalaktie Nr. G 414 Nummern
von/bis Summe
Nummern Anzahl
Nummern Gesamtsumme
1 bis 243 243 zu je 500 Aktien 121.500
244 bis 244 1 zu je 91 Aktien 91
Anzahl Aktien 121.591
Anlage B zum Tagesordnungspunkt 11
Eigene Anteile von Vorzugsaktien der ARZ Haan AG
(Stand: 7. Juli 2014)
Von bis Anzahl von bis Anzahl von bis Anzahl
1.365 1.584 220 41.405 41.624 220 87.517 87.736 220
1.805 2.024 220 42.857 42.900 44 88.177 88.616 440
3.345 3.564 220 43.121 43.340 220 88.837 89.056 220
4.005 4.444 440 44.001 44.220 220 89.717 89.936 220
4.665 4.884 220 44.881 45.100 220 90.377 90.596 220
5.545 5.764 220 45.761 45.980 220 90.817 91.256 440
6.205 6.424 220 46.641 46.860 220 91.917 92.356 440
6.645 7.084 440 48.181 48.400 220 92.577 92.796 220
7.745 7.964 220 49.061 49.104 44 93.457 93.896 440
8.185 8.404 220 49.765 49.984 220 94.337 94.776 440
8.625 8.844 220 50.425 50.644 220 94.997 95.656 660
9.505 9.944 440 50.865 51.348 484 96.317 96.536 220
10.385 10.824 440 51.789 52.008 220 96.757 98.018 1.262
11.045 11.704 660 52.669 52.888 220 98.045 98.110 66
12.365 12.584 220 53.329 53.548 220 98.331 98.374 44
13.805 13.904 100 53.637 53.900 264 98.595 98.806 212
14.125 14.168 44 54.341 54.560 220 99.309 99.528 220
14.389 14.608 220 54.781 55.000 220 100.321 100.540 220
14.610 14.828 219 55.221 55.440 220 101.641 102.080 440
15.357 15.576 220 55.661 55.880 220 102.741 102.960 220
16.369 16.588 220 56.101 56.320 220 103.533 103.752 220
17.689 18.128 440 56.981 57.420 440 104.941 105.820 880
18.789 19.228 440 57.685 57.904 220 107.801 107.888 88
19.801 20.020 220 58.697 59.136 440 108.549 108.768 220
20.681 20.900 220 59.269 59.488 220 109.737 109.956 220
21.429 22.308 880 60.149 60.368 220 110.001 110.220 220
24.289 24.376 88 60.853 60.896 44 110.661 110.880 220
24.597 24.816 220 61.218 61.512 295 111.541 111.980 440
25.037 25.256 220 62.833 63.140 308 112.861 113.080 220
26.445 26.664 220 64.153 64.504 352 114.313 114.752 440
26.709 26.928 220 64.725 65.164 440 115.598 115.632 35
27.149 27.368 220 66.045 66.264 220 116.513 116.732 220
28.029 28.468 440 66.485 66.704 220 116.953 117.304 352
29.349 29.568 220 67.409 67.628 220 117.745 117.964 220
30.801 31.240 440 70.841 70.884 44 117.965 118.624 660
33.001 33.220 220 72.337 72.776 440 118.845 119.064 220
33.441 33.792 352 73.041 73.260 220 119.285 119.548 264
34.233 34.452 220 73.569 73.788 220 120.209 120.428 220
34.453 35.112 660 75.109 76.208 1.100 121.749 121.968 220
35.333 35.552 220 77.441 77.660 220 122.189 122.408 220
35.773 36.036 264 78.145 78.320 176 124.037 124.476 440
36.697 36.736 40 79.421 79.640 220 124.917 125.136 220
38.457 38.676 220 84.173 84.392 220 125.137 125.356 220
40.305 40.744 440 85.537 85.756 220 125.797 126.016 220
41.185 41.404 220 85.977 86.196 220 126.589 126.632 44
Von bis Anzahl von bis Anzahl von bis Anzahl
126.853 127.072 220 183.821 184.396 576 331.085 331.852 768
127.733 127.952 220 185.933 186.892 960 333.101 333.580 480
128.613 128.832 220 197.885 198.124 240 336.461 336.700 240
129.493 129.712 220 198.605 199.804 1.200 339.341 340.156 816
130.627 130.846 220 201.485 202.204 720 342.557 343.516 960
131.913 132.132 220 204.797 204.892 96 344.477 345.436 960
132.793 132.836 44 212.669 212.716 48 348.317 348.556 240
133.497 133.716 220 222.701 223.660 960 348.797 350.236 1.440
134.157 134.376 220 224.141 224.188 48 351.437 356.956 5.520
134.597 135.080 484 224.189 224.668 480 357.887 358.140 254
135.521 135.740 220 227.645 228.034 390 358.555 359.740 1.186
136.401 136.620 220 228.093 228.138 46 362.957 363.436 480
137.281 137.500 220 228.619 228.854 236 364.637 366.749 2.113
137.589 137.808 220 230.957 232.396 1.440 370.397 371.596 1.200
138.249 138.468 220 233.549 234.268 720 373.133 373.612 480
138.689 138.908 220 235.229 237.388 2.160 374.333 375.772 1.440
139.129 139.348 220 239.357 240.268 912 381.533 382.492 960
139.569 139.788 220 240.749 240.988 240 383.213 383.692 480
140.009 140.228 220 244.349 244.828 480 384.653 384.892 240
140.889 141.128 240 248.861 249.100 240 385.373 386.092 720
141.593 141.812 220 249.437 249.916 480 387.533 387.772 240
142.605 143.044 440 250.445 251.644 1.200 388.877 390.398 1.522
143.177 143.396 220 254.045 255.004 960 390.653 391.290 638
143.837 144.056 220 255.485 256.204 720 392.957 394.876 1.920
144.541 144.584 44 256.781 257.164 384 395.357 395.884 528
144.805 145.200 396 257.225 257.424 200 396.365 396.604 240
146.521 146.828 308 258.605 259.166 562 396.749 396.796 48
147.841 148.192 352 264.269 265.048 780 398.717 399.724 1.008
148.413 148.852 440 265.049 266.428 1.380 400.205 400.924 720
149.733 149.952 220 267.149 267.388 240 406.733 406.972 240
150.173 150.392 220 268.349 268.828 480 407.261 407.356 96
150.657 150.876 220 270.749 271.708 960 408.557 408.796 240
151.097 151.536 440 272.189 272.428 240 409.037 409.132 96
155.981 156.420 440 274.309 274.828 520 414.941 415.180 240
156.685 156.904 220 282.653 284.112 1.460 415.325 415.804 480
157.213 157.432 220 284.573 286.972 2.400 415.997 416.476 480
158.753 159.192 440 287.453 287.596 144 417.077 421.756 4.680
159.793 159.852 60 288.317 288.796 480 424.829 425.068 240
161.085 161.304 220 291.197 295.276 4.080 425.309 426.097 789
161.789 162.184 396 295.757 296.236 480 426.929 427.028 100
162.405 162.814 410 296.477 296.956 480 431.693 431.932 240
163.069 163.186 118 306.461 308.860 2.400 432.173 433.132 960
163.373 163.612 240 311.645 312.260 616 433.613 433.804 192
164.093 164.332 240 312.929 313.028 100 434.285 435.004 720
164.621 164.716 96 313.229 313.328 100 438.173 438.652 480
166.445 167.164 720 316.782 317.204 423 445.373 445.852 480
170.525 171.004 480 317.628 318.107 480 447.293 449.692 2.400
171.533 172.012 480 318.118 318.124 7 452.333 452.860 528
174.797 175.276 480 320.093 322.972 2.880
178.253 181.132 2.880 327.101 327.580 480
181.613 182.092 480 328.061 328.156 96
182.813 183.724 912 329.597 329.644 48 Summe Vorzugsaktien 136.063

Teilnahme an der Hauptversammlung

Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung, Stammaktionäre zusätzlich zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jedoch nur die Aktionäre berechtigt, die in dem bei der Gesellschaft über die vinkulierten Namensaktien geführten Aktienregister geführt werden und die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Die Anmeldung muss spätestens am 21. August 2014 bei der Gesellschaft eingetroffen sein.

Die Teilnehmerkarte bitten wir ausgefüllt an uns zurückzusenden. Die Eintritts- und die Anwesenheitskarte sind am Tag der Hauptversammlung zur Legitimation vorzulegen.

 

Haan, den 21. Juli 2014

Der Vorstand

 

ARZ Haan AG
Landstraße 39–41, 42781 Haan
Telefon: 02129 5563-0
Telefax: 02129 5563-153
E-Mail: hauptversammlung@arz.de

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