Asseco Solutions AG, Karlsruhe – Bekanntmachung eines Hinweises auf die bevorstehende Verschmelzung der SCS Smart Connected Solutions GmbH mit der Asseco Solutions AG gemäß § 62 Abs. 4 Satz3 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 UmwG

Asseco Solutions AG

Karlsruhe

Bekanntmachung eines Hinweises auf die bevorstehende Verschmelzung der SCS Smart Connected Solutions GmbH mit der Asseco Solutions AG gemäß § 62 Abs. 4 Satz3 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die Asseco Solutions AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100 %-Tochtergesellschaft SCS Smart Connected Solutions GmbH mit Sitz in Karlsruhe als Ganzes ohne deren Abwicklung gem. §§ 2 Nr. 1, 46 ff., 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 UmwG aufzunehmen.

Da das Stammkapital der SCS Smart Connected Solutions GmbH als übertragender Rechtsträger vollständig von der Asseco Solutions AG als übernehmende Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Asseco Solutions AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der SCS Smart Connected Solutions GmbH grundsätzlich nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Asseco Solutions AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung grundsätzlich nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre aber ausdrücklich auf folgendes Recht hin: Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Asseco Solutions AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Asseco Solutions AG erreichen, abweichend von § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Entsprechende Einberufungsverlangen werden berücksichtigt, wenn sie innerhalb eines Monats ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger der Asseco Solutions AG, Amalienbadstraße 41C, 76227 Karlsruhe, zugehen.

Ab dem 23.06.2022 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Asseco Solutions AG, Karlsruhe, der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Asseco Solutions AG und der SCS Smart Connected Solutions GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Asseco Solutions AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Asseco Solutions AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen (auf Verlangen auch elektronisch).

 

Karlsruhe, 22.06.2022

Asseco Solutions AG

Der Vorstand

 

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