Asseco Solutions AG, Karlsruhe – Bekanntmachung gemäß §§ 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs. 1 und 2 AktG

Asseco Solutions AG

Karlsruhe

Bekanntmachung gemäß §§ 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 33a, 37a Abs. 1 und 2 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Asseco Solutions AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 108535 (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) hat am 26. Juli 2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.623.499 um EUR 98.133 auf EUR 1.721.632 durch Ausgabe von 98.133 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 42,70 je neuer Aktie und somit zu einem Gesamtausgabebetrag für sämtliche neue Aktien von EUR 4.190.279,10 ausgegeben. Soweit der Einbringungswert der Sacheinlage den Gesamtausgabebetrag der hierfür gewährten neuen Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Alleinaktionärin, Asseco Enterprises Solutions a.s., wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung sämtlicher Neuer Aktien wurde die MHA Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Enns, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Steyr unter Firmenbuchnummer 445634 w, mit der Geschäftsanschrift Basilikastraße 6, 4470 Enns, Österreich (die „Zeichnerin“) zugelassen.

Gegenstand der Sacheinlage sind die von der Zeichnerin gehaltenen Geschäftsanteile, entsprechend einer voll einbezahlten Stammeinlage von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend), oder einer Beteiligung von 25 % am Stammkapital der Gesellschaft, an der mit einem Stammkapital von EUR 40.000 im Firmenbuch des Landesgerichts Steyr unter Firmenbuchnummer 191916 f eingetragenen Asseco Solutions GmbH mit Sitz in St. Florian, Österreich, einschließlich des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr.

Von einer externen Prüfung der Sacheinlage wird gem. §§ 183a, 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.

Der Wert der vereinbarten Sacheinlagen beträgt mindestens EUR 4.200.000. Dieser Bewertung liegt ein Sachverständigengutachten der MENOLD BEZLER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft („MENOLD BEZLER“) vom 13. Juni 2022 über den objektivierter Wert der Geschäftsanteile der Asseco Solutions GmbH zum Stichtag 30. April 2022 zugrunde. Der objektivierten Unternehmenswertes der Asseco Solutions GmbH wurde dabei unter Anwendung des Ertragswertverfahrens entsprechend dem Standard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ in der Fassung vom 2. April 2008 (IDW S1) ermittelt und anhand verschiedener Methoden plausibilisiert.

Der Vorstand erklärt, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien erreicht.

Umstände, die darauf hindeuten, dass der Zeitwert der einzubringenden Geschäftsanteile der Asseco Solutions GmbH am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der vom Sachverständigen angenommene Wert, sind dem Vorstand nicht bekannt.

 

Karlsruhe, im Juli 2022

Asseco Solutions AG

Der Vorstand

 

 

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