ASSMANN BERATEN + PLANEN AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ASSMANN BERATEN + PLANEN AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG 16.01.2020

ASSMANN BERATEN + PLANEN AG

Berlin

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die BKW Engineering SE, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr 100% der Aktien der ASSMANN BERATEN + PLANEN AG gehören.

2.

Die BKW Energie AG, Bern, Schweiz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr weiterhin mittelbar 100% der Aktien der ASSMANN BERATEN + PLANEN AG gehören. Als Alleinaktionärin der BKW Engineering SE ist die Beteiligung an der ASSMANN BERATEN + PLANEN AG AG gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG ihr zuzurechnen. Die weiteren mittelbaren Beteiligungsbeziehungen bleiben gegenüber der Mitteilung im Bundesanzeiger vom 18.07.2017 unverändert.

 

Berlin, im Januar 2020

ASSMANN BERATEN + PLANEN AG

Der Vorstand

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