ATOSS Software AG, München – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung und des Andienungsrechts beim Erwerb

ATOSS Software AG

München

WKN 510 440 – ISIN DE0005104400

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung einschließlich der
Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
bei der Verwendung und des Andienungsrechts beim Erwerb)

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der ATOSS Software AG vom 29. April 2022 hat unter
Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, der Gesellschaft eine Ermächtigung zum Erwerb und
zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erteilen.

Der Ermächtigungsbeschluss sieht jeweils den Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen
Andienungsrechts vor bzw. ermächtigt den Vorstand in bestimmten Fällen dieses ausschließen.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien gilt bis zum 28. April 2027.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat
verwiesen, die am 18. März 2022 im Bundesanzeiger zum Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen
Hauptversammlung der ATOSS Software AG vom 29. April 2022 bekannt gemacht worden sind
und die die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

 

München, im Mai 2022

 

ATOSS Software AG

Der Vorstand

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