Atruvia AG – Ordentliche Hauptversammlung

Atruvia AG

Frankfurt am Main

Die Atruvia AG mit Sitz in Frankfurt am Main lädt ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 21. Juni 2023, 10:30 Uhr, in den Campus Hub der Atruvia AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, ein.

Tagesordnung Hauptversammlung 2023

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 mit Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 weist einen Jahresüberschuss von

7.591.669,97 Euro

aus.

Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 14.321.542,69 Euro aus dem Vorjahr schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von

21.913.212,66 Euro

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 3,80 Euro Dividende je Stückaktie des dividendenberechtigten Grundkapitals von 115.821.937,00 Euro für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
2.253.355 Stück x 3,80 Euro 8.562.749,00 Euro
Einstellen in die anderen Gewinnrücklagen 10.000.000,00 Euro
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 3.350.463,66 Euro

Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 3,80 Euro je dividendenberechtigte Aktie vorsieht.

Die Zahlung der Dividende erfolgt vier Geschäftstage nach dem Tag der Beschlussfassung.

3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5

Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 AktG, 101 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz i. V. m. Ziffer 10.1 der Satzung der Atruvia AG aus zwanzig Mitgliedern, zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer, zusammen.

Die Aufsichtsratsmitglieder

Joachim Straub,
Vorsitzender des Vorstands der Volksbank eG, Offenburg und Villingen-Schwenningen

Dr. Andreas Martin,
Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Wolfgang Altmüller, Vorstandsvorsitzender der meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Rosenheim

scheiden mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2023 aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

5.1

Kurt Abele,
Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Ostalb eG, wohnhaft in Abtsgmünd

5.2

Tanja Müller-Ziegler,
Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), wohnhaft in Berlin

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt jeweils bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 zu bestellen.

7

Sonstiges

Voraussetzungen für die Teilnahme

An der Hauptversammlung können nach Ziffer 19.1 der Satzung nur jene Aktionäre teilnehmen oder sich vertreten lassen, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter nachstehender Adresse eingegangen sein:

Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster

Daneben besteht die Möglichkeit, sich unter nachstehender Internetadresse online anzumelden:

www.atruvia.de/​hauptversammlung2023

Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen die Aktionäre ihre Aktionärsnummer sowie einen Zugangscode, welcher den übersandten Unterlagen entnommen werden kann. Die Aktionäre werden gebeten, das Aktionärsportal für ihre Anmeldung zu nutzen.

Die Aktionäre können sich durch einen von der Atruvia AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Hierfür müssen sich die Aktionäre zur Hauptversammlung über das oben beschriebene Verfahren angemeldet haben. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Atruvia AG ist über das Aktionärsportal (siehe Internetadresse oben) möglich. Die Aktionäre werden gebeten, möglichst das Aktionärsportal für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Atruvia AG zu nutzen. Aus organisatorischen Gründen ist die Bevollmächtigung des von der Atruvia AG benannten Stimmrechtsvertreters über das Aktionärsportal nur bis 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, möglich.

Alternativ ist die Bevollmächtigung des von der Atruvia AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mittels Textform (§ 126b BGB) möglich und muss der Atruvia AG bis spätestens 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster
veranstaltungen@atruvia.de

Der benannte Stimmrechtsvertreter ist an Weisungen gebunden. Ohne Weisungen ist die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ungültig.

Auch die Bevollmächtigung einer anderen Person als den Stimmrechtsvertreter der Atruvia AG bedarf der Textform (§ 126b BGB) und ist über das Aktionärsportal (siehe Internetadresse oben) möglich. Bei Erteilung der Bevollmächtigung gegenüber der Atruvia AG in Textform (§ 126b BGB) muss diese der Atruvia AG unter vorstehender Adresse bis spätestens 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, zugehen. Aus organisatorischen Gründen hat eine Bevollmächtigung einer anderen Person über das Aktionärsportal ebenfalls bis spätestens 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, zu erfolgen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung mittels Bild- und Tonübertragung zu übertragen. Details zum Zugang zur Bild- und Tonübertragung werden nach erfolgreicher Anmeldung den Aktionären übermittelt. Eine Stimmrechtsausübung ist bei dieser Form nicht möglich. Eine Übertragung der Hauptversammlung mittels Bild- und Tonübertragung erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Es gilt zu beachten, dass eine Stimmrechtsausübung lediglich vor Ort durch den Aktionär oder den Stimmrechtsvertreter oder den Bevollmächtigten möglich ist.

Für einen reibungslosen Ablauf der Vorbereitung der Hauptversammlung wird die Atruvia AG in der Zeit vom 16. Juni 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 keine Umschreibungen im Aktienregister vornehmen.

Ergänzungsverlangen von Aktionären

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand unter der nachstehenden Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster
veranstaltungen@atruvia.de

Das Verlagen muss der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2023, 24:00 Uhr, zugehen.

Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster
veranstaltungen@atruvia.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die unter vorgenannter Adresse bis spätestens zum Ablauf des 06. Juni 2023, 24:00 Uhr, zugehen, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.

 

Münster, im Mai 2023

Atruvia AG

Der Vorstand

Comments are closed.