Atruvia AG – Ordentliche Hauptversammlung

Atruvia AG

Frankfurt am Main

Die Atruvia AG mit Sitz in Frankfurt am Main lädt ihre Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, 30. Juni 2022, 10:30 Uhr in den Geschäftsräumen der
Atruvia AG, Fiduciastraße 18, 76227 Karlsruhe, ein.

Tagesordnung Hauptversammlung 2022

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 mit Berichten
des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht
und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz
(AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher
zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 weist einen Jahresüberschuss
von

9.935.696,25 Euro

aus.

Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 22.948.595,44 Euro aus dem Vorjahr schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von

32.884.291,69 Euro

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 3,80 Euro Dividende je Stückaktie des dividendenberechtigten Grundkapitals
von 115.821.937,00 Euro für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
2.253.355 Stück x 3,80 Euro 8.562.749,00 Euro
Einstellen in die anderen Gewinnrücklagen 10.000.000,00 Euro
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 14.321.542,69 Euro

Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von 3,80 Euro je dividendenberechtigte Aktie
vorsieht.

Die Zahlung der Dividende erfolgt vier Geschäftstage nach dem Tag der Beschlussfassung.

3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember
2022 zu bestellen.

6

Sonstiges

Voraussetzungen für die Teilnahme

An der Hauptversammlung können nach Ziffer 19.1 der Satzung nur jene Aktionäre teilnehmen
oder sich vertreten lassen, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss
spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2022, 24:00 Uhr unter nachstehender Adresse
eingegangen sein:

Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster

Daneben besteht die Möglichkeit, sich unter nachstehender Internetadresse online anzumelden:

www.atruvia.de/​hauptversammlung

Für den Zugang benötigen die Aktionäre einen Zugangscode, welcher den übersandten
Unterlagen entnommen werden kann. Die Aktionäre werden gebeten, das Online-Verfahren
für ihre Anmeldung zu nutzen.

Die Aktionäre können sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Hierfür müssen sich
die Aktionäre zur Hauptversammlung über das oben beschriebene Verfahren angemeldet
haben. Die Bevollmächtigung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss der Gesellschaft
bis spätestens 23. Juni 2022, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster
veranstaltungen@atruvia.de

Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft über
das Online-Portal (siehe Internetadresse oben) möglich. Die Aktionäre werden gebeten,
das Online-Verfahren für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
zu nutzen.

Der Stimmrechtsvertreter ist an Weisungen gebunden. Ohne Weisungen ist die Bevollmächtigung
des Stimmrechtsvertreters ungültig.

Bitte beachten Sie, dass auch die Bevollmächtigung einer anderen Person als den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB) bedarf. Alternativ ist die Bevollmächtigung
einer anderen Person auch über das Online-Portal (siehe Internetadresse oben) möglich.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Hauptversammlung mittels Bild- und Tonübertragung
zu übertragen. Details zum Zugang zur Bild- und Tonübertragung werden nach erfolgreicher
Anmeldung den Aktionären übermittelt. Eine Stimmrechtsausübung ist bei dieser Form
nicht möglich. Eine Übertragung der Hauptversammlung mittels Bild- und Tonübertragung
erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsausübung
lediglich vor Ort möglich ist; falls Sie nicht selbst oder durch einen Vertreter an
der Hauptversammlung vor Ort teilnehmen möchten, steht Ihnen für die Stimmrechtsausübung
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Atruvia AG
Vorstand
GAD-Straße 2-6
48163 Münster
veranstaltungen@atruvia.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die unter vorgenannter Adresse
bis spätestens zum Ablauf des 15. Juni 2022, 24:00 Uhr zugehen, werden im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.

 

Münster, im Mai 2022

Atruvia AG

Vorstand

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