Attikon Finanz Aktiengesellschaft: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Attikon Finanz Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts 13.07.2020

Attikon Finanz Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Nachstehende Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an die Aktionäre und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. April 2020 ist der Vorstand der Gesellschaft gemäß § 6 der Satzung der Attikon Finanz Aktiengesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. März 2024 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 36.250,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, den Inhalt der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Attikon Finanz Aktiengesellschaft am 26. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 7. Juli 2020 beschlossen, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals das Grundkapital von derzeit EUR 72.500,00 um bis zu EUR 36.250,00 auf bis zu EUR 108.750,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 36.250 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zum Ausgabetrag von EUR 94,00 je Aktie zu erhöhen.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 voll gewinnberechtigt.

Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien entsprechend ihrem gesetzlichen Bezugsrecht in der Zeit

vom 14. Juli bis 28. Juli 2020 einschließlich

im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten, d.h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechts berechtigt, für je zwei alte Aktien eine neue Aktie zu beziehen.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist durch Unterzeichnung und Rücksendung der bei der Gesellschaft – Attikon Finanz Aktiengesellschaft, Königsallee 30, 40212 Düsseldorf – erhältlichen Zeichnungsscheine auszuüben.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 94,00 in voller Höhe unverzüglich, spätestens jedoch bis zum dritten Bankarbeitstag nach Zeichnung auf das Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft bei der HypoVereinsbank, IBAN: DE86 3022 0190 0029 9265 90, BIC: HYVEDEMM414 (das „Kapitalerhöhungssonderkonto“), in bar eingezahlt wird, wobei es auf den rechtzeitigen Geldeingang auf dem genannten Konto ankommt. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei. Gemäß § 5.3 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Soweit nach Ablauf der Bezugsfrist nicht gezeichnete Aktien zur Verfügung stehen, wird allen Aktionären über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus und ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung ein Bezug weiterer Aktien – ohne die Garantie der Zuteilung – zu gleichen Ausgabebedingungen angeboten.

Zeichnungen über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus sind spätestens bis zum 11. August 2020 unter Verwendung eines separaten Zeichnungsscheins möglich. Dafür ist das Formular „Zeichnungsschein II – Genehmigtes Kapital“ (Erst- und Zweitschrift) zu verwenden. Dieses Formular ist ebenfalls bei der Gesellschaft – Attikon Finanz Aktiengesellschaft, Königsallee 30, 40212 Düsseldorf, Deutschland, erhältlich und wird Aktionären auf Wunsch übermittelt. Es werden nur Zeichnungsscheine berücksichtigt, die der Gesellschaft bis zum 11. August 2020 (einschließlich) zugehen.

Die wirksame Zeichnung setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 94,00 je Aktie unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des dritten Bankarbeitstages nach Zeichnung, auf das Kapitalerhöhungssonderkonto gezahlt wird. Entscheidend ist der rechtzeitige Geldeingang auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft.

Der Vorstand teilt den zeichnenden Aktionären das Ergebnis der Aktienzuteilung unverzüglich, spätestens bis zum 15. August 2020 (Tag der Absendung) mit. Mit der Bestätigung der Aktienzuteilung wird der Zeichnungsvertrag wirksam.

Die Zeichnung der neuen Aktien ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31. Oktober 2020 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

 

Düsseldorf, im Juli 2020

Der Vorstand

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