Attikon Finanz Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Attikon Finanz Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 20. Juni 2023 um 16:00 Uhr (MESZ)

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Speditionstraße 13, 40221 Düsseldorf

 

 

I.

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung und Eröffnung

TOP 2

Bericht des Vorstands

Der Vorstand der Gesellschaft berichtet über die Geschäftsentwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr sowie über zukünftige Entwicklungsperspektiven der Attikon-Gruppe.

TOP 3

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ist damit festgestellt. Die Gesellschaft weist einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 2.449.598,33 auf. Ein Gewinnverendungsbeschluss entfällt daher.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorständen für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

TOP 7

Verschiedenes

II.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung, insbesondere die Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung, insbesondere der Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind.

III.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Tag der Hauptversammlung unter der oben genannten Anschrift oder unter

info@attikon.de

elektronisch erfolgen.

Am Tag der Hauptversammlung kann dies ebenfalls unter der vorgenannten Ichadresse elektronisch oder an den Eingangsschaltern der Hauptversammlung erfolgen.

Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne Weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

IV.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können per Brief oder per E-Mail erteilt werden. Die Aktionäre können dazu das Formular verwenden, welches ihnen gesondert zugesandt wird. Die Vollmachts- und Weisungserteilung per Brief muss spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2023, 24:00 (MESZ), bei der Postadresse

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Speditionstraße 13
40221 Düsseldorf
Deutschland

eingegangen sein. Gleiches gilt für Änderungen oder den Widerruf der Vollmachts- und Weisungserteilung.

Bei einer Vollmachts- und Weisungserteilung per E-Mail, die an die E-Mail-Adresse

info@attikon.de

zu richten ist, ist der Eingang der Vollmachts- und Weisungserteilung vor Beendigung der Stimmauszählung noch während der Hauptversammlung möglich.

V.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung verzeichnete Aktienbestand maßgeblich.

Die Stimmabgabe kann der Gesellschaft wahlweise per Post oder E-Mail übersandt werden. Die Aktionäre können dazu das Formular verwenden, welches ihnen gesondert zugesandt wird. Die mittels Post abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 19. Mai 2023, 24:00 (MESZ), bei der Postadresse

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Speditionstraße 13
40221 Düsseldorf
Deutschland

eingegangen sein. Gleiches gilt für Änderungen oder den Widerruf von Briefwahlstimmen auf diesem Wege.

Bei einer Stimmabgabe über Briefwahl per E-Mail, die an die E-Mail-Adresse

info@attikon.de

zu richten ist, ist der Eingang vor Beendigung der Stimmauszählung noch während der Hauptversammlung möglich.

Für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gilt die vorstehende Angabe zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

VI.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich machen, wenn der Aktionär bis zum Ablauf des 19. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ, 23:00 Uhr GMT), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit einer etwaigen Begründung an nachfolgend genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) übersandt hat:

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E-Mail: info@attikon.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei ein Wahlvorschlag keiner Begründung bedarf. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

VII.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Wenn Sie an der Hauptversammlung teilnehmen, Ihre Stimmrechte ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt und verarbeitet die Attikon Finanz Aktiengesellschaft auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist die

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Speditionstraße 13
40221 Düsseldorf

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

info@attikon.de

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Attikon Finanz Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@attikon.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Attikon Finanz Aktiengesellschaft
Speditionstraße 13
40221 Düsseldorf.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach näherer Maßgabe von Art. 77 der Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Düsseldorf, im Mai 2023

Attikon Finanz Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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