AuA24 AG: Ordentliche Hauptversammlung 2021

AuA24 AG

Norderstedt

An die Aktionäre und Aktionärinnen der AuA24 AG

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär der AuA24 AG,

der Vorstand der AuA24 AG lädt Sie hiermit zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2021
(virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre)
der AuA24 AG
am Samstag, 06.11.2021, um 14:00 Uhr

ein.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter und beteiligten Dienstleister von der Möglichkeit des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID19-Gesetz“) Gebrauch zu machen und die ordentliche Hauptversammlung 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

In diesem Jahr wird es somit keine Vor-Ort-Veranstaltung geben, an der Sie teilnehmen können. Sie können die Hauptversammlung ausschließlich im Internet verfolgen, wo sie für angemeldete Aktionäre live übertragen wird, wobei

1.

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt;

2.

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre (auch) über elektronische Kommunikation (namentlich per Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist;

3.

den angemeldeten Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung) eingeräumt wird;

4.

den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes (AktG) unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Versammlung, der beurkundende Notar und der Vorstand sowie der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter befinden, ist am Sitz der AuA24 AG, Südportal 3, 22848 Norderstedt.

Tagesordnung /​ Beschlussvorschläge

Die Beschlussvorschläge sind aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt aufgeführt. Daraus erwächst jedoch keine Bindungswirkung für das Abstimmungsverhalten.

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AuA24 AG zum 31.12.2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 der AuA24 AG

Die genannten Unterlagen sind in den Geschäftsräumen der AuA24 AG, Südportal 3, 22848 Norderstedt einsehbar.

Der Aufsichtsrat der AuA24 AG hat den Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher kein Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2020:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 27.847,03 wie folgt zu verwenden:

a) Bilanzgewinn 27.847,03 €
b) Ausschüttung für 2019 je 1-EUR-Vorzugsaktie mit EUR 0,01 = gesamt 490,00 €
c) Ausschüttung für 2019 je 1-EUR-Stammaktie mit EUR 0,01 = gesamt 510,00 €
d) Gleichmäßige weitere Dividenden an sämtliche Aktionäre nach Nennbeträgen mit
EUR 0,207312 je 1-EUR-Vorzugsaktie = gesamt
10.158,29 €
und
mit EUR 0,207312 EUR je 1-EUR-Stammaktie = gesamt 10.572,91 €
e) Einstellung in die Rücklage 4.000,00 €
f) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung 2.115,83 €

Die Dividenden werden am 02.12.2021 zur Auszahlung fällig.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder

Die „Tobias P. Metz Familienstiftung“ schlägt vor, Herrn Ralf Weißenfels als Aufsichtsrat abzuberufen.

Die Abberufung und Wiederwahl ist erforderlich, um den beabsichtigten Gleichlauf der Berufungszeiträume der Aufsichtsratsmitglieder und ihrer Ersatzmitglieder zu erzielen.

Eine Abberufung der Herren Gisbert Weber und Sven Looft ist hier nicht erforderlich, da ihre Bestellung nur bis zu dieser ordentlichen Hauptversammlung erfolgt war.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 95 S. 2, § 96 AktG setzt sich der Aufsichtsrat aus drei von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die „Tobias P. Metz Familienstiftung“ schlägt vor, Herrn Gisbert Weber, Herrn Sven Looft und Herrn Ralf Weißenfels – Herrn Ralf Weißenfels aufschiebend bedingt auf den Zugang der Mitteilung der Abberufung als Aufsichtsratsmitglied – jeweils bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2020 unter Bezugnahme auf § 316 (1) HGB, auf die Bestellung eines Abschlussprüfers zu verzichten.

TOP 8

Beschlussfassung über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der AuA24 AG und einer ihrer Tochtergesellschaften mbH

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor dem Abschluss, dem in der Anlage 1 beigefügten Berichtes über einen Ergebnisabführungsvertrag zu Gunsten der AuA24 AG, zuzustimmen.

TOP 9

Sonstiges

Zugänglich zu machende Unterlagen

Parallel zur Einberufung der virtuellen Hauptversammlung können folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der AuA24 AG, Südportal 3, 22848 Norderstedt, eingesehen werden:

Der durch den Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss der AuA24 AG für das Geschäftsjahr 2020;

der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG der AuA24 AG;

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie

der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der AuA24 AG und einer ihrer Tochterunternehmen

Wir bitten alle Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise als Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen, präsenzlosen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten, da es grundlegende Unterschiede zwischen dieser virtuellen Hauptversammlung und der Präsenz-Hauptversammlung gibt.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung melden sich die Aktionäre bitte unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

an. Von dort bekommen Sie nach erfolgter Überprüfung Ihrer Aktionärseigenschaft einen personalisierten Link mit allen Zugangsdaten für Ihre Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Hilfestellung bei ggf. auftretenden technischen Problemen zugeschickt, unter dem Sie die gesamte Hauptversammlung, einschließlich Generaldebatte und Abstimmung, in Bild und Ton virtuell verfolgen können.

Sie benötigen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung somit eine E-Mail-Adresse, einen Computer oder Smartphone oder Tablet (mit Lautsprechern) sowie eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite für die Bild- und Tonübertragung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Die stimmberechtigten (Stamm-)Aktionäre können ihre Stimmen selbst oder durch einen bevollmächtigten Dritten im Wege der Briefwahl abgeben.

Weder vom Gesetz noch von der Satzung werden für die Erteilung der Vollmacht und die Stimmabgabe per Briefwahl die Nutzung bestimmter Formulare verlangt. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Briefwahl und die ggf. vorgenommene Vollmachtserteilung an einen Dritten die dafür von der Gesellschaft bereitgestellten Formulare genutzt werden (vgl. Anlage 2 und Anlage 3).

Briefwahlstimmen können noch bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung geändert werden über die E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

und zusätzlicher telefonischer Freigabe (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Hierzu werden wir Sie unter der im Aktionärsregister hinterlegten Telefonnummer kontaktieren, sofern Sie eine Telefonnummer hinterlegt haben.

Verfahren für die Stimmabgabe durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder sonstige Bevollmächtigte

Die stimmberechtigten (Stamm-)Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, etwa durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Aktionäre, die sich durch den Stimmrechtsvertreter vertreten lassen möchten, müssen diesem zwingend für jeden Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist Frau Rechtsanwältin Saskia Hörster.

Weder vom Gesetz noch von der Satzung werden für die Erteilung der Vollmacht oder der Weisung die Nutzung bestimmter Formulare verlangt. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), sofern kein Fall des § 135 AktG vorliegt. Wir bitten jedoch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei Vollmachts- und Weisungserteilung das als Anlage 4 beigefügte Formular zu verwenden.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und sonstigen Bevollmächtigten können noch bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung geändert werden über die E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

und zusätzlicher telefonischer Freigabe (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Hierzu werden wir Sie unter der im Aktionärsregister hinterlegten Nummer kontaktieren, sofern Sie eine Telefonnummer hinterlegt haben.

Sonstige Bevollmächtigte können das Stimmrecht ausschließlich im Wege der Briefwahl ausüben.

Fragemöglichkeit

Die Aktionäre können bis spätestens zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung, d.h. bis zum Donnerstag, den 04.11.2021, 24:00 Uhr, Fragen über die E-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

einreichen, die der Vorstand dann im Rahmen der Hauptversammlung beantwortet. Der Vorstand hat dabei die Möglichkeit, eine Auswahl der eingereichten Fragen zu treffen und diese bei der Beantwortung zu geeigneten Themenkomplexen zu bündeln.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen ggf. auch der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs genannt wird.

Widerspruch

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, gegen einzelne oder alle Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch beim Notar unter der E-Adresse

hauptversammlung@aua24.de

einzureichen.

Teilnehmerverzeichnis

Das Teilnehmerverzeichnis kann unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24.de

angefordert werden.

Bei Fragen zum Ablauf der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@aua24ag.de

Wir freuen uns auf Sie!

Norderstedt, 08.09.2021

Karsten Bischoff
Vorstand
Steffen Huhs
Vorstand
Tobias P. Metz
Vorstand

Datenschutzhinweis:

Auf welche Weise erheben wir Ihre Daten?

Alle Daten werden durch Ihre Angaben erhoben.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Für Korrespondenzen im Rahmen der Hauptversammlung der AUA24 AG.

Für die Abwicklung und Leistung von Dividendenausschüttungen.

Für die steuerliche Anmeldung und Zahlung an das Finanzamt.

Ihre Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die zur Abwicklung erforderlich sind.

Wie lange speichern wir Ihre Daten:

Die erhobenen Daten speichern wir mindestens für die Dauer Ihrer Aktieninhaberschaft und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.

Welche Rechte haben Sie:

Auskunft: Sie haben das normierte Recht auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.

Löschung: Sie haben das Recht darauf, dass wir Ihre Daten löschen, wenn diese für unsere Geschäftstätigkeiten oder entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht mehr benötigt werden.

Berichtigung: Sie haben ein Recht auf Korrektur Ihrer personenbezogenen Daten, sollten wir diese von Ihnen unrichtig gespeichert haben.

Widerspruch: Sie haben das Recht auf Widerspruch und können uns hierzu kontaktieren.

 

Anlage 1 zur Hauptversammlung der AuA24 AG am 06.11.2021

Schriftlicher Bericht über Ergebnisabführungsvertrag gemäß § 293a (1) AktG.

Der Vorstand der AuA24 AG berichtet über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages mit einer im 100%tigen Besitz befindlichen Tochtergesellschaft, gemäß §293a (2) verzichtet der Vorstand auf die Nennung des Namens der Tochtergesellschaft, um werbliche Nachteile durch eine Veröffentlichung dieses Vertrages zu vermeiden.

Innerhalb der Ergebnisabführungsvertrages werden sämtliche Gewinne der Tochtergesellschaft dauerhaft an die AuA24 AG übertragen. Gleichzeitig übernimmt die AuA24 AG die Verpflichtung der Übernahme möglicher Verluste.

Insbesondere das Verlustrisiko ist bei der Tochtergesellschaft als sehr gering einzuschätzen, da weder Kosten aus Mietverhältnissen, Beschäftigungsverhältnissen oder Einkauf vorhanden sind und auch in Zukunft weder geplant noch absehbar sind.

Der Vertrag wird nach der notariellen Beurkundung für alle berechtigten Personen in den Räumen der AuA24 AG einzusehen sein.

Norderstedt den 06.09.2021

Steffen Huhs
Vorstand
Tobias P. Metz
Vorstand

Anlage 2 zur Hauptversammlung der AuA24 AG vom 06.11.2021

Briefwahlformular für Stammaktionäre
Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 06. November 2021

Aktionär(in):

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Vorname, Nachname , ggfs. Firma oder sonstige Rechtsform

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Straße
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Hausnummer
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Postleitzahl
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Ort
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Mobilnummer
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E-Mail
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Aktiennummer/​n
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Aktiennennbetrag (gesamt)

Hiermit übe ich, _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ (Aktionär/​in),

hinsichtlich der am Samstag, den 06. November 2021, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

AuA24 AG

mein Stimmrecht gemäß den nachfolgenden Wahlmarkierungen aus.

Ggf. Bevollmächtigte(r):

Im Falle der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten bitte nebenstehende Markierung ankreuzen. Im Falle der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist die Anlage 3 „Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts § 134 Abs. 3 AktG“ dem Briefwahlformular beizufügen und gemeinsam zu übermitteln. Die Einzelheiten der Übermittlung entnehmen Sie bitte der Einladung zur Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 06. November 2021.

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Vorname, Nachname

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Wohnort

Hiermit übe ich, _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​(Bevollmächtigte/​r),

als Bevollmächtigte/​r von _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ (Aktionär/​in)

hinsichtlich der am Samstag, den 06. November 2021, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

AuA24 AG

dessen Stimmrecht gemäß den nachfolgenden Wahlmarkierungen aus.

WAHLMARKIERUNGEN

TAGESORDNUNGSPUNKTE

Die vollständige Fassung der Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der Einladung zur Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 06. November 2021. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Weisung durch ein „ X “ in dem entsprechenden Feld. Kreuzen Sie bitte bei Zustimmung das Feld in der Spalte „ Ja “, bei Ablehnung das Feld in der Spalte „ Nein “ und bei Enthaltung das Feld in der Spalte „ Enthaltung “ an. Wenn Sie keine Markierung vornehmen, wird Ihre Weisung ebenfalls als Enthaltung gewertet. Mehrfachmarkierungen werden als ungültig gewertet. Bitte nur mit schwarzem oder blauem Stift innerhalb der Markierungen (Kästchen) ankreuzen.

Ja Nein Enthaltung
Top 1 Vorlage Jahresabschluss 2020, Geschäftsbericht 2020
Top 2 Gewinnverwendung
Top 3 Entlastung der Vorstandsmitglieder
Top 4 Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Top 5 Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes
a) Herr Ralf Weißenfels
Top 6 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
a) Herr Gisbert Weber
b) Herr Sven Looft
c) Ralf Weißenfels
Top 7 Wahl des Abschlussprüfers
Top 8 Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zu Gunsten der AuA24 AG

 

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Ort, Datum
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Unterschrift der/​s Aktionärs/​in /​ ggf. der/​s Bevollmächtigten

Dieses Briefwahlformular ist bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung (maßgeblich ist der Eingang) im Original oder als Kopie per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

AuA24 AG
Nordport Towers
Südportal 3
22848 Norderstedt
E-Mail: hauptversammlung@aua24ag.de

Die Stimmabgabe kann noch bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung unter Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Einladung abgeändert werden. Bitte beachten Sie, dass insoweit eine Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig ist. Maßgeblich ist die so zuletzt eingegangene Stimmabgabe.

 

Anlage 3 zur Hauptversammlung der AuA24 AG vom 06.11.2021

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts § 134 Abs. 3 AktG

Vollmachtgeber(in) /​ Aktionär(in):

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Vorname, Nachname

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Straße
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Hausnummer
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Postleitzahl
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Ort
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Mobilnummer
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E-Mail

Bevollmächtigte(r):

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Vorname, Nachname

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Wohnort

Hiermit bevollmächtige ich, _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ (Vollmachtgeber/​in),

Herrn/​Frau _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ (Bevollmächtigte/​r),

mich in der am Samstag, den 06.November 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

AuA24 AG

zu vertreten und insbesondere das Stimmrecht, aus meiner/​en Gesellschaftsaktien

mit den Aktiennummern _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

im Gesamtnennbetrag von EUR _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

für mich auszuüben.

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, neben mir auch andere Aktionäre dieser Gesellschaft in der Hauptversammlung zu vertreten.

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Ort, Datum
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Unterschrift des Vollmachtgebers/​in/​Aktionärs/​in

Diese Vollmacht ist zum Nachweis im Original oder als Kopie bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung vorzulegen oder zuvor per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

AuA24 AG
Nordport Towers
Südportal 3
22848 Norderstedt
E-Mail: hauptversammlung@aua24ag.de

 

Anlage 4 zur Hauptversammlung der AuA24 AG vom 06.11.2021

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts durch den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG

Vollmachtgeber(in) /​ Aktionär(in):

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Vorname, Nachname

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Straße
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Hausnummer
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Postleitzahl
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Ort
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Mobilnummer
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E-Mail
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Aktiennummer/​n
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Aktiennennbetrag (gesamt)

Bevollmächtigter:

Frau Rechtsanwältin Saskia Hörster, Hamburg

Hiermit bevollmächtige ich, _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ (Vollmachtgeber/​in),

Rechtsanwältin Saskia Hörster, mich in der am Samstag, den 06. November 2021, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

AuA24 AG

zu vertreten und insbesondere das Stimmrecht, aus meiner/​en Gesellschaftsaktie/​n

mit der/​den Aktiennummer/​n _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

im Gesamtnennbetrag von EUR _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

gemäß den beigefügten Weisungen auf Seite 3 ff. dieser Anlage 4 auszuüben.

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, neben mir auch andere Aktionäre dieser Gesellschaft in der Hauptversammlung zu vertreten.

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Ort, Datum
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Unterschrift des Vollmachtgebers/​in/​Aktionärs/​in

Diese Vollmacht ist zum Nachweis im Original oder als Kopie bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung vorzulegen oder zuvor per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

AuA24 AG
Nordport Towers
Südportal 3
22848 Norderstedt
E-Mail: hauptversammlung@aua24ag.de

Die Erteilung der Vollmacht sowie die Erteilung der Weisung können noch bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung unter Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Einladung abgeändert werden.

 

Weisungen
Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 06 November 2021

Aktionär/​in:

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Vorname, Nachname

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Straße
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Hausnummer
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Postleitzahl
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Ort
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Mobilnummer
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E-Mail
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Aktiennummer/​n
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Aktiennennbetrag (gesamt)

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE

Die vollständige Fassung der Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte der Einladung zur Hauptversammlung der AuA24 AG am Samstag, den 06. November 2021. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Weisung durch ein „ X “ in dem entsprechenden Feld. Kreuzen Sie bitte bei Zustimmung das Feld in der Spalte „ Ja “, bei Ablehnung das Feld in der Spalte „ Nein “ und bei Enthaltung das Feld in der Spalte „ Enthaltung “ an. Wenn Sie keine Markierung vornehmen, wird Ihre Weisung ebenfalls als Enthaltung gewertet. Mehrfachmarkierungen werden als ungültig gewertet. Bitte nur mit schwarzem oder blauem Stift innerhalb der Markierungen (Kästchen) ankreuzen.

Ja Nein Enthaltung
Top 1 Vorlage Jahresabschluss 2020, Geschäftsbericht 2020
Top 2 Gewinnverwendung
Top 3 Entlastung der Vorstandsmitglieder
Top 4 Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Top 5 Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes
b) Herr Ralf Weißenfels
Top 6 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
d) Herr Gisbert Weber
e) Herr Sven Looft
f) Ralf Weißenfels
Top 7 Wahl des Abschlussprüfers
Top 8 Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zu Gunsten der AuA24 AG
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