AuA24 AG: Terminverschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2021

AuA24 AG

Norderstedt

Mitteilung zur Terminverschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 der AuA24 AG

Der Vorstand der AuA24 AG hat am 24.06.2021 beschlossen,

1.

dass die ordentliche Hauptversammlung der AuA24 AG im Jahre 2021 unter Bezugnahme auf Artikel 2 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre stattfinden soll;

2.

dass Fragen der Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Bezugnahme auf Artikel 2 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind;

3.

dass die ordentliche Hauptversammlung der AuA24 AG im Jahre 2021 unter Bezugnahme auf Artikel 2 § 1 Absatz 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abweichend von § 175 Absatz 1 Satz 2 AktG innerhalb des Geschäftsjahres, konkret am 06.11.2021, stattfinden soll.

Norderstedt, den 14.07.2021

Tobias P. Metz
Vorstandsvorsitzender
Steffen Huhs
Vorstand
Karsten Bischoff
Vorstand
TAGS:
Comments are closed.