AuA24 AG
Norderstedt
Mitteilung zur Terminverschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 der AuA24 AG
Der Vorstand der AuA24 AG hat am 24.06.2021 beschlossen,
1. |
dass die ordentliche Hauptversammlung der AuA24 AG im Jahre 2021 unter Bezugnahme auf Artikel 2 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre stattfinden soll; |
2. |
dass Fragen der Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Bezugnahme auf Artikel 2 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind; |
3. |
dass die ordentliche Hauptversammlung der AuA24 AG im Jahre 2021 unter Bezugnahme auf Artikel 2 § 1 Absatz 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abweichend von § 175 Absatz 1 Satz 2 AktG innerhalb des Geschäftsjahres, konkret am 06.11.2021, stattfinden soll. |
Norderstedt, den 14.07.2021
Tobias P. Metz Vorstandsvorsitzender |
Steffen Huhs Vorstand |
Karsten Bischoff Vorstand |