AUCOTEC AG – Hauptversammlung 2018

AUCOTEC AG

Hannover

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung

am 6. September 2018 um 11.00 Uhr
in das Hotel Der Föhrenhof – Kirchhorster Str. 22, 30659 Hannover

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017/2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der AUCOTEC AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von EUR 299.740,93 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 14,95 je Stückaktie auf die im Umlauf befindlichen
bezugsberechtigten 20.000 Stückaktien
EUR 299.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 740,93
Bilanzgewinn EUR 299.740,93
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Dr. Lex Bedijs und Joachim Zeppenfeld durch Wiederwahl in ihrem Amt zu bestätigen. Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr. Gerhard Haberl für die Zeit bis zum 31.05.2019 in seinem Amt zu bestätigen und Herrn Rainer Plath, ehemaliger Geschäftsführer der Deloitte GmbH, wohnhaft Wedemark, ab dem 01.06.2019 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu bestellen.

7.

Vorstellung der Planung und Ist-Situation für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie der Unternehmensstrategie für die nächsten Jahre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung ausüben lassen.

 

Hannover, 30. Juli 2018

AUCOTEC AG

Der Vorstand

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