Auden AG, Potsdam – Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG (ISIN: DE000A11440 / WKN : A16144 – 8.921.684 auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien werden im Wege der vereinfachten Einziehung von Aktien eingezogen)

Auden AG

Potsdam

ISIN: DE000A11440 /​ WKN : A16144

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 30.12.2020 u.a. beschlossen, Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.921.684,00, das in 8.921.684 auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 eingeteilt ist, wird im Wege der vereinfachten Einziehung von Aktien nach § 237 Abs. 1 S. 1 2. Fall in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG um EUR 4,00 auf EUR 8.921.680,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 10:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 19.05.2022 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 892.168 herabgesetzt.

Am 08.März.2023 abends wurden die 8.921.680 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je zehn alte Aktien mit der ISIN DE000A161440 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A32VPP0 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Laufende Börsenaufträge, die am 06.März.2023 nicht ausgeführt wurden, erlöschen infolge der Umstellung. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A32VPH7) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A32VPH7 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 10 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragte Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, dem Bankhaus Gebrüder Martin mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Die nach dem 23.März.2023 verbleibenden Aktienspitzen wird Clearstream Banking AG den jeweiligen Depotbanken belasten und an die Abwicklungsstelle übertragen.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Auden AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE000A161440 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A32VPP0 für „konvertierte“ Aktien.

 

Frankfurt, im März 2023

Der Vorstand

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