AUDI Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

AUDI Aktiengesellschaft

Ingolstadt

129. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER AUDI AG

Am Mittwoch, 9. Mai 2018, findet um 10.00 Uhr im

Audi Forum Ingolstadt, Auto-Union-Straße 1, 85045 Ingolstadt,

die 129. Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG statt.

Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.

Tagesordnung

1

/ Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch

Die genannten Unterlagen können im Internet unter

www.audi.de/hauptversammlung

eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2

/ Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen.

3

/ Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen.

4

/ Neuwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz und nach den §§ 96 und 101 Aktiengesetz aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens dreißig Prozent aus Frauen und zu mindestens dreißig Prozent aus Männern zusammen. Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz wurde widersprochen. Somit ist der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei Sitze mit Frauen und mindestens drei Sitze mit Männern besetzt sein.

Die Amtszeit der zehn Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz und § 9 Absatz 2 der Satzung der AUDI AG mit Beendigung der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung. Deshalb sollen zehn Anteilseignervertreter für eine volle Amtszeit neu gewählt werden.

Gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz und § 9 Absatz 2 der Satzung der AUDI AG endet die Amtszeit der in der diesjährigen Ordentlichen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen ab Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen:

Mag. Josef Ahorner
Unternehmer, Wien, Österreich

Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz
Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Marianne Heiß
Chief Financial Officer der BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf

Dr. Julia Kuhn-Piëch
Immobilienmanagerin, Salzburg, Österreich

Matthias Müller
Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg
Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Dr. jur. Hans Michel Piëch
Rechtsanwalt, Wien, Österreich

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch
Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen AG, Wolfsburg
Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche
Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich

Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Hiltrud Dorothea Werner
Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Listenwahl über die Neuwahl zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.

Unter Bezugnahme auf Nummer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Matthias Müller für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

5

/ Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2018

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2018 zu bestellen.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 43.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls 43.000.000.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 2. Mai 2018 angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus bis zum Ablauf des 2. Mai 2018 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes jeweils in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache der nachfolgend angegebenen Adresse zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 18. April 2018, zu beziehen.

Anmeldestelle:

per Post: AUDI AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax: + 49 89 30903-74675
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

/ Bedeutung des Nachweisstichtages

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.

VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN

Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per Post, per Telefax oder elektronisch an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden.

Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 125 und 135 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Form der Vollmacht mit diesen abzustimmen.

Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben; liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; deshalb nehmen sie zum Beispiel keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von Anträgen (zum Beispiel Quorenbildung) entgegen.

Aktionäre, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen, können hierzu das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt an folgende Anschrift zu senden:

per Post: AUDI AG
Auto-Union-Straße 1
I/FF-3
Finanzkommunikation/Finanzanalytik
„Hauptversammlung 2018“
85045 Ingolstadt
per Telefax: + 49 841 89-30900
per E-Mail: vollmacht.hv2018@audi.de

Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2018 dort zugegangen sein.

Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen unter

www.audi.de/hauptversammlung

auch ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung dieses Systems sind die Daten erforderlich, welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten System ist die Erteilung von Vollmachten bzw. deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen im Unterschied zu den sonstigen Übermittlungswegen bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung möglich. Vollmachten, die auf einem anderen Übertragungsweg als dem internetbasierten System erteilt wurden, können über das internetbasierte System nicht geändert oder widerrufen werden. Weitere Erläuterungen finden die Aktionäre auf der oben genannten Internetseite.

Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Absatz 3 Aktiengesetz).

Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der erteilten Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Alle Aktionäre der AUDI AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Redebeiträge des Vorstands auf Anordnung des Versammlungsleiters im Internet unter

www.audi.de/hauptversammlung

verfolgen.

Fristgerecht angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über das internetbasierte System verfolgen. Für die Nutzung sind die Daten erforderlich, welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der Internetadresse

www.audi.de/hauptversammlung

/ Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 8. April 2018, schriftlich zugehen. Wir bitten um Übersendung an folgende Adresse:

per Post: AUDI AG
Auto-Union-Straße 1
I/FF-3
Finanzkommunikation/Finanzanalytik
„Hauptversammlung 2018“
85045 Ingolstadt

/ Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 bzw. 127 Aktiengesetz

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Absätze 2 und 3 Aktiengesetz Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.audi.de/hauptversammlung

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 24. April 2018, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.

Gemäß § 127 Aktiengesetz gelten diese Regelungen sinngemäß und mit den in § 127 Aktiengesetz enthaltenen Einschränkungen für einen etwaigen Wahlvorschlag eines Aktionärs.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

/ Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die nachfolgend genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

/ Adresse für Anträge, Wahlvorschläge und vorab gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts

Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz sowie vorab gestellte Fragen im Rahmen des Auskunftsrechts gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz bitten wir an folgende Anschrift zu senden:

per Post: AUDI AG
Auto-Union-Straße 1
I/FF-3
Finanzkommunikation/Finanzanalytik
„Hauptversammlung 2018“
85045 Ingolstadt
per Telefax: + 49 841 89-30900
per E-Mail: ir@audi.de

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Informationen sind gemäß § 124a Aktiengesetz ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.audi.de/hauptversammlung

zugänglich:

der Inhalt dieser Einberufung

eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

zudem nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Anträge bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht

ANGABEN ZUM SITZ DER GESELLSCHAFT

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt.

Wir freuen uns, Sie in Ingolstadt begrüßen zu dürfen.

 

Ingolstadt, im März 2018

AUDI AG

Der Vorstand

 

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

/ Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Stand aller Angaben, sofern nicht anders angegeben: 31. Dezember 2017

// Mag. Josef Ahorner
Unternehmer, Wien, Österreich

Mag. Josef Ahorner ist seit dem 30. November 2015 Mitglied im Aufsichtsrat der AUDI AG.

Ahorner wurde am 26. März 1960 in Wien geboren. Nach der Matura 1978 an der Amerikanischen Internationalen Schule in Wien absolvierte er an der Handelsakademie I den Abiturientenlehrgang. Das Studium der Rechtswissenschaften in Wien und Graz schloss er 1993 mit dem Grad des Magister iuris ab.

Ahorner ist Geschäftsführer der Ahorner Vermögensverwaltung GmbH, die er 1987 gründete. Im Jahr 2000 gründete er die Emarsys AG, die er bis heute als Aufsichtsratsvorsitzender aktiv begleitet. Von 1996 bis 2008 war er im Gesellschafterausschuss der Porsche Holding tätig. Seit 2015 ist er Verwaltungsrat bei Lamborghini.

Mandate:

Automobili Lamborghini S.p.A., Sant’Agata Bolognese, Italien

Emarsys AG, Wien, Österreich (Vorsitzender)

// Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz 1)
Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Dr. Francisco Javier Garcia Sanz ist seit dem 1. Januar 2005 Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG.

Garcia Sanz, geboren am 6. Mai 1957 in Madrid/Spanien, begann nach dem Erwerb der mittleren Reife 1974 eine Lehre als Groß- und Außenhandelskaufmann bei der REWE Handelsgesellschaft mbH in Mainz-Hechtsheim, die er 1976 abschloss. Danach studierte er Betriebswirtschaft an der Betriebswirtschaftsakademie in Wiesbaden.

Seine berufliche Laufbahn begann Garcia Sanz 1979 als Einkaufssachbearbeiter bei der Adam Opel AG in Rüsselsheim. Im Jahr 1980 wurde er Einkaufskoordinator bei GM España in Zaragoza/Spanien, drei Jahre später Gruppenführer Einkauf M + E bei der Adam Opel AG in Rüsselsheim. Von 1986 bis 1988 war er Purchasing Agent Einkauf Chemie bei Opel in Rüsselsheim, danach für zwei Jahre als Director Supply and Export bei GM Turkey in Izmir/Türkei tätig. Im Jahre 1990 wurde Garcia Sanz zum Purchasing Executive GM Europe (Electric) der GM Europe ernannt.

Von 1992 bis März 1993 war er Executive Director World Wide Purchasing der GM Corporation in Detroit/USA. Garcia Sanz verantwortete von Dezember 1993 bis Ende 1996 den Bereich Konzernbeschaffung Elektrik/ Elektronik. Vom 8. September 1995 bis 31. Dezember 1996 war er zusätzlich zu dieser Funktion Mitglied der Geschäftsleitung der SEAT, S.A. in Spanien.

Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG berief Garcia Sanz mit Wirkung vom 1. Juli 2001 zum Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG für den Geschäftsbereich Beschaffung.

Seit Juni 2007 ist er Vorsitzender des Verwaltungsrats der SEAT, S.A. (Barcelona).

Am 1. Juni 2009 übernahm er den Aufsichtsratsvorsitz der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH.

Am 19. November 2008 wurde Garcia Sanz die Ehrendoktorwürde am Betriebswirtschaftlichen Institut der Universität Stuttgart verliehen.

Mandate:

Hochtief AG, Essen

Criteria CaixaHolding S.A., Barcelona, Spanien

// Marianne Heiß
Chief Financial Officer der BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf

Marianne Heiß wurde am 22. Februar 2018 für den Aufsichtsrat der AUDI AG nominiert.

Marianne Heiß wurde am 2. November 1972 in Krems an der Donau, Österreich, geboren. Von 1998 bis 2002 studierte sie an der Fachhochschule für Wirtschaft Wiener Neustadt mit den Schwerpunkten Unternehmensrechnung, Revision und Management, Personal und Organisationsentwicklung.

Von 1993 bis 1996 arbeitete Marianne Heiß als Betriebsbüroleiterin der Dorint Hotel AG in Hameln. Im Anschluss daran war sie bis 1998 Leiterin des Finanz- und Rechnungswesens der SELLBYTEL GmbH in Nürnberg. 1999 begann sie als Finance Director bei der BBDO Group, einer weltweit agierenden Werbe- und Marketingagentur mit Hauptsitz in New York, die in Deutschland elf Kommunikationsagenturen und 10.000 Mitarbeiter bündelt. Dort war sie von 2006 bis 2011 Chief Financial Officer der BBDO Düsseldorf GmbH und von 2011 bis 2013 European Finance Director der BBDO Europe Ltd. in London. Seit dem 1. Juni 2013 ist Marianne Heiß Chief Financial Officer der BBDO Group Germany GmbH.

Ende 2004 erschien im Gabler Verlag ihr Buch „Strategisches Kostenmanagement in der Praxis“, im Mai 2011 wurde „YES SHE CAN – Die Zukunft des Managements ist weiblich“ veröffentlicht. Von 2015 bis 2017 war Marianne Heiß Vizepräsidentin des Gesamtverbandes Kommunikationsagenturen.

Mandat:

Volkswagen AG, Wolfsburg (seit 14. Februar 2018)

// Dr. Julia Kuhn-Piëch
Immobilienmanagerin, Salzburg, Österreich

Dr. Julia Kuhn-Piëch gehört dem Aufsichtsrat der AUDI AG seit dem 30. November 2015 an.

Kuhn-Piëch wurde am 8. April 1981 in Wien, Österreich, geboren. Nach der Matura absolvierte sie an der Universität Wien das Studium der Rechtswissenschaften und an der Technischen Universität Wien den Universitätslehrgang für Immobilientreuhandwesen und Immobilienmanagement. 2017 promovierte sie berufsbegleitend zum Dr. iur. an der Universität in Wien.

Ihre berufliche Tätigkeit begann Kuhn-Piëch 2009 mit der Planung, Organisation und Abwicklung von Immobilienprojekten. Seit vier Jahren nimmt sie Aufgaben im Konzern wahr. Neben ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der AUDI AG ist Kuhn-Piëch als Mitglied in den Aufsichtsräten der MAN SE sowie der MAN Truck & Bus AG aktiv.

Mandate:

MAN SE, München

MAN Truck & Bus AG, München

// Matthias Müller 1)
Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg
Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Matthias Müller ist seit dem 30. November 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG und wurde am 3. Dezember 2015 zu seinem Vorsitzenden berufen.

Müller wurde am 9. Juni 1953 in Chemnitz/Sachsen geboren. Er absolvierte nach seinem Abitur in Ingolstadt eine Ausbildung zum Werkzeugmacher bei der AUDI AG. Im Anschluss daran studierte er an der Fachhochschule in München Informatik. Nach seinem Abschluss als Diplom-Informatiker setzte Müller 1978 seine berufliche Laufbahn bei der AUDI AG fort. 1984 übernahm er die Verantwortung für die Abteilung Technische Systemanalyse. Am japanischen Ministerium für Internationalen Handel und Transport (MITI) in Tokio absolvierte Müller 1991 ein Volontariat.

1993 wurde Müller zum Leiter des Projektmanagements A3 bei der AUDI AG berufen, 1995 übernahm er die Leitung des Produktmanagements der AUDI AG sowie von SEAT und Lamborghini.

Von 2007 an war Müller Leiter des Produktmanagements des Volkswagen Konzerns und der Marke VW sowie Generalbevollmächtigter des Volkswagen Konzerns.

Von 2010 bis 30. September 2015 war Matthias Müller Vorstandsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. In dieser Funktion wurde er zum 1. März 2015 in den Vorstand der Volkswagen AG berufen.

Am 25. September 2015 hat der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft Matthias Müller zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen Aktiengesellschaft berufen.

// Dr. jur. Hans Michel Piëch
Rechtsanwalt, Wien, Österreich

Dr. Hans Michel Piëch gehört dem Aufsichtsrat der AUDI AG seit dem 19. November 2009 an.

Piëch wurde am 10. Januar 1942 in Wien geboren. 1963 legte er die Matura ab und absolvierte im Anschluss daran bis 1968 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Wien. 1970 promovierte er zum Dr. juris.

1970 begann er seine berufliche Tätigkeit bei Gulf Oil in Pittsburgh, USA. 1971 wurde er Geschäftsführer der Porsche KG in Stuttgart. Seit 1977 ist Piëch als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.

Seit 1975 gehört Piëch dem Aufsichtsrat der Porsche Holding GmbH in Salzburg an und seit 1989 ist er Mitglied im Aufsichtsrat der Porsche AG, Stuttgart. Seit 2009 ist Piëch zudem Mitglied im Aufsichtsrat der Volkswagen AG.

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (stellv. Vorsitzender)

Volkswagen AG, Wolfsburg

Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien

Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien

Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien

Schmittenhöhebahn Aktiengesellschaft, Zell am See, Österreich

Volksoper Wien GmbH, Wien, Österreich

// Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch
Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen AG, Wolfsburg
Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Hans Dieter Pötsch ist seit dem 25. April 2003 Mitglied im Aufsichtsrat der AUDI AG.

Pötsch wurde am 28. März 1951 in Traun, Österreich, geboren. Von 1973 bis 1979 studierte er Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Darmstadt. Ab 1979 arbeitete er im Controlling der BMW AG in München, bevor er 1984 die Leitung des Controllings der BMW AG übernahm und diese bis 1987 innehatte. Von 1987 bis 1991 war er Geschäftsführer Finanzen & Verwaltung der Trumpf GmbH & Co. KG. Von 1991 bis 1995 war er Vorstandsvorsitzender der Trumpf GmbH & Co. KG und von 1995 bis 2002 Vorstandsvorsitzender der Dürr AG.

Von 2003 bis 2015 zeichnete sich Pötsch als Konzernvorstand für den Bereich Finanzen & Controlling der Volkswagen AG verantwortlich. Seit 2009 ist er Vorstand für Finanzen der Porsche Automobil Holding SE sowie seit 2015 Vorstandsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen AG. Pötsch ist unter anderem Mitglied im Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA in Gütersloh.

Mandate:

Autostadt GmbH, Wolfsburg (Vorsitzender)

Bertelsmann Management SE, Gütersloh

Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Volkswagen AG, Wolfsburg (Vorsitzender)

Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Retail GmbH, Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (stellv. Vorsitzender)

Volkswagen Truck & Bus GmbH, Braunschweig

// Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche
Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich

Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist seit dem 19. November 2009 Mitglied im Aufsichtsrat der AUDI AG.

Porsche wurde am 13. März 1961 in Stuttgart geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg schloss Porsche 1990 mit dem akademischen Grad Magister jur. ab. 1992 promovierte er zum Dr. jur. Von 1994 bis 1995 absolvierte er ein Studium der Fachrichtung Business Administration an der Universität Toronto.

Von 1994 bis 2003 war Porsche Geschäftsführer der Porsche Design Management GmbH & Co. KG, Salzburg. Seit 2002 ist er Geschäftsführer der Real Estate Holding GmbH, Salzburg. Seit 2003 ist er Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft in Salzburg und seit 2015 Geschäftsführer der Neckar GmbH, Salzburg.

Porsche ist außerdem unter anderem Mitglied in den Aufsichtsräten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen AG, der Porsche Holding GmbH, der Porsche Automobil Holding SE sowie der Volkswagen Truck & Bus GmbH.

Des Weiteren ist Porsche stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lebenshilfe Salzburg gemeinnützige GmbH.

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Volkswagen AG, Wolfsburg

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Ludwigsburg

Volkswagen Truck & Bus GmbH, Braunschweig

// Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Dr. Wolfgang Porsche ist seit dem 10. Mai 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG.

Porsche wurde am 10. Mai 1943 in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur und einer Gesellenprüfung zum Schlosser studierte er von 1965 bis 1971 an der Hochschule für Welthandel in Wien und schloss das Studium als Diplom-Kaufmann ab. 1973 promovierte er zum Doktor der Handelswissenschaften.

Von 1973 bis 2000 war er selbstständiger Generalimporteur für Yamaha-Motorräder in Österreich. Von 1976 bis 1981 war Porsche in verschiedenen Bereichen des Vertriebs im In- und Ausland der Daimler-Benz AG, Stuttgart-Untertürkheim, tätig. Seit 1985 ist er Geschäftsführer der Porsche GmbH in Stuttgart. Von 1988 bis 2011 war er geschäftsführender Gesellschafter der Porsche Holding GmbH, Salzburg.

Seit 1978 ist Porsche Aufsichtsratsmitglied bei der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Seit 2007 ist Porsche Aufsichtsratsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Seit 2008 ist er außerdem Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG.

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitzender)

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitzender)

Volkswagen AG, Wolfsburg

Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien

Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien

Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien

Schmittenhöhebahn Aktiengesellschaft, Zell am See, Österreich

// Hiltrud Dorothea Werner 1)
Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Seit dem 16. Februar 2017 ist Hiltrud Dorothea Werner Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG.

Werner wurde am 16. April 1966 in Bad Doberan geboren. 1985 schloss sie eine Ausbildung zur Facharbeiterin für Textiltechnik in Mühlhausen/Thüringen ab. Anschließend absolvierte sie das Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, welches sie 1989 als Diplom-Ökonomin beendete.

Ihre berufliche Laufbahn begann Hiltrud Dorothea Werner als Projektmanagerin für Prozessoptimierung bei der Softlab GmbH, einem Beratungsunternehmen für Informationstechnologie.

1996 wechselte sie zur BMW AG. Dort absolvierte sie ein internationales Management-Traineeprogramm und arbeitete danach in der BMW Bank GmbH als Abteilungsleiterin. 2000 wechselte sie in die Konzernrevision und übernahm 2003 die Leitung der BMW Revisionsabteilung für Großbritannien und Irland mit weltweiter Verantwortung für die Marken Rolls-Royce Motor Cars und MINI. Nach ihrer Rückkehr aus Großbritannien wurde sie 2008 Leiterin der Konzernrevision Finanzdienstleistungen.

Ab 2011 verantwortete Werner als Chief Audit Executive die Revision bei der MAN SE. Im Jahr 2014 wechselte sie zu ZF Friedrichshafen in gleicher Position. Zum 1. Januar 2016 übernahm sie die Leitung der Konzernrevision der Volkswagen AG.

Zum 1. Februar 2017 bestellte der Aufsichtsrat der Volkswagen AG Werner zum Mitglied des Konzernvorstands für das Ressort Integrität und Recht.

1) Das Mitglied des Aufsichtsrats nimmt im Zusammenhang mit seiner Aufgabe der Konzernsteuerung und -überwachung innerhalb des Volkswagen Konzerns weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr.

Mitgliedschaft in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

vergleichbare Mandate im In- und Ausland

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