Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft – Hinweisbekanntmachung Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft

Augsburg

Hinweisbekanntmachung Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 UmwG wird bekannt gemacht, dass beabsichtigt ist, die ITSM GmbH mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10313, – als übertragender Rechtsträger – auf die Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 43, – als übernehmender Rechtsträger – zu verschmelzen. Dadurch wird die ITSM GmbH ihr gesamtes Vermögen mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft gemäß § 2 Nr. 1, §§ 46 ff., §§ 60 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme übertragen.

Ein Verschmelzungsbeschluss durch die Anteilsinhaber der ITSM GmbH ist gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 nicht erforderlich, da sämtliche Anteile an der ITSM GmbH von der Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft gehalten werden. Aus demselben Grund ist auch ein Verschmelzungsbeschluss der Aktionäre der Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Die Aktionäre der Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft werden hiermit jedoch auf ihr Recht gemäß § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen, wonach Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft, Halderstraße 21, 86150 Augsburg, zu richten und kann nur berücksichtigt werden, wenn das Einberufungsverlangen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Hinweisbekanntmachung gestellt wird.

 

Berlin, im Juni 2022

Augsburger Aktienbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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