Aumann AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aumann AG
Beelen
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 07.06.2019

Aumann AG

Beelen

Wertpapierkennnummer: A2DAM0
ISIN: DE000A2DAM03

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 6. Juni 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 7.298.485,16 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 3.050.000,00
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 4.248.485,16

Die Dividende wird vom 11. Juni 2019 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die DZ Bank, Frankfurt.

Die Kapitalertragsteuer wird bei den inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären gegen Vorlage der vom depotführenden Kreditinstitut auszustellenden Bescheinigung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der inländischen Aktionäre angerechnet. Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird auf den Solidaritätszuschlag des Aktionärs angerechnet.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. In diesem Fall wird auch das Steuerguthaben durch die auszahlende Bank vergütet. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag genannte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einzubehaltende Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung ermäßigen. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Beelen, im Juni 2019

Der Vorstand

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