Aurelius AG – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen

Aurelius AG

Grünwald

ISIN DE000A0JK2A8
WKN A0J K2A

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung zur
Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen

Die ordentliche Hauptversammlung der AURELIUS AG hat den Vorstand der Gesellschaft am 15. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Nennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 4.700.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Vorstand wurde in dem Beschluss ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen auszuschließen.

Die Hauptversammlung hat in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I).

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 15. Juni 2015 mit dem Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und der Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015/I) wurde beim Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 161677) hinterlegt.

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015/I) wurde im Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 161677) am 27. August 2015 eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des in der Hauptversammlung vom 15. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und der Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015/I) ist in der im Bundesanzeiger vom 08. Mai 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung angegeben.

 

Grünwald, im August 2015

AURELIUS AG

Der Vorstand

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