Aurubis AG – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aurubis AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG 08.05.2020

Aurubis AG

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Februar 2020 zu den Tagesordnungspunkten 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands) und 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) gefassten Beschlüssen der Hauptversammlung erhoben hat.

Die Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, 2. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 402 HKO 21/20 anhängig.

Durch Verfügung der Vorsitzenden Richterin der 2. Kammer für Handelssachen vom 29. April 2020 wurde ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt.

 

Hamburg, im Mai 2020

Aurubis AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.