Aurubis AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aurubis AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 01.03.2019

Aurubis AG

Hamburg

– Wertpapier-Kenn-Nr. 676 650 –
– ISIN DE 000 6766 504 –

Dividendenbekanntmachung

In der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 28. Februar 2019 wurde beschlossen, auf jede Stückaktie Wertpapier-Kenn-Nr. 676 650 / ISIN DE 000 6766 504 für das Geschäftsjahr 2017/18 eine Dividende von € 1,55 auszuschütten.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am dritten Bankarbeitstag nach unserer Hauptversammlung durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist mit sämtlichen inländischen Niederlassungen die COMMERZBANK Aktiengesellschaft.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer grundsätzlich für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt (sog. Günstigerprüfung).

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumina nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht sind.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten.

 

Hamburg, im März 2019

Aurubis AG

Der Vorstand

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