Aurubis AG – Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

Berichtigung der Veröffentlichung vom 05.01.2023

Aurubis AG

Hamburg

WKN 676 650
ISIN DE 000 676 650 4

Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023
am Donnerstag, dem 16. Februar 2023, um 10:00 Uhr (MEZ)

in der edel-optics.de Arena,
Kurt-Emmerich-Platz 10–12 in 21109 Hamburg.

Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung der Aurubis AG, Hamburg, wird nicht nur vom Vorstand vorgeschlagen, sondern von Vorstand und Aufsichtsrat übereinstimmend. Der korrigierte Tagesordnungspunkt 2 lautet wie folgt:

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Aurubis AG zum 30.09.2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 211.599.923,45 zur Ausschüttung einer Dividende von € 1,80 je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt € 78.586.254,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von € 111.767.116,80, an die Aktionäre zu verwenden und den Betrag von € 133.013.669,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 20.12.2022 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 1.297.693 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit vom 19.03.2020 bis zum 02.11.2020 im Rahmen des am 18.03.2020 beschlossenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von 1,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend.

Zu diesem Vorschlag wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 21.02.2023 ausgezahlt werden.

Im Übrigen bleibt die am 05.01.2023 im Bundesanzeiger veröffentliche Einberufung unverändert.

 

Hamburg, im Januar 2023

Aurubis AG

Der Vorstand

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