AUTOPLUS AG: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AUTOPLUS AG
Wolfsburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG 10.07.2020

AUTOPLUS AG

Wolfsburg

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die Caro-Autoteile GmbH mit Sitz in Wolfsburg als übertragende Gesellschaft auf die AUTOPLUS AG mit Sitz in Wolfsburg als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der Caro-Autoteile GmbH und damit mehr als 9/10 des Stammkapitals in der Hand der übernehmenden AUTOPLUS AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Anteils (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG). Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird.

In den Geschäftsräumen der AUTOPLUS AG, Maybachweg 4, 38446 Wolfsburg, sind während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für die Aktionäre der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der AUTOPLUS AG als übernehmender Gesellschaft und der Caro-Autoteile GmbH als übertragender Gesellschaft, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 der AUTOPLUS AG, die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 sowie die Schlussbilanz zum 30.06.2020 der Caro-Autoteile GmbH ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der AUTOPLUS AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Wolfsburg, im Juli 2020

AUTOPLUS AG

Der Vorstand

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