Avacon AG – außerordentliche Hauptversammlung

Avacon AG
Helmstedt

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 19. November 2014, um 16:00 Uhr, in der Zentrale der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung der Hauptversammlung

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Übertragung von Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung.
TOP 1:

Zustimmung zu Aktienübertragungen unter den kommunalen Aktionären

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a)

der Übertragung von 323.785 Stückaktien

von der Stadtwerke Hildesheim AG auf die Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt Verwaltungs-GmbH,

von der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt Verwaltungs-GmbH auf die Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG und

von der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG auf die KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung an der Avacon AG (KBA)

zuzustimmen.
b)

der Übertragung von 226.215 Stückaktien

von der Stadtwerke Hildesheim AG auf die Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG und

von der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG auf die KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung an der Avacon AG (KBA)

zuzustimmen.
TOP 2:

Zustimmung zur Aktienübertragung von der Avacon AG auf die Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG), die KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung an der Avacon AG (KBA) und die Stadt Barsinghausen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a)

der Übertragung von 206.083 Stückaktien von der Avacon AG auf die Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG),
b)

der Übertragung von 300.000 Stückaktien

von der Avacon AG auf die Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG und

von der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG auf die KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung an der Avacon AG (KBA) sowie
c)

der Übertragung von bis zu 170.000 Stückaktien von der Avacon AG auf die Stadt Barsinghausen

zuzustimmen, vorausgesetzt, dass jeweils sichergestellt ist, dass die übertragenen Aktien bei einer Zuteilung von Aktien aufgrund des Wertausgleichsmechanismus („Besserungsschein“) im Zusammenhang mit der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts im Jahr 2013 unberücksichtigt bleiben.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss spätestens am Samstag, den 15. November 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse eingegangen sein:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachterteilung sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären noch gesondert zugesandt wird.

III. Gegenanträge

Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 4. November 2014, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Helmstedt, im Oktober 2014

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