Avacon AG Helmstedt – Ordentliche Hauptversammlung

Avacon AG

Helmstedt

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 12. April 2018, um 15:00 Uhr, in der Zentrale der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung der Hauptversammlung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

TOP 2:

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 218,1 Mio. auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2017 einen Betrag in Höhe von € 130,9 Mio. (€ 0,91 je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten und eine Sonderausschüttung in Höhe von € 20,1 Mio. (€ 0,14 je dividendenberechtigte Aktie) vorzunehmen. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 67,1 Mio. ist auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hannover) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

TOP 6:

Zustimmung zu Aktienübertragungen unter den kommunalen Aktionären

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Übertragung von Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Aktienübertragungen, die die sachsen-anhaltischen Kommunalaktionäre auf die KOWISA GmbH vornehmen, sowie der unmittelbaren Übertragung dieser Aktien von der KOWISA GmbH auf die KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der AVACON AG zuzustimmen. Diese Zustimmung gilt bis zum 31.12.2020.

TOP 7:

Zustimmung zur Verpfändung von Aktien der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Verpfändung von Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, der Verpfändung der von der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH mittels Globalaktie gehaltenen 1.158.039 Stückaktien der Avacon AG an ein in Deutschland satzungsgemäß ansässiges Kreditinstitut zuzustimmen.

TOP 8:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Avacon AG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit Wirkung zum Ablauf des 30.04.2018 hat Herr Dr. Bernd Kregel, ebenfalls bis zum 30.04.2018 Geschäftsführer der KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der AVACON AG, wohnhaft in 39175 Biederitz, sein Aufsichtsratsmandat gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Avacon AG niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Anike Ostrowski, ab dem 01.05.2018 Geschäftsführerin der KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der AVACON AG, wohnhaft in 39112 Magdeburg, als Nachfolgerin von Herrn Dr. Kregel in den Aufsichtsrat der Avacon AG zu wählen. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit von Herrn Dr. Kregel.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 8. April 2018, 24:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachterteilung sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären noch gesondert zugesandt wird.

III. Gegenanträge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 28. März 2018, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden ebenfalls dort veröffentlicht.

 

Helmstedt, im März 2018

Der Vorstand

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