Avacon AG – Ordentliche Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Avacon AG
Helmstedt
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 01.04.2020

Avacon AG

Helmstedt

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 7. Mai 2020, um 15:00 Uhr,
in der Zentrale der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung der Hauptversammlung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

TOP 2:

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 177,5 Mio. € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2019 einen Betrag in Höhe von 130,9 Mio. € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 46,6 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hannover) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

TOP 6:

Zustimmung zu Aktienübertragungen unter den kommunalen Aktionären

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Übertragung von Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Aktienübertragungen, die die sachsen-anhaltischen Kommunalaktionäre auf die KOWISA GmbH vornehmen, sowie der unmittelbaren Übertragung dieser Aktien von der KOWISA GmbH auf die KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der AVACON AG zuzustimmen. Diese Zustimmung gilt bis zum 31. Dezember 2025.

TOP 7:

Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien aus dem derzeitigen Bestand

einzelnen kommunalen Anteilseignern im Rahmen der Neuvergabe oder Sicherung von Strom- und/oder Gaskonzessionen oder damit in Zusammenhang stehenden Kooperationsmodellen anzubieten, an diese zu verkaufen und zu übertragen, oder

einzelnen kommunalen Dritten (Nicht-Aktionären) im Rahmen der Neuvergabe oder Sicherung von Strom- und/oder Gaskonzessionen oder damit in Zusammenhang stehenden Kooperationsmodellen anzubieten, an diese zu verkaufen und zu übertragen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Die Ermächtigung wird zum 8. Mai 2020 wirksam und gilt bis zum Ablauf des 31. März 2025.

b)

Der Übertragung von Aktien durch die Gesellschaft wird hiermit bereits jetzt gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung zugestimmt.

c)

Die von der Hauptversammlung am 14. April 2016 erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden, wird für den Zeitraum ab der Wirksamkeit der neuen Ermächtigung gemäß lit. a-b) aufgehoben.

TOP 8:

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von bis zu 7.239.183 Stückaktien beschränkt, das sind 5 Prozent des Grundkapitals im Ermächtigungszeitpunkt in Höhe von 357.615.620 €. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.

Diese Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung wird zum 8. Mai 2020 wirksam und gilt bis zum Ablauf des 31. März 2025.

b)

Der Übertragung von Aktien durch die Gesellschaft im Rahmen der Ermächtigung in lit. a) wird hiermit bereits jetzt gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung zugestimmt.

c)

Der gebotene Kaufpreis darf 20,31 € je Stückaktie nicht unterschreiten und 24,83 € je Stückaktie nicht überschreiten.

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft aufgrund der vorstehenden Ermächtigung in lit. a) erworben hat,

einzelnen kommunalen Anteilseignern im Rahmen der Neuvergabe oder Sicherung von Strom- und/oder Gaskonzessionen oder damit in Zusammenhang stehenden Kooperationsmodellen anzubieten, an diese zu verkaufen und zu übertragen, oder

einzelnen kommunalen Dritten (Nicht-Aktionären) im Rahmen der Neuvergabe oder Sicherung von Strom- und/oder Gaskonzessionen oder damit in Zusammenhang stehenden Kooperationsmodellen anzubieten, an diese zu verkaufen und zu übertragen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Die Ermächtigung wird zum 8. Mai 2020 wirksam und gilt bis zum Ablauf des 31. März 2025.

e)

Der Übertragung von Aktien durch die Gesellschaft im Rahmen der Ermächtigung in lit. d) wird hiermit bereits jetzt gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung zugestimmt.

f)

Die von der Hauptversammlung am 14. April 2016 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien wird für den Zeitraum ab der Wirksamkeit der neuen Ermächtigung gemäß lit. a–e) aufgehoben.

TOP 9:

Zustimmung zur Verpfändung von Aktien der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH

Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Verpfändung von Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Verpfändung der von der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH mittels Globalaktie gehaltenen 177.227 Stückaktien der Avacon AG an ein in Deutschland satzungsgemäß ansässiges Kreditinstitut zuzustimmen.

II. Ausliegende Unterlagen

Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Jahresabschluss der Avacon AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Gewinnverwendungsvorschlag;

Bericht des Vorstands der Avacon AG zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG

Diese Unterlagen werden ferner während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 3. Mai 2020, 24:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachterteilung sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären noch gesondert zugesandt wird.

IV. Gegenanträge

Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden ebenfalls dort veröffentlicht.

 

Helmstedt, im März 2020

Der Vorstand

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