Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Avacon AG Helmstedt |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 01.04.2020 |
Avacon AGHelmstedtWir laden unsere Aktionäre zu deram Donnerstag, den 7. Mai 2020, um 15:00 Uhr,
|
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. |
||||||||||||||||
TOP 2: |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 177,5 Mio. € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2019 einen Betrag in Höhe von 130,9 Mio. € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 46,6 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. |
||||||||||||||||
TOP 3: |
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||
TOP 4: |
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||
TOP 5: |
Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hannover) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
||||||||||||||||
TOP 6: |
Zustimmung zu Aktienübertragungen unter den kommunalen Aktionären Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Übertragung von Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Aktienübertragungen, die die sachsen-anhaltischen Kommunalaktionäre auf die KOWISA GmbH vornehmen, sowie der unmittelbaren Übertragung dieser Aktien von der KOWISA GmbH auf die KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der AVACON AG zuzustimmen. Diese Zustimmung gilt bis zum 31. Dezember 2025. |
||||||||||||||||
TOP 7: |
Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||||||||||||||||
TOP 8: |
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
||||||||||||||||
TOP 9: |
Zustimmung zur Verpfändung von Aktien der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Avacon AG bedarf die Verpfändung von Aktien der Avacon AG der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Verpfändung der von der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH mittels Globalaktie gehaltenen 177.227 Stückaktien der Avacon AG an ein in Deutschland satzungsgemäß ansässiges Kreditinstitut zuzustimmen. |
II. Ausliegende Unterlagen
Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
• |
Jahresabschluss der Avacon AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Gewinnverwendungsvorschlag; |
• |
Bericht des Vorstands der Avacon AG zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG |
Diese Unterlagen werden ferner während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, den 3. Mai 2020, 24:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:
Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Einzelheiten zur Vollmachterteilung sind in der Einladung beschrieben, die den Aktionären noch gesondert zugesandt wird.
IV. Gegenanträge
Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Avacon AG
Vorstandsbüro
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
Telefaxnummer: 05351/123-40359
E-Mail: AVA-Korrespondenz-Vorstandsbuero@avacon.de
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020, 24:00 Uhr, zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Helmstedt, im März 2020
Der Vorstand