AVAILY AG Duisburg – Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

AVAILY AG

Duisburg

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die AVAILY AG mit dem Sitz in Duisburg ist am 14. Oktober 2021 gegründet und am 28. Dezember 2021 unter HRB 34925 in das Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg eingetragen worden.

In der Gründungsurkunde vom 14. Oktober 2021 haben die Gründer der AVAILY AG drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zum ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 endende erste Rumpfgeschäftsjahr beschließt.

Der nach Ablauf der Amtszeit des ersten Aufsichtsrats zu bestellende neue Aufsichtsrat besteht gem. § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern.

Nach Ansicht des Vorstands ist der Aufsichtsrat der AVAILY AG ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu besetzen, da die Gesellschaft weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt und auch nicht der Montanmitbestimmung unterliegt.

Der Aufsichtsrat wird nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das gem. § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Duisburg anrufen.

 

Duisburg, den 30. August 2022

Der Vorstand

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