AVECO Holding Aktiengesellschaft – 23. ordentliche Hauptversammlung

AVECO Holding Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Wertpapierkennnummer (WKN) A0S866
Einladung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 23. ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 27. August 2015, 10.30 Uhr,

in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Herriotstraße 3, 60528 Frankfurt am Main, ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AVECO Holding Aktiengesellschaft sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrates

Vorstehende Unterlagen liegen ab Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Herriotstraße 3, 60528 Frankfurt am Main) aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenfrei und unverzüglich zugesendet. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von € 82.559.277,97 einen Teilbetrag von € 8.100.000,00 zur Zahlung einer Dividende von € 13,50 je Aktie zu verwenden und € 74.459.277,97 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der AVECO Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 die Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der AVECO Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der AVECO Holding Aktiengesellschaft und

die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, zum Abschlussprüfer des Konzerns

jeweils für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung hat nach der Satzung spätestens am 5. Werktag (ohne Zählung des Sonnabends) vor dem Versammlungstag, d. h.
spätestens bis 20. August 2015
(Eingang bei der Gesellschaft)

zu erfolgen. Die Anmeldung ist schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege an folgende Stelle zu richten:
AVECO Holding AG
Frau Heike Günthel
Herriotstraße 3
60528 Frankfurt am Main

Telefax: 069/505044-444
E-Mail-Adresse: heike.guenthel@wisag.de

Form- und fristgerecht angemeldete Personen erhalten von der Gesellschaft eine Eintrittskarte zugesendet. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Eintrittskarten am Eingang des Versammlungslokals der Hauptversammlung zu hinterlegen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des betreffenden Aktienbestands durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen; für eine Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder sonstigen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen ist es nach den aktienrechtlichen Bestimmungen ausreichend, wenn die Bevollmächtigung von der bevollmächtigten Person nachprüfbar festgehalten wird.

Anfragen und Anträge

Anfragen zur Hauptversammlung sowie Anträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
AVECO Holding AG
Heike Günthel
Herriotstraße 3
60528 Frankfurt am Main

Telefax: 069/505044-444
E-Mail-Adresse: heike.guenthel@wisag.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehen, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 126, 127 AktG mit den erforderlichen Angaben im Internet unter www.aveco.de zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Frankfurt am Main, im Juli 2015

DER VORSTAND

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