AVECO Holding Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AVECO Holding Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 30.08.2019

AVECO Holding Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Wertpapierkennnummer (WKN) A0S866

Die ordentliche Hauptversammlung der AVECO Holding AG hat am 29. August 2019 unter anderem beschlossen, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018

in Höhe von 168.435.920,70
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von € 20,25 je Stückaktie und
Sonderausschüttung von € 8,50 je Stückaktie
17.250.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 151.185.920,70

Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Namensaktien eingeteilt. Sämtliche ausgegebenen Namensaktien befinden sich in Eigen- oder Streifbandverwahrung. Die Auszahlung der Dividende erfolgt an die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre. Diese werden von der Gesellschaft unter der im Aktienregister angegebenen Postanschrift angeschrieben, um die Auszahlungsmodalitäten (Banküberweisung, Zusendung eines Bankschecks, Abholung bei der Gesellschaft) abzustimmen.

Die Auszahlung erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten (Einführung der sog. Abgeltungsteuer durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008). Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt (sog. Günstigerprüfung).

Im Hinblick auf den Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer verweisen wir inländische Aktionäre, die über eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag verfügen, auf die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Erstattung dieser Steuern.

Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Frankfurt am Main, im August 2019

DER VORSTAND

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