AXA Bank AG: Bekanntmachung über die Kapitalrückzahlung im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung

AXA Bank AG

Köln

Bekanntmachung über die Kapitalrückzahlung im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung

Die außerordentliche Hauptversammlung der AXA Bank AG vom 23. Oktober 2020 hat beschlossen, das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.053.302,18, eingeteilt in 3.920 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, nach den Vorschriften der ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG um 19.053.302,18 auf EUR 6.000.000,00 herabzusetzen. Eine Zusammenlegung oder Einziehung der Aktien erfolgt nicht.

Dieser Beschluss wurde am 30. Oktober 2020 in das beim Amtsgericht Köln geführte Handelsregister unter HRB 34726 eingetragen. Die gemäß § 225 AktG für die Kapitalherabsetzung maßgebliche Bekanntmachung wurde am 30. Oktober 2020 nach § 10 HGB veröffentlicht.

 

Köln, im November 2020

AXA Bank AG

Der Vorstand

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