AXA Konzern Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 UmwG über die Verschmelzung der AXA Finanz Service GmbH, Köln, auf die AXA Konzern AG, Köln

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AXA Konzern Aktiengesellschaft
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 UmwG über die Verschmelzung der AXA Finanz Service GmbH, Köln, auf die AXA Konzern AG, Köln 03.07.2020

AXA Konzern AG

Köln

Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 UmwG über die Verschmelzung
der AXA Finanz Service GmbH, Köln, auf die AXA Konzern AG, Köln

Gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG weist die AXA Konzern AG (Amtsgericht Köln HRB 672) darauf hin, dass beabsichtigt ist, die AXA Finanz Service GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 60552) als übertragende Gesellschaft auf die AXA Konzern AG als übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme und Übertragung des Vermögens als Ganzes ohne Gewährung von Anteilen zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Grundkapital der AXA Finanz Service GmbH als der übertragenden Gesellschaft in der Hand der AXA Konzern AG als übernehmende Aktiengesellschaft befindet, sind zur Durchführung der Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG bzw. § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG zustimmende Hauptversammlungsbeschlüsse der AXA Konzern AG bzw. zustimmende Gesellschaftsversammlungsbeschlüsse der AXA Finanz Service GmbH nicht erforderlich. Dies gilt jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG dann nicht, wenn Aktionäre der AXA Konzern AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der AXA Konzern AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Eine Kopie des Verschmelzungsvertrages vom 30. Juni 2020 und die drei letzten Jahresabschlüsse der AXA Finanz Service GmbH nebst Lageberichten (sofern Erstellung erforderlich) und die drei letzten Jahresabschlüsse nebst Lageberichten der AXA Konzern AG liegen seit dem 30. Juni 2020 bei der AXA Konzern AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln, zur Einsicht der Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

 

Köln, im Juli 2020

AXA Konzern AG

Der Vorstand

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