Axiogenesis AG – Hauptversammlung 2016

Axiogenesis AG

Köln

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

ordentlichen Hauptversammlung

am

Dienstag, den 7. Juni 2016, um 10.00 Uhr

in den Räumlichkeiten
der Gesellschaft

Nattermannallee 1
Gebäude S20
50829 Köln

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

Diese Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2016. Daher sind Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.

Der gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1, 6. Fall AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung am 7. Juni 2016 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:

a)

Michael Vogel, wohnhaft in Köln, Geschäftsführer der Venture Plus Beratungs GmbH;

b)

Carl-Peter Gerlach, wohnhaft in Krefeld, Privatinvestor;

c)

Hua Liu, wohnhaft in Shanghai (China), Geschäftsführer Donghai Securities Co., Ltd., International Business Department.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung ausgelaufener genehmigter Kapitalia unter Anpassung der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals

Die in § 5 Absatz 5 (genehmigtes Kapital 2007/I), § 5 Absatz 7 (genehmigtes Kapital 2007/II), § 5 Absatz 8 (genehmigtes Kapital 2009) und § 5 Absatz 9 (genehmigtes Kapital 2010) der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Ermächtigungen des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollen die vorgenannten Absätze der Satzung aufgehoben werden und die Nummerierung der übrigen Absätze des § 5 der Satzung entsprechend angepasst werden.

Zudem soll in Ergänzung der in § 5 Absatz 10 (genehmigtes Kapital 2013) und § 5 Absatz 11 (genehmigtes Kapital 2015) der Satzung der Gesellschaft enthaltenen, teilweise ausgenutzten Ermächtigungen des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals ein neues genehmigtes Kapital („Genehmigtes Kapital 2016“) geschaffen werden, welches allerdings keine Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss enthalten soll.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

§ 5 Absatz 5, § 5 Absatz 7, § 5 Absatz 8 und § 5 Absatz 9 der Satzung werden jeweils aufgehoben.

b)

Die Nummerierung von § 5 Absatz 6, § 5 Absatz 10 und § 5 Absatz 11 der Satzung wird wie folgt geändert:

§ 5 Absatz 6 (bedingtes Kapital) wird zu § 5 Absatz 5.
§ 5 Absatz 10 (Genehmigtes Kapital 2013) wird zu § 5 Absatz 6.
§ 5 Absatz 11 (Genehmigtes Kapital 2015) wird zu § 5 Absatz 7.

Der Wortlaut der vorstehend neu nummerierten Absätze bleibt unverändert.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 90.000,00 durch Ausgabe von bis zu 90.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien im Nennwert von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016).

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Absatz 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital abzuändern.

d)

§ 5 Absatz 8 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 90.000 durch Ausgabe von bis zu 90.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien im Nennwert von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016).

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Absatz 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital abzuändern.“

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft nach Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Dienstag, den 31. Mai 2016, 24.00 Uhr, zugehen:

Axiogenesis AG
Nattermannallee 1
50829 Köln
Telefax: (+49)-221-998818-10
E-Mail: office@axiogenesis.com

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist des Weiteren nur derjenige Aktionär berechtigt, der seinen Anteilsbesitz der Gesellschaft gegenüber nachweist. Aktionäre weisen ihren Anteilsbesitz durch eine entsprechende in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts nach. Der Nachweis muss sich auf Dienstag, den 17. Mai 2016, 00.00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag), beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 31. Mai 2016, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.

Maßgeblich für die Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zu diesem Nachweisstichtag. Erwerb oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen bevollmächtigen werden.

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Axiogenesis AG
Nattermannallee 1
50829 Köln
Telefax: (+49)-221-998818-10
E-Mail: office@axiogenesis.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG für die Wahl des Abschlussprüfers oder von Mitgliedern des Aufsichtsrats sind ausschließlich zu richten an:

Axiogenesis AG
Nattermannallee 1
50829 Köln
Telefax: (+49)-221-998818-10
E-Mail: office@axiogenesis.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2016 eingehende, zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

http://www.axiogenesis.com

veröffentlichen.

 

Köln, im April 2016

Axiogenesis AG

Der Vorstand

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