B A L Allgemeine Leasing-Investitions-AG – 45. ordentliche Hauptversammlung

BAL Allgemeine Leasing-Investitions-Aktiengesellschaft

Berlin

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zur

45. ordentlichen Hauptversammlung

in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Kurfürstenstr. 104, 10787 Berlin,

am 30.06.2022, 12.00 Uhr,

eingeladen.

 

Tagesordnung

.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses
zum 31.12.2021 und des Berichts des Aufsichtsrats

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung,
da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss
damit festgestellt ist.

2.

Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 941.853,48
auf neue Rechnung vorzutragen. Zusätzlicher Aufwand i.S. des § 174 AktG entsteht bei
einer Beschlussfassung nach diesem Vorschlag nicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Entlastung zu erteilen.

4.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 der Satzung
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Das Aufsichtsratsmitglied
Prof. Dr. Joachim Wander ist im Frühjahr 2022 verstorben. Der Aufsichtsrat schlägt
vor, Herrn Rechtsanwalt Dr. Ernesto Loh, Berlin, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Satzung der BAL Allgemeine-Leasing-Investitions-AG verlangt zwei Ersatzmitglieder
für den Aufsichtsrat. In der Hauptversammlung am 19. August 2020 wurde Frau Annekatrin
Böbs, Berlin, als Ersatzmitglied gewählt. Da Frau Böbs für eine Tätigkeit als Aufsichtsrat
nicht mehr zur Verfügung steht, schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Clemens Geisthövel,
Bielefeld, als Ersatzmitglied zu wählen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Ernst-August Filges, Oberlohmannshof
11 in 33739 Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Verschiedenes

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem Notar oder
bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und
bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn
Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis
zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegung hat spätestens
am 7. Tage vor der Hauptversammlung zu erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die von diesem hierfür auszustellende
Bescheinigung (welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Betrag zu bezeichnen
hat) spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft
einzureichen.

Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, können ihr Stimmrecht
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben lassen.

 

Berlin, 16. Mai 2022

 

 

Der Vorstand

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