B A L Allgemeine Leasing-Investitions-Aktiengesellschaft: 43. ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
B A L Allgemeine Leasing-Investitions-Aktiengesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen 43. ordentliche Hauptversammlung 10.07.2020

BAL Allgemeine Leasing-Investitions-Aktiengesellschaft

Berlin

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zur

43. ordentlichen Hauptversammlung

in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Kurfürstenstr. 104, 10787 Berlin,

am 19.08.2020, 12.00 Uhr,

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Berichts des Aufsichtsrats

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2.

Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 439.140,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Zusätzlicher Aufwand i.S. des § 174 AktG entsteht bei einer Beschlussfassung nach diesem Vorschlag nicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

4.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Mit Abschluss der Hauptversammlung am 19.08.2020 scheidet Herr Dr. Thomas Weckerle, Hagen, turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Thomas Weckerle erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Mit dem Ausscheiden von Frau Gassner aus dem Aufsichtsrat am 12.02.2020 gehörten dem Aufsichtsrat die zur Beschlussfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern nicht an. Auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Herr Prof. Dr. Joachim Wander, Berlin, vom Amtsgericht Charlottenburg zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Joachim Wander erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Satzung der BAL Allgemeine-Leasing-Investitions-AG verlangt zwei Ersatzmitglieder für den Aufsichtsrat. Das als erstes zum Aufrücken bestimmte Ersatzmitglied wird für alle Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglied, das andere dessen Ersatzmitglied. Der Vorstand schlägt vor, Frau Kirsten Broska, Ellernstraße 5 in 30175 Hannover, als erstes zum Aufrücken bestimmtes Ersatzmitglied zu wählen. Als weiteres Ersatzmitglied wird Frau Annekatrin Böbs, Kronprinzessinnenweg 16 in 14109 Berlin, zur Wahl vorgeschlagen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Ernst-August Filges, Oberlohmannshof 11 in 33739 Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

6.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegung hat spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung zu erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die von diesem hierfür auszustellende Bescheinigung (welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Betrag zu bezeichnen hat) spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

 

Berlin, 05. Juli 2020

Der Vorstand

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