B-A-L Germany AG – Einladung zur Hauptversammlung

B-A-L Germany AG

Meißen

An die Aktionärinnen und Aktionäre der B-A-L Germany AG

Einladung zur Hauptversammlung B-A-L Germany AG

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der B-A-L Germany AG ein, die am 20. September 2022 um 09:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft an ihrem Sitz in der Poststraße 5, 01662 Meißen (GER), stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021, des Lageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrates

Der Vorstand macht der Hauptversammlung gem. § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG für das Geschäftsjahr 2021

den festgestellten Jahresabschluss der B-A-L Germany AG

den Bericht des Aufsichtsrats gem. § 172 Abs. 2 AktG

den Lagebericht

den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzergebnisses

zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter:

https:/​/​bal-ag.de/​investor-relations-financial-reports-de/​

zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung vorliegen und vom Vorstand, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt und ein Beschluss nicht erforderlich.

2.

Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahre 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:

Dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 wird gewählt: Herr Dipl.-Kfm. Johannes Weßling, M.I. Tax, Wirtschaftsprüfer, 48268 Greven.

Angaben gem. § 121 Abs. 3 AktG /​ weitere Angaben

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.000.000,- und ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. 1.200.000 Aktien sind Stammaktien, die je eine Stimme gewähren, und 800.000 sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 1.200.000 Stimmrechte.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktionärsstellung bis zum Beginn der Hauptversammlung gegenüber der Gesellschaft nachgewiesen haben. Für Stammaktionäre erfolgt dies durch Vorlage der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktienurkunde. Für Vorzugsaktionäre genügt ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes per E-Mail an:

hv@bal-ag.de

oder per Fax an:

+49 3521 4071975

oder postalisch an die Geschäftsanschrift der Gesellschaft. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft bis spätestens zum Beginn der Hauptversammlung erbracht werden. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind schriftlich oder per Fax (mit auf dem Original enthaltener Unterschrift) an die Postanschrift: Poststraße 5, 01662 Meißen, oder per Fax an: +49 3521 4071975 zu übersenden. Ein Vollmachtsformular können Sie der Homepage der Gesellschaft entnehmen.

Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen (§ 18 Abs. 3 der Satzung). Der Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Auch eine solche Vollmacht samt Weisung bedarf der o.g. Form. Ein entsprechendes Formular können Sie ebenfalls der Homepage der Gesellschaft entnehmen.

Die vorgenannten Formulare finden Sie unter:

https:/​/​bal-ag.de/​investor-relations-shareholders-meeting-de/​

Die Stimmrechte werden wahrgenommen von Herrn Frank Richter.

Weitere Aktionärsrechte

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jeder Aktionär kann Gegenanträge stellen, die zu begründen sind (§ 126 Abs. 1 AktG). Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen nicht begründet werden (§ 127 AktG).

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 AktG). Gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre angemessen beschränken und ist berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Versammlung oder für die Aussprache zu einzelnen Tagesordnungspunkten sowie die Rede- und Fragezeit generell oder für den einzelnen Redner angemessen festzusetzen.

 

Meißen, der 10.08.2022

Der Vorstand

 

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