B.A.U.M. Consult AG – Hauptversammlung 2015

B.A.U.M. Consult AG

Hamburg

 

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein,

die am Freitag, den 18. Dezember 2015, 10.00 Uhr
im Notariat Ballindamm, Ballindamm 40, 20095 Hamburg

stattfindet.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der B.A.U.M. Consult AG für das Geschäftsjahr 2012 nebst Anhang, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorstehenden Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlagen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und ihn damit festgestellt, sodass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012

Der Jahresabschluss 2012 weist einen Gewinnvortrag von EUR 182.498,14 und einen Jahresüberschuss von EUR 2.100,00 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen:

Verteilung an die Aktionäre: EUR 0,00
Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 184.598,14
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

5.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der B.A.U.M. Consult AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Anhang, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorstehenden Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und ihn damit festgestellt, sodass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich ist.

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013

Der Jahresabschluss 2013 weist einen Gewinnvortrag von EUR 184.598,14 und einen Jahresfehlbetrag von EUR 5.500,00 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen:

Verteilung an die Aktionäre: EUR 0,00
Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 179.098,14
7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

9.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der B.A.U.M. Consult AG für das Geschäftsjahr 2014 nebst Anhang, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorstehenden Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlagen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und ihn damit festgestellt, sodass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich ist.

10.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014

Der Jahresabschluss 2014 weist einen Gewinnvortrag von EUR 179.098,14 und einen Jahresfehlbetrag von EUR 40.800,00 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen:

Verteilung an die Aktionäre: EUR 100.000,00
Einstellung in Gewinnrücklagen: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 38.298,14
11.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

13.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 Abs. 1, 2, 3 und 4 (Gegenstand des Unternehmens)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:

§ 1 Abs. 1: „Die Gesellschaft führt die Firma PARTENUM Energie AG.“

§ 2 Abs. 1: „Unternehmensgegenstand ist die Produktion und Einspeisung von Solarstrom sowohl durch den Betrieb eigener Solarstromanlagen als auch durch das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft befasst sich weiterhin mit der Planung, Umsetzung und Finanzierung von Projekten im Bereich regenerativer Energien“

§ 2 Abs. 2 und Abs. 3 werden gestrichen.

§ 2 Abs. 4 wird § Abs. 2.

14.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 50.000,00 um EUR 3.950.000,00 auf EUR 4.000.000,00 durch Ausgabe von 3.950.000 auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennwert von EUR 1,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt.

Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird auf EUR 2,00 festgesetzt. Das Aufgeld in Höhe von insgesamt EUR 3.950.00,00 wird in die Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 1 HGB eingestellt.

Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden an die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 7107 KI eingetragene PARTENUM GmbH & Co. KG, Tangstedt, ausgegeben. Die PARTENUM GmbH & Co. KG überträgt dafür mit Wirkung zum 18. Dezember 2015 auf die Gesellschaft als Sacheinlage die im Folgenden tabellarisch aufgezählten Kommanditanteile mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 4.553.000 und einem Verkehrswert von insgesamt EUR 8.511.595,00.

Nr. Gesellschaft AG Kiel
HRA
Kommanditkapital Verkehrswert
anteilig
gesamt
Anteil PARTENUM
%
1 Erste Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 2662 NO 10.000 100,0% 10.000 279.293
2 Solaranlage Memmingen GmbH & Co. KG 2663 NO 200.000 20,0% 40.000 358.496
3 Zweite Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 2664 NO 10.000 100,0% 10.000 310.188
4 Siebente Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 2671 NO 10.000 50,0% 5.000 78.971
5 Achte Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 2672 NO 10.000 50,0% 5.000 54.249
6 Solaranlage Lubmin GmbH & Co. KG 2957 NO 2.800.000 25,0% 700.000 879.422
7 Solaranlage Bad Grönenbach GmbH & Co. KG 2959 NO 3.750.000 5,0% 187.500 173.833
8 Solaranlage Peiting GmbH & Co. KG 5215 KI 1.000.000 7,0% 70.000 60.838
9 Solaranlage Wain GmbH & Co. KG 5130 KI 600.000 20,0% 120.000 153.010
10 Solaranlage Illerfeld GmbH & Co. KG 5371 KI 600.000 25,0% 150.000 185.131
11 Elfte Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 5374 KI 60.000 33,3% 20.000 23.894
12 Solaranlage Fünfleiten GmbH & Co. KG 6696 KI 750.000 20,0% 150.000 227.173
13 Solaranlage Heimpersdorf GmbH & Co. KG 6609 KI 1.700.000 11,0% 187.000 230.538
14 Solaranlage Zweimen GmbH & Co. KG 6763 KI 3.000.000 16,0% 480.000 625.676
15 Solaranlage Altdöbern GmbH & Co. KG 6830 KI 800.000 50,0% 400.000 637.270
16 Solaranlage Giebelstadt GmbH & Co. KG 6900 KI 5.000.000 9,9% 495.000 1.042.174
17 Solaranlage Lindenau GmbH & Co. KG 6901 KI 1.200.000 22,0% 264.000 647.389
18 Solarpark Magdala GmbH & Co. KG 7211 KI 670.000 25,0% 167.500 349.283
19 Solaranlage Humlangen GmbH & Co. KG 7437 KI 850.000 23,0% 195.500 387.812
20 Solaranlage Wolmirstedt GmbH & Co. KG 7658 KI 500.000 48,0% 240.000 318.882
21 Solaranlage Quellenreuth GmbH & Co. KG 7776 KI 1.300.000 15,0% 195.000 314.944
22 Solaranlage Gollhofen GmbH & Co. KG 7777 KI 900.000 22,0% 198.000 150.619
23 Solaranlage Achsheim GmbH & Co. KG 7775 KI 1.000.000 15,0% 150.000 150.000
24 Solaranlage Autenried GmbH & Co. KG 7778 KI 1.000.000 10,0% 100.000 116.372
25 Solaranlage Albertshausen GmbH & Co. KG 7780 KI 710.000 22,0% 156.200 156.200
26 Solaranlage Wilkau-Haßlau GmbH & Co. KG 8169 KI 650.000 15,0% 97.500 108.635
27 Solaranlage Schwarzheide II GmbH & Co. KG 8726 KI 1.800.000 11,0% 198.000 205.740
28 Solaranlage Stendal GmbH & Co. KG 8965 KI 1.100.000 9,0% 99.000 101.078
29 Solaranlage Parchim GmbH & Co. KG 8998 KI 210.000 33,0% 69.300 184.485
5.159.500 8.511.595

Neben der Ausgabe neuer Aktien wird die Gesellschaft als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile die Differenz zwischen dem Verkehrswert der Anteile und dem Gesamtausgabebetrag aller ausgegebenen Aktien in Höhe von EUR 611.595,00 an die PARTENUM GmbH & Co. KG zahlen (gemischte Sacheinlage).

b.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

c.

§ 3 Abs. 1 und 2 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
„1. Das Grundkapital beträgt EUR 4.000.000,00 (in Worten: EURO vier Millionen).
2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.000.000 Aktien im Nennwert von EUR 1,00.”

Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Inhalt des Vorstandsberichts wird wie folgt bekannt gemacht:

Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 14
der Hauptversammlung der B.A.U.M. Consult AG am 18. Dezember 2015

Schriftlicher Bericht des Vorstands
über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts
§ 186 Abs. 4 S. 2 AktG

B.A.U.M. Consult AG Osterstraße 58, 20259 Hamburg
Der Vorstand 10. November 2015

An die Aktionäre unserer Gesellschaft

In der auf den 18. Dezember 2015 einberufenen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wird als Tagesordnungspunkt 14 folgender Kapitalerhöhungsbeschluss vorgeschlagen:

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 50.000,00 um EUR 3.950.000,00 auf EUR 4.000.000,00 durch Ausgabe von 3.950.000 auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennwert von EUR 1,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt.

Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird auf EUR 2,00 festgesetzt. Das Aufgeld in Höhe von insgesamt EUR 3.950.00,00 wird in die Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 1 HGB eingestellt.

Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden an die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 7107 eingetragene PARTENUM GmbH & Co. KG, Tangstedt, ausgegeben. Die PARTENUM GmbH & Co. KG überträgt dafür mit Wirkung zum 18. Dezember 2015 auf die Gesellschaft als Sacheinlage die im Folgenden tabellarisch aufgezählten Kommanditanteile mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 5.159.500,00 und einem Verkehrswert von insgesamt EUR 8.511.595,00. Neben der Ausgabe neuer Aktien wird die Gesellschaft als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile die Differenz zwischen dem Verkehrswert der Anteile und dem Gesamtausgabebetrag aller ausgegebenen Aktien in Höhe von EUR 611.595,00 an die PARTENUM GmbH & Co. KG zahlen (gemischte Sacheinlage).

Nr. Gesellschaft AG Kiel
HRA
Kommanditkapital Verkehrswert
anteilig
gesamt
Anteil PARTENUM
%
1 Erste Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 2662 NO 10.000 100,0% 10.000 279.293
2 Solaranlage Memmingen GmbH & Co. KG 2663 NO 200.000 20,0% 40.000 358.496
3 Zweite Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 2664 NO 10.000 100,0% 10.000 310.188
4 Siebente Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 2671 NO 10.000 50,0% 5.000 78.971
5 Achte Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 2672 NO 10.000 50,0% 5.000 54.249
6 Solaranlage Lubmin GmbH & Co. KG 2957 NO 2.800.000 25,0% 700.000 879.422
7 Solaranlage Bad Grönenbach GmbH & Co. KG 2959 NO 3.750.000 5,0% 187.500 173.833
8 Solaranlage Peiting GmbH & Co. KG 5215 KI 1.000.000 7,0% 70.000 60.838
9 Solaranlage Wain GmbH & Co. KG 5130 KI 600.000 20,0% 120.000 153.010
10 Solaranlage Illerfeld GmbH & Co. KG 5371 KI 600.000 25,0% 150.000 185.131
11 Elfte Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 5374 KI 60.000 33,3% 20.000 23.894
12 Solaranlage Fünfleiten GmbH & Co. KG 6696 KI 750.000 20,0% 150.000 227.173
13 Solaranlage Heimpersdorf GmbH & Co. KG 6609 KI 1.700.000 11,0% 187.000 230.538
14 Solaranlage Zweimen GmbH & Co. KG 6763 KI 3.000.000 16,0% 480.000 625.676
15 Solaranlage Altdöbern GmbH & Co. KG 6830 KI 800.000 50,0% 400.000 637.270
16 Solaranlage Giebelstadt GmbH & Co. KG 6900 KI 5.000.000 9,9% 495.000 1.042.174
17 Solaranlage Lindenau GmbH & Co. KG 6901 KI 1.200.000 22,0% 264.000 647.389
18 Solarpark Magdala GmbH & Co. KG 7211 KI 670.000 25,0% 167.500 349.283
19 Solaranlage Humlangen GmbH & Co. KG 7437 KI 850.000 23,0% 195.500 387.812
20 Solaranlage Wolmirstedt GmbH & Co. KG 7658 KI 500.000 48,0% 240.000 318.882
21 Solaranlage Quellenreuth GmbH & Co. KG 7776 KI 1.300.000 15,0% 195.000 314.944
22 Solaranlage Gollhofen GmbH & Co. KG 7777 KI 900.000 22,0% 198.000 150.619
23 Solaranlage Achsheim GmbH & Co. KG 7775 KI 1.000.000 15,0% 150.000 150.000
24 Solaranlage Autenried GmbH & Co. KG 7778 KI 1.000.000 10,0% 100.000 116.372
25 Solaranlage Albertshausen GmbH & Co. KG 7780 KI 710.000 22,0% 156.200 156.200
26 Solaranlage Wilkau-Haßlau GmbH & Co. KG 8169 KI 650.000 15,0% 97.500 108.635
27 Solaranlage Schwarzheide II GmbH & Co. KG 8726 KI 1.800.000 11,0% 198.000 205.740
28 Solaranlage Stendal GmbH & Co. KG 8965 KI 1.100.000 9,0% 99.000 101.078
29 Solaranlage Parchim GmbH & Co. KG 8998 KI 210.000 33,0% 69.300 184.485
5.159.500 8.511.595
b.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

c.

§ 3 Abs. 1 und 2 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
„1. Das Grundkapital beträgt EUR 4.000.000,00 (in Worten: EURO vier Millionen).
2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.000.000 Aktien im Nennwert von EUR 1,00.“

Gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG erstatten wir über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden Bericht:

Nach ihrem bisherigen Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft tätig im Bereich der Planung, Umsetzung und Finanzierung von Projekten zur Förderung regenerativer Energien, insbesondere der Solar- und Bioenergie. Dazu bot sie individuelle Konzepte für umweltorientiertes vernetztes Denken und Handeln in Firmen, Kommunen und Organisationen an und sie unterstützte die A.U.G.E.- und B.A.U.M.-Gruppen. In Umsetzung dieses Unternehmensgegenstandes war sie bis einschließlich Juni 2014 insbesondere als autorisierter KfW-Berater im Bereich von Energieeffizienz und Umweltfragen tätig. Neben dieser Beratungstätigkeit erzielte sie auch Erlöse aus der Produktion und der Einspeisung von Solarstrom durch eine eigenständig betriebene Photovoltaikanlage, die in das Ausstellungsgebäude der Deutsche Messe AG in Hannover integriert ist und anlässlich der EXPO 2000 in Betrieb genommen wurde.

Im Mai 2014 wurde der Status der Gesellschaft als autorisierter KfW-Berater durch das Bundeswirtschaftsministerium in Frage gestellt, sodass sie nicht weiter befugt war, ihre bisherige Beratungstätigkeit fortzuführen. Ihr Beratungsgeschäft einschließlich des Personals wurde daher ab Juli 2014 auf die B.A.U.M. Consult GmbH übertragen. Hintergrund der Infragestellung des Status als KfW-Berater war, dass der Gesellschaft als Teil des Beteiligungskreises der PARTENUM GmbH & Co. KG nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums die erforderliche Unabhängigkeit fehlte.

Nach Übertragung des Beratungsgeschäfts ist die Produktion und Einspeisung von Solarstrom der einzig verbleibende Geschäftsbereich der Gesellschaft. Dementsprechend wird vorgeschlagen, den Unternehmensgegenstand auf der Hauptversammlung am 18. Dezember 2015 zu ändern. Dieser Geschäftsbereich soll nunmehr nachhaltig ausgebaut werden. Bei der Verwirklichung dieser unternehmerischen Zielsetzung kommt der Übernahme der genannten Beteiligungen von der PARTENUM GmbH & Co. KG durch die Gesellschaft im Wege der gemischten Sacheinlage im Interesse der Gesellschaft eine entscheidende Bedeutung zu. Sie dient dazu, den verbleibenden Geschäftsbereich auszubauen, indem die Gesellschaft Beteiligungen an Gesellschaften erwirbt, die ihrerseits Solarstrom produzieren und einspeisen. Zudem soll das Gesellschaftsvermögen der übernommenen 100%-Kommanditbeteiligungen zu Nr. 1 und 3 durch Austritt der Komplementärin im Jahr 2016 der Gesellschaft anwachsen, sodass als Folge des Beteiligungserwerbs auch der eigenständige Betrieb von Photovoltaikanlagen durch die Gesellschaft ausgeweitet werden wird.

Die Übertragung der Beteiligungen im Wege der gemischten Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss ermöglicht es der Gesellschaft, ihren verbleibenden Geschäftsbetrieb liquiditätsschonend auszubauen. Dabei finanziert die Gesellschaft einen Teil (EUR 611.595,00) des Erwerbs der Beteiligungen über Fremdkapital. Die verbleibende Sacheinlage dient dazu, der Gesellschaft die für künftiges Wachstum erforderliche Eigenkapitalbasis zu schaffen.

Nach Einschätzung des Vorstands ist es nicht möglich, den auf die Sacheinlage entfallenden Teil der Beteiligungen unter Einsatz von Barmitteln nach einer entsprechenden Barkapitalerhöhung zu erwerben: Bei einer Zeichnung der Bareinlagen durch die PARTENUM GmbH & Co. KG als Mehrheitsaktionärin zu 99% und einem anschließenden Erwerb der Beteiligungen läge eine verdeckte Sacheinlage vor; eine Erhöhung ihrer bisherigen Beteiligung in entsprechendem Umfang durch die verbleibenden Aktionäre ist nicht absehbar. Angesichts dieser Rahmenbedingungen überwiegt das Interesse der Gesellschaft am Erwerb der Beteiligungen durch eine gemischte Sacheinlage das Interesse der verbleibenden Aktionäre an der Wahrung ihres Bezugsrechts.

Die Hahn & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Wert der von der PARTENUM GmbH & Co. KG einzubringenden Kommanditanteile auf EUR 8.511.595,00 ermittelt. Der Bewertung liegt das Discounted-Cash-Flow Verfahren zugrunde, das trotz der nationalen Dominanz des Ertragswertverfahrens nach IDW S1 als Bewertungsverfahren rechtlich und international anerkannt ist. Die Gutachter haben ihrer Bewertung im Wesentlichen folgenden Prämissen, Feststellungen und Annahmen zugrunde gelegt und sind zu folgenden Ergebnissen gelangt:

Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt individuell auf Grundlage des „Discounted Cash Flow“-Verfahrens (DCF). Die betroffenen Solarprojekte sind in der Zeit zwischen 2003 und 2014 gebaut worden. Sämtliche Anlagen erhalten eine Vergütung für den erzeugten und eingespeisten Strom auf Grundlage des „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG). Die Planungsrechnungen umfassen nur den Zeitraum, für den die EEG-Vergütungen Gültigkeit besitzen.

Die folgende Aufstellung gibt Informationen über die Anlagengröße, die voraussichtliche Stromproduktion, die Höhe der Einspeisevergütung sowie die Dauer der EEG Anwendbarkeit:

Leistung
kWp
Produktion
MWh
Vergütung
Cent/kWh
Anschluss
in
Ende EEG
in
Option
Mietvertrag
Erste Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG
– Standort München 65,3 63,7 48,09 2003 2023 nein
– Standort Waltenhofen 92,0 93,3 45,70 2004 2024 ja
Solaranlage Memmingen GmbH & Co. KG 936,3 964,3 54,00 2004 2024 ja
Zweite Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG
– Standort München 65,3 63,7 48,09 2003 2023 nein
– Standort Waltenhofen 92,0 93,3 45,70 2004 2024 ja
Siebente Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 92,0 93,3 45,70 2004 2024 ja
Achte Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co.KG 65,3 63,7 48,09 2003 2023 nein
Solaranlage Lubmin GmbH & Co. KG 1.788,0 1.912,6 45,70 2004 2024 ja
Solaranlage Bad Grönenbach GmbH & Co. KG 2.388,0 2.636,0 43,40 2005 2025 nein
Solaranlage Peiting GmbH & Co. KG 569,0 590,4 48,96 2006 2026 nein
Solaranlage Wain GmbH & Co. KG 821,0 805,7 49,19 2006 2026 ja
Solaranlage Illerfeld GmbH & Co. KG 837,5 784,2 35,49 2008 2028 ja
Elfte Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG 41,5 38,7 48,54 2007 2027 ja
Solaranlage Fünfleiten GmbH & Co. KG 1.200,0 1.240,7 31,94 2009 2029 ja
Solaranlage Heimpersdorf GmbH & Co. KG 2.401,0 2.421,9 31,94 2009 2029 ja
Solaranlage Zweimen GmbH & Co. KG 3.942,1 4.071,6 28,43 2010 2030 ja
Solaranlage Altdöbern GmbH & Co. KG 1.360,8 1.434,1 28,43 2010 2030 ja
Solaranlage Giebelstadt GmbH & Co. KG 13.396,0 14.822,5 22,07 2011 2031 nein
Solaranlage Lindenau GmbH & Co. KG 2.773,1 2.973,0 28,43 2010 2030 Eigentum
Solarpark Magdala GmbH & Co. KG 1.601,1 1.676,9 28,43 2010 2030 ja
Solaranlage Humlangen GmbH & Co. KG 2.500,0 2.757,3 22,07 2011 2031 Kaufoption
Solaranlage Wolmirstedt GmbH & Co. KG 1.034,9 991,6 21,90 2012 2032 ja
Solaranlage Quellenreuth GmbH & Co. KG 4.479,8 4.404,6 18,76 2012 2032 ja
Solaranlage Gollhofen GmbH & Co. KG 3.145,0 2.878,9 15,95 2012 2032 ja
Solaranlage Achsheim GmbH & Co. KG 5.148,0 4.973,9 11,78 2013 2033 ja
Solaranlage Autenried GmbH & Co. KG 5.101,0 4.944,2 11,78 2013 2033 ja
Solaranlage Albertshausen GmbH & Co. KG 4.338,7 4.054,0 10,63 2013 2033 ja
Solaranlage Wilkau-Haßlau GmbH & Co. KG 927,6 817,9 49,30 2008 2028 nein
Solaranlage Schwarzheide II GmbH & Co. KG 10.000,0 10.469,9 8,89 2015 2035 ja
Solaranlage Stendal GmbH & Co. KG 5.000,0 5.409,0 9,47 2014 2034 ja
Solaranlage Parchim GmbH & Co. KG 800,0 936,3 39,78 2008 2028 nein
77.002,3 79.481,2

Die zukünftigen Erlöse aus der Stromeinspeisung wurden bei den älteren Anlagen aus dem Durchschnitt der bisherigen Energieproduktion sowie der gesetzlich festgelegten EEG-Vergütung ermittelt. Für die jüngeren Anlagen stehen noch keine langjährigen Erfahrungswerte zur Verfügung. Hier wurden die Gutachterwerte für die Prognose bzw. das eingezahlte Eigenkapital herangezogen. Die Kostenplanung erfolgte auf Grundlage der bestehenden Verträge sowie der bisherigen Erfahrungswerte.

Die so ermittelten Cash Flow wurden um die vorzunehmenden Tilgungen auf Fremdkapital vermindert sowie die Freisetzung von Liquiditätssicherheitskonten erhöht. Der daraus errechnete freie Cash Flow wurde einheitlich mit einem Diskontierungszins von 5,5% abgezinst. Der Diskontierungszins wurde durch Anwendung eines Basiszinssatzes von 1,0% für risikolose Kapitalanlagen sowie der Berücksichtigung eines Risikozuschlags von 4,5% ermittelt.

Bei einem anzusetzenden Verkehrswert der einzubringenden Kommanditanteile von EUR 8.511.595,00 abzüglich der eingesetzten Barmittel von EUR 611.595,00 wird ein Verkehrswert von EUR 7.900.000,00 in die Gesellschaft eingebracht. Dieser Verkehrswert deckt bei einer nominellen Kapitalerhöhung von EUR 3.950.000,00 durch Ausgabe von 3.950.000 Aktien zum Nennwert von 1,00 EUR den angemessenen Ausgabebetrag von EUR 2,00 je Aktie.

Der Vorschlag des Vorstands, den Ausgabebetrag auf EUR 2,00 festzusetzen, beruht auf den folgenden Überlegungen:

Mit der Einbringung der Beteiligungen an den Solar-Projektgesellschaften wird der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft vollkommen neu aufgestellt. Die PARTENUM GmbH & Co. KG als einbringende Gesellschafterin hat auch bereits vor der Kapitalerhöhung einen Anteil an unserer Gesellschaft von mehr als 99%. Wirtschaftlich ist es für die PARTENUM GmbH & Co. KG ohne Bedeutung, wie das Verhältnis zwischen neuen Aktien und dem Ausgabekurs ausfällt. Entscheidend für den Ausgabekurs ist somit, die Interessen der Minderheitsaktionäre zu wahren.

Der Vorstand hat geprüft, ob dieser Ausgabebetrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem auf Grundlage des letzten Jahresabschlusses der B.A.U.M. Consult AG überschlägig ermittelten Werts der Aktien steht. Die vergangenen Geschäftsjahre 2012 bis einschließlich 2014 wiesen Jahresfehlbeträge aus. Zur Jahresmitte 2014 musste das operative Geschäft der Gesellschaft mit Ausnahme der Stromproduktion mittels einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von rd. 60 kWp eingestellt werden. Die jährlichen Erträge aus der Stromproduktion beziffern sich auf rd. EUR 10.000. Unter Berücksichtigung der anfallenden Wartungs- und Verwaltungskosten ist die Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen nicht möglich. Ein positiver Ertragswert besteht folglich nicht.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 weist ein bilanzielles Eigenkapital von EUR 188.298,14 aus. Dies entspricht einem Wert von EUR 3,77 je Aktie. Nach Zahlung einer Dividende von EUR 100.000,00 bzw. EUR 2,00 je Aktie reduziert sich das anteilige Eigenkapital auf EUR 88.298,14 bzw. EUR 1,77 je Aktie.

Vor diesem Hintergrund hält der Vorstand den Ausgabebetrag von EUR 2,00 je Aktie unter Berücksichtigung der Interessen der Minderheitsaktionäre für angemessen.

Dieser Bericht des Vorstands und die Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachten liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

 

Hamburg, den 10. November 2015

B.A.U.M. Consult AG

Peter Krabbe Karen Kedziora

 

Der Bericht und das darin erwähnte Bewertungsgutachten der Hahn & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

Da von der Gesellschaft weder Aktien noch Zwischenscheine ausgegeben wurden, sind nur die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis zum 16. Dezember 2015 (Nachweisstichtag) der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 16. Dezember 2015, 0.00 Uhr zu beziehen. Außerdem müssen die Aktionäre für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ihre Teilnahme gemäß § 11 Nr. 6 der Satzung der Gesellschaft gegenüber schriftlich unter der Adresse B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg oder per Fax unter 040/707006925 bis zum 16. Dezember 2015, 24.00 Uhr, angemeldet haben.

Die Vertretung eines Aktionärs bzw. die Ausübung des Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Je eine Inhaber-Stückaktie im Nennwert von EUR 1,00 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – ausschließlich nach dem im Nachweis angegebenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG können der Gesellschaft übersandt werden per Post unter der Geschäftsanschrift B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, sowie per Telefax unter der Nummer 040-707006925 oder per E-Mail an p.krabbe@baumgroup.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 3. Dezember 2015, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Hamburg, den 10. November 2015

B.A.U.M. Consult AG

Der Vorstand

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