B.A.U.M. Consult AG
Hamburg
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein,
die am Freitag, den 18. Dezember 2015, 10.00 Uhr
im Notariat Ballindamm, Ballindamm 40, 20095 Hamburg
stattfindet.
I.
Tagesordnung
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der B.A.U.M. Consult AG für das Geschäftsjahr 2012 nebst Anhang, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Die vorstehenden Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlagen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und ihn damit festgestellt, sodass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich ist. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012 Der Jahresabschluss 2012 weist einen Gewinnvortrag von EUR 182.498,14 und einen Jahresüberschuss von EUR 2.100,00 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
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5. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der B.A.U.M. Consult AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Anhang, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Die vorstehenden Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und ihn damit festgestellt, sodass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich ist. |
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6. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013 Der Jahresabschluss 2013 weist einen Gewinnvortrag von EUR 184.598,14 und einen Jahresfehlbetrag von EUR 5.500,00 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen:
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
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8. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
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9. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der B.A.U.M. Consult AG für das Geschäftsjahr 2014 nebst Anhang, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Die vorstehenden Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlagen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und ihn damit festgestellt, sodass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich ist. |
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10. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014 Der Jahresabschluss 2014 weist einen Gewinnvortrag von EUR 179.098,14 und einen Jahresfehlbetrag von EUR 40.800,00 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen:
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11. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
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12. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: |
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13. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 Abs. 1, 2, 3 und 4 (Gegenstand des Unternehmens) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 1 Abs. 1: „Die Gesellschaft führt die Firma PARTENUM Energie AG.“ § 2 Abs. 1: „Unternehmensgegenstand ist die Produktion und Einspeisung von Solarstrom sowohl durch den Betrieb eigener Solarstromanlagen als auch durch das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft befasst sich weiterhin mit der Planung, Umsetzung und Finanzierung von Projekten im Bereich regenerativer Energien“ § 2 Abs. 2 und Abs. 3 werden gestrichen. § 2 Abs. 4 wird § Abs. 2. |
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14. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Neben der Ausgabe neuer Aktien wird die Gesellschaft als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile die Differenz zwischen dem Verkehrswert der Anteile und dem Gesamtausgabebetrag aller ausgegebenen Aktien in Höhe von EUR 611.595,00 an die PARTENUM GmbH & Co. KG zahlen (gemischte Sacheinlage).
Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Inhalt des Vorstandsberichts wird wie folgt bekannt gemacht: |
Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 14
der Hauptversammlung der B.A.U.M. Consult AG am 18. Dezember 2015
Schriftlicher Bericht des Vorstands
über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts
§ 186 Abs. 4 S. 2 AktG
B.A.U.M. Consult AG | Osterstraße 58, 20259 Hamburg |
Der Vorstand | 10. November 2015 |
An die Aktionäre unserer Gesellschaft
In der auf den 18. Dezember 2015 einberufenen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wird als Tagesordnungspunkt 14 folgender Kapitalerhöhungsbeschluss vorgeschlagen:
a. |
Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 50.000,00 um EUR 3.950.000,00 auf EUR 4.000.000,00 durch Ausgabe von 3.950.000 auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennwert von EUR 1,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird auf EUR 2,00 festgesetzt. Das Aufgeld in Höhe von insgesamt EUR 3.950.00,00 wird in die Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 1 HGB eingestellt. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlage. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden an die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 7107 eingetragene PARTENUM GmbH & Co. KG, Tangstedt, ausgegeben. Die PARTENUM GmbH & Co. KG überträgt dafür mit Wirkung zum 18. Dezember 2015 auf die Gesellschaft als Sacheinlage die im Folgenden tabellarisch aufgezählten Kommanditanteile mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 5.159.500,00 und einem Verkehrswert von insgesamt EUR 8.511.595,00. Neben der Ausgabe neuer Aktien wird die Gesellschaft als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile die Differenz zwischen dem Verkehrswert der Anteile und dem Gesamtausgabebetrag aller ausgegebenen Aktien in Höhe von EUR 611.595,00 an die PARTENUM GmbH & Co. KG zahlen (gemischte Sacheinlage).
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b. |
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. |
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c. |
§ 3 Abs. 1 und 2 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst: |
Gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG erstatten wir über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden Bericht:
Nach ihrem bisherigen Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft tätig im Bereich der Planung, Umsetzung und Finanzierung von Projekten zur Förderung regenerativer Energien, insbesondere der Solar- und Bioenergie. Dazu bot sie individuelle Konzepte für umweltorientiertes vernetztes Denken und Handeln in Firmen, Kommunen und Organisationen an und sie unterstützte die A.U.G.E.- und B.A.U.M.-Gruppen. In Umsetzung dieses Unternehmensgegenstandes war sie bis einschließlich Juni 2014 insbesondere als autorisierter KfW-Berater im Bereich von Energieeffizienz und Umweltfragen tätig. Neben dieser Beratungstätigkeit erzielte sie auch Erlöse aus der Produktion und der Einspeisung von Solarstrom durch eine eigenständig betriebene Photovoltaikanlage, die in das Ausstellungsgebäude der Deutsche Messe AG in Hannover integriert ist und anlässlich der EXPO 2000 in Betrieb genommen wurde.
Im Mai 2014 wurde der Status der Gesellschaft als autorisierter KfW-Berater durch das Bundeswirtschaftsministerium in Frage gestellt, sodass sie nicht weiter befugt war, ihre bisherige Beratungstätigkeit fortzuführen. Ihr Beratungsgeschäft einschließlich des Personals wurde daher ab Juli 2014 auf die B.A.U.M. Consult GmbH übertragen. Hintergrund der Infragestellung des Status als KfW-Berater war, dass der Gesellschaft als Teil des Beteiligungskreises der PARTENUM GmbH & Co. KG nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums die erforderliche Unabhängigkeit fehlte.
Nach Übertragung des Beratungsgeschäfts ist die Produktion und Einspeisung von Solarstrom der einzig verbleibende Geschäftsbereich der Gesellschaft. Dementsprechend wird vorgeschlagen, den Unternehmensgegenstand auf der Hauptversammlung am 18. Dezember 2015 zu ändern. Dieser Geschäftsbereich soll nunmehr nachhaltig ausgebaut werden. Bei der Verwirklichung dieser unternehmerischen Zielsetzung kommt der Übernahme der genannten Beteiligungen von der PARTENUM GmbH & Co. KG durch die Gesellschaft im Wege der gemischten Sacheinlage im Interesse der Gesellschaft eine entscheidende Bedeutung zu. Sie dient dazu, den verbleibenden Geschäftsbereich auszubauen, indem die Gesellschaft Beteiligungen an Gesellschaften erwirbt, die ihrerseits Solarstrom produzieren und einspeisen. Zudem soll das Gesellschaftsvermögen der übernommenen 100%-Kommanditbeteiligungen zu Nr. 1 und 3 durch Austritt der Komplementärin im Jahr 2016 der Gesellschaft anwachsen, sodass als Folge des Beteiligungserwerbs auch der eigenständige Betrieb von Photovoltaikanlagen durch die Gesellschaft ausgeweitet werden wird.
Die Übertragung der Beteiligungen im Wege der gemischten Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss ermöglicht es der Gesellschaft, ihren verbleibenden Geschäftsbetrieb liquiditätsschonend auszubauen. Dabei finanziert die Gesellschaft einen Teil (EUR 611.595,00) des Erwerbs der Beteiligungen über Fremdkapital. Die verbleibende Sacheinlage dient dazu, der Gesellschaft die für künftiges Wachstum erforderliche Eigenkapitalbasis zu schaffen.
Nach Einschätzung des Vorstands ist es nicht möglich, den auf die Sacheinlage entfallenden Teil der Beteiligungen unter Einsatz von Barmitteln nach einer entsprechenden Barkapitalerhöhung zu erwerben: Bei einer Zeichnung der Bareinlagen durch die PARTENUM GmbH & Co. KG als Mehrheitsaktionärin zu 99% und einem anschließenden Erwerb der Beteiligungen läge eine verdeckte Sacheinlage vor; eine Erhöhung ihrer bisherigen Beteiligung in entsprechendem Umfang durch die verbleibenden Aktionäre ist nicht absehbar. Angesichts dieser Rahmenbedingungen überwiegt das Interesse der Gesellschaft am Erwerb der Beteiligungen durch eine gemischte Sacheinlage das Interesse der verbleibenden Aktionäre an der Wahrung ihres Bezugsrechts.
Die Hahn & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Wert der von der PARTENUM GmbH & Co. KG einzubringenden Kommanditanteile auf EUR 8.511.595,00 ermittelt. Der Bewertung liegt das Discounted-Cash-Flow Verfahren zugrunde, das trotz der nationalen Dominanz des Ertragswertverfahrens nach IDW S1 als Bewertungsverfahren rechtlich und international anerkannt ist. Die Gutachter haben ihrer Bewertung im Wesentlichen folgenden Prämissen, Feststellungen und Annahmen zugrunde gelegt und sind zu folgenden Ergebnissen gelangt:
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt individuell auf Grundlage des „Discounted Cash Flow“-Verfahrens (DCF). Die betroffenen Solarprojekte sind in der Zeit zwischen 2003 und 2014 gebaut worden. Sämtliche Anlagen erhalten eine Vergütung für den erzeugten und eingespeisten Strom auf Grundlage des „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG). Die Planungsrechnungen umfassen nur den Zeitraum, für den die EEG-Vergütungen Gültigkeit besitzen.
Die folgende Aufstellung gibt Informationen über die Anlagengröße, die voraussichtliche Stromproduktion, die Höhe der Einspeisevergütung sowie die Dauer der EEG Anwendbarkeit:
Leistung kWp |
Produktion MWh |
Vergütung Cent/kWh |
Anschluss in |
Ende EEG in |
Option Mietvertrag |
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Erste Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG | ||||||
– Standort München | 65,3 | 63,7 | 48,09 | 2003 | 2023 | nein |
– Standort Waltenhofen | 92,0 | 93,3 | 45,70 | 2004 | 2024 | ja |
Solaranlage Memmingen GmbH & Co. KG | 936,3 | 964,3 | 54,00 | 2004 | 2024 | ja |
Zweite Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG | ||||||
– Standort München | 65,3 | 63,7 | 48,09 | 2003 | 2023 | nein |
– Standort Waltenhofen | 92,0 | 93,3 | 45,70 | 2004 | 2024 | ja |
Siebente Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG | 92,0 | 93,3 | 45,70 | 2004 | 2024 | ja |
Achte Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co.KG | 65,3 | 63,7 | 48,09 | 2003 | 2023 | nein |
Solaranlage Lubmin GmbH & Co. KG | 1.788,0 | 1.912,6 | 45,70 | 2004 | 2024 | ja |
Solaranlage Bad Grönenbach GmbH & Co. KG | 2.388,0 | 2.636,0 | 43,40 | 2005 | 2025 | nein |
Solaranlage Peiting GmbH & Co. KG | 569,0 | 590,4 | 48,96 | 2006 | 2026 | nein |
Solaranlage Wain GmbH & Co. KG | 821,0 | 805,7 | 49,19 | 2006 | 2026 | ja |
Solaranlage Illerfeld GmbH & Co. KG | 837,5 | 784,2 | 35,49 | 2008 | 2028 | ja |
Elfte Fahrenhorster Solaranlage GmbH & Co. KG | 41,5 | 38,7 | 48,54 | 2007 | 2027 | ja |
Solaranlage Fünfleiten GmbH & Co. KG | 1.200,0 | 1.240,7 | 31,94 | 2009 | 2029 | ja |
Solaranlage Heimpersdorf GmbH & Co. KG | 2.401,0 | 2.421,9 | 31,94 | 2009 | 2029 | ja |
Solaranlage Zweimen GmbH & Co. KG | 3.942,1 | 4.071,6 | 28,43 | 2010 | 2030 | ja |
Solaranlage Altdöbern GmbH & Co. KG | 1.360,8 | 1.434,1 | 28,43 | 2010 | 2030 | ja |
Solaranlage Giebelstadt GmbH & Co. KG | 13.396,0 | 14.822,5 | 22,07 | 2011 | 2031 | nein |
Solaranlage Lindenau GmbH & Co. KG | 2.773,1 | 2.973,0 | 28,43 | 2010 | 2030 | Eigentum |
Solarpark Magdala GmbH & Co. KG | 1.601,1 | 1.676,9 | 28,43 | 2010 | 2030 | ja |
Solaranlage Humlangen GmbH & Co. KG | 2.500,0 | 2.757,3 | 22,07 | 2011 | 2031 | Kaufoption |
Solaranlage Wolmirstedt GmbH & Co. KG | 1.034,9 | 991,6 | 21,90 | 2012 | 2032 | ja |
Solaranlage Quellenreuth GmbH & Co. KG | 4.479,8 | 4.404,6 | 18,76 | 2012 | 2032 | ja |
Solaranlage Gollhofen GmbH & Co. KG | 3.145,0 | 2.878,9 | 15,95 | 2012 | 2032 | ja |
Solaranlage Achsheim GmbH & Co. KG | 5.148,0 | 4.973,9 | 11,78 | 2013 | 2033 | ja |
Solaranlage Autenried GmbH & Co. KG | 5.101,0 | 4.944,2 | 11,78 | 2013 | 2033 | ja |
Solaranlage Albertshausen GmbH & Co. KG | 4.338,7 | 4.054,0 | 10,63 | 2013 | 2033 | ja |
Solaranlage Wilkau-Haßlau GmbH & Co. KG | 927,6 | 817,9 | 49,30 | 2008 | 2028 | nein |
Solaranlage Schwarzheide II GmbH & Co. KG | 10.000,0 | 10.469,9 | 8,89 | 2015 | 2035 | ja |
Solaranlage Stendal GmbH & Co. KG | 5.000,0 | 5.409,0 | 9,47 | 2014 | 2034 | ja |
Solaranlage Parchim GmbH & Co. KG | 800,0 | 936,3 | 39,78 | 2008 | 2028 | nein |
77.002,3 | 79.481,2 |
Die zukünftigen Erlöse aus der Stromeinspeisung wurden bei den älteren Anlagen aus dem Durchschnitt der bisherigen Energieproduktion sowie der gesetzlich festgelegten EEG-Vergütung ermittelt. Für die jüngeren Anlagen stehen noch keine langjährigen Erfahrungswerte zur Verfügung. Hier wurden die Gutachterwerte für die Prognose bzw. das eingezahlte Eigenkapital herangezogen. Die Kostenplanung erfolgte auf Grundlage der bestehenden Verträge sowie der bisherigen Erfahrungswerte.
Die so ermittelten Cash Flow wurden um die vorzunehmenden Tilgungen auf Fremdkapital vermindert sowie die Freisetzung von Liquiditätssicherheitskonten erhöht. Der daraus errechnete freie Cash Flow wurde einheitlich mit einem Diskontierungszins von 5,5% abgezinst. Der Diskontierungszins wurde durch Anwendung eines Basiszinssatzes von 1,0% für risikolose Kapitalanlagen sowie der Berücksichtigung eines Risikozuschlags von 4,5% ermittelt.
Bei einem anzusetzenden Verkehrswert der einzubringenden Kommanditanteile von EUR 8.511.595,00 abzüglich der eingesetzten Barmittel von EUR 611.595,00 wird ein Verkehrswert von EUR 7.900.000,00 in die Gesellschaft eingebracht. Dieser Verkehrswert deckt bei einer nominellen Kapitalerhöhung von EUR 3.950.000,00 durch Ausgabe von 3.950.000 Aktien zum Nennwert von 1,00 EUR den angemessenen Ausgabebetrag von EUR 2,00 je Aktie.
Der Vorschlag des Vorstands, den Ausgabebetrag auf EUR 2,00 festzusetzen, beruht auf den folgenden Überlegungen:
Mit der Einbringung der Beteiligungen an den Solar-Projektgesellschaften wird der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft vollkommen neu aufgestellt. Die PARTENUM GmbH & Co. KG als einbringende Gesellschafterin hat auch bereits vor der Kapitalerhöhung einen Anteil an unserer Gesellschaft von mehr als 99%. Wirtschaftlich ist es für die PARTENUM GmbH & Co. KG ohne Bedeutung, wie das Verhältnis zwischen neuen Aktien und dem Ausgabekurs ausfällt. Entscheidend für den Ausgabekurs ist somit, die Interessen der Minderheitsaktionäre zu wahren.
Der Vorstand hat geprüft, ob dieser Ausgabebetrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem auf Grundlage des letzten Jahresabschlusses der B.A.U.M. Consult AG überschlägig ermittelten Werts der Aktien steht. Die vergangenen Geschäftsjahre 2012 bis einschließlich 2014 wiesen Jahresfehlbeträge aus. Zur Jahresmitte 2014 musste das operative Geschäft der Gesellschaft mit Ausnahme der Stromproduktion mittels einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von rd. 60 kWp eingestellt werden. Die jährlichen Erträge aus der Stromproduktion beziffern sich auf rd. EUR 10.000. Unter Berücksichtigung der anfallenden Wartungs- und Verwaltungskosten ist die Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen nicht möglich. Ein positiver Ertragswert besteht folglich nicht.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 weist ein bilanzielles Eigenkapital von EUR 188.298,14 aus. Dies entspricht einem Wert von EUR 3,77 je Aktie. Nach Zahlung einer Dividende von EUR 100.000,00 bzw. EUR 2,00 je Aktie reduziert sich das anteilige Eigenkapital auf EUR 88.298,14 bzw. EUR 1,77 je Aktie.
Vor diesem Hintergrund hält der Vorstand den Ausgabebetrag von EUR 2,00 je Aktie unter Berücksichtigung der Interessen der Minderheitsaktionäre für angemessen.
Dieser Bericht des Vorstands und die Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachten liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Hamburg, den 10. November 2015
B.A.U.M. Consult AG
Peter Krabbe | Karen Kedziora |
Der Bericht und das darin erwähnte Bewertungsgutachten der Hahn & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
II.
Weitere Angaben zur Einberufung
Da von der Gesellschaft weder Aktien noch Zwischenscheine ausgegeben wurden, sind nur die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis zum 16. Dezember 2015 (Nachweisstichtag) der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 16. Dezember 2015, 0.00 Uhr zu beziehen. Außerdem müssen die Aktionäre für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ihre Teilnahme gemäß § 11 Nr. 6 der Satzung der Gesellschaft gegenüber schriftlich unter der Adresse B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg oder per Fax unter 040/707006925 bis zum 16. Dezember 2015, 24.00 Uhr, angemeldet haben.
Die Vertretung eines Aktionärs bzw. die Ausübung des Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Je eine Inhaber-Stückaktie im Nennwert von EUR 1,00 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – ausschließlich nach dem im Nachweis angegebenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG können der Gesellschaft übersandt werden per Post unter der Geschäftsanschrift B.A.U.M. Consult AG, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, sowie per Telefax unter der Nummer 040-707006925 oder per E-Mail an p.krabbe@baumgroup.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 3. Dezember 2015, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.
Hamburg, den 10. November 2015
B.A.U.M. Consult AG
Der Vorstand