B.M.P. Pharma Trading AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

B.M.P. Pharma Trading AG

Norderstedt

WKN: 524090
ISIN: DE0005240907

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

am Donnerstag, den 23. Juni 2022, 15.00 Uhr,

in Form einer virtuellen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters)

Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (keine elektronische Teilnahme). Bitte
beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur
Hauptversammlung.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Haus der Wirtschaft,
Kapstadtring 10 in 22297 Hamburg.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der B.M.P. Pharma
Trading AG für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 2.618.631,83.

Es wird beschlossen den Jahresüberschuss in Höhe von € 2.618.631,83 mit dem nach der
Ausschüttung 2021 verbliebenen Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von € 22.318,44
zu verrechnen. Aus dem daraus resultierenden Bilanzgewinn in Höhe von € 2.640.950,27
werden am 28.06.2022 € 2.625.000,00 als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 15.950,27 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Außerdem wird die im Zusammenhang mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in 2010
gebildete Gewinnrücklage in Höhe von € 119.000,00 ebenfalls am 28.06.2022 an die Aktionäre
ausgezahlt.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor Herrn Wirtschaftsprüfer Bernd Lenzen, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass
die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
im Internet über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft, welches
unter dem Link

https:/​/​bmp.hvanmeldung.de

zu erreichen ist.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung
der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs.
1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens
6 Tage vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Der Tag des Zugangs der Anmeldung
ist nicht mitzurechnen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend
angegebenen Adresse in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens zum 16. Juni 2022, 24:00 Uhr (Anmeldefrist), zugehen:

B.M.P. Pharma Trading AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Aktionäre müssen darüber hinaus gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des
Anteilbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.
Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h.
auf den 02. Juni 2022, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oberhalb dieses
Absatzes genannten Adresse bis spätestens zum 16. Juni 2022, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises über den Anteilsbesitz bei der vorstehend
zur Anmeldung bezeichneten Adresse werden den Aktionären Zugangskarten für die Hauptversammlung
mit den persönlichen Zugangsdaten zum passwortgeschützten Aktionärsportal übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich die Hauptversammlung verfolgen und/​oder Ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung sowie ein form- und fristgerechter
Nachweis über ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig. Ein
Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Zugangskarte.

Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Abweichend hiervon
richtet sich die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und
diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten,
nach den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen, die diese Institutionen und
Personen für ihre Bevollmächtigung aufstellen. Wenn Sie eine dieser Institutionen
oder Personen bevollmächtigen wollen, stimmen Sie sich bitte mit dieser über die Anforderungen
an die Bevollmächtigung ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder der Gesellschaft an folgende
Adresse übermittelt werden:

B.M.P. Pharma Trading AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Entsprechendes gilt auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft können zudem elektronisch erfolgen und übermittelt werden,
indem die unter

https:/​/​bmp.hvanmeldung.de

bereitgestellte Anwendung genutzt wird.

Der Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
kann seinerseits nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
nur über elektronische Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Möchte der Bevollmächtigte
zur Stimmabgabe das passwortgeschützte Aktionärsportal unter

https:/​/​bmp.hvanmeldung.de

nutzen, benötigt er hierzu die Zugangsdaten, die dem Aktionär mit der Zugangskarte
übermittelt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung
des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die

Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Auch im Falle der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis
des Anteilsbesitzes nach vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​bmp.hvanmeldung.de

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen
Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare
mit der Zugangskarte. Die Vollmacht und die Weisungen für den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum
22. Juni 2022 (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

B.M.P. Pharma Trading AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich
abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für
die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung
zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft
unter

https:/​/​bmp.hvanmeldung.de

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten
erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl auch das mit der Zugangskarte zugesandte
Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum 22. Juni
2022 (Tag des Eingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen
sein:

B.M.P. Pharma Trading AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 Aktiengesetz bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz
sind per Post, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an folgende Adresse bzw.
an folgende Kontaktdaten zu übersenden:

B.M.P. Pharma Trading AG
Bornbarch 16, 22848 Norderstedt
Fax: +49 (0)40-64556868
E-Mail: bmp@bmp.ag

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis
spätestens 08. Juni 2022, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 Aktiengesetz
unter der Internetadresse www.bmp.ag unter der Rubrik „Investor Relations“ zugänglich
gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der
Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen
Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 21.
Juni 2022, 24.00 Uhr, über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft
unter

https:/​/​bmp.hvanmeldung.de

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er die Fragen beantwortet.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend
von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch
gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären. Eine gültige Erklärung des
Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch
unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende
der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft
unter

https:/​/​bmp.hvanmeldung.de

erklärt.

Auslagen

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen
ab dem Tag der Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht
der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenlose Abschrift dieser
Unterlagen.

 

Norderstedt, im Mai 2022

B.M.P. Pharma Trading AG

Der Vorstand

 

Informationen zum Datenschutz

Die B.M.P. Pharma Trading AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
folgende Kategorien Ihrer personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die
E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die
Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die B.M.P.
Pharma Trading AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen.
Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogener Daten können
Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die B.M.P. Pharma Trading AG verantwortlich. Die Kontaktdaten
des Verantwortlichen lauten:

B.M.P. Pharma Trading AG
Vorstand
Bornbarch 16, 22848 Norderstedt
Fax: +49 (0)40-64556868
E-Mail: bmp@bmp.ag

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der B.M.P.
Pharma Trading AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der
Hauptversammlung beauftragt wurden. (Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister,
wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Diese beauftragten Dienstleister
sind über vertragliche Abkommen zur Auftragsdatenverarbeitung ebenfalls auf Datenschutz
und Sicherheit gem. EU DGSVO verpflichtet). Die Dienstleister erhalten personenbezogene
Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht,
es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden,
auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von
Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

bmp@bmp.ag

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der B.M.P. Pharma Trading AG erreichen Sie unter folgender
Adresse:

datenschutz@bmp.ag

B.M.P. Pharma Trading AG

Der Vorstand

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