B.M.P. Pharma Trading AG – Ergänzung Hauptversammlung 2018

B.M.P. Pharma Trading AG

Norderstedt

WKN: 524090
ISIN: DE0005240907

Ergänzung der Einladung zur Hauptversammlung der B.M.P. Pharma Trading AG, Norderstedt

am 3. Juli 2018, um 15.00 Uhr im Hotel Business & More,
Frohmestraße 110 – 114, 22459 Hamburg

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 24. Mai 2018 wurde die Hauptversammlung der B.M.P. Pharma Trading AG für den 3. Juli 2018, um 15.00 Uhr im Hotel Business & More, Frohmestraße 110–114, 22459 Hamburg, einberufen.

Nach Einberufung der Hauptversammlung hat die Aktionärin Heidelberger Beteiligungsholding AG mit Schreiben vom 28. Mai 2018 die Ergänzung der Tagesordnung dieser Hauptversammlung um zwei weitere Punkte verlangt.

Aufgrund dieses Ergänzungsverlangens werden nachfolgend gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 124 Abs. 1 AktG unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 als weitere Punkte 7 und 8 auf die Tagesordnung gesetzt und wie folgt bekannt gemacht:

7.

Beschlussfassung über die Aufstellung eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, schlägt vor, zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat werden beauftragt, für das Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschluss bis zum 30.09.2018 zu erstellen und auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt zu machen.

Als Begründung für die Ergänzung führt die Aktionärin Heidelberger Beteiligungsholding AG an:

Die Aktionäre der B.M.P. Pharma Trading AG werden von der Gesellschaft nur unzureichend über die wirtschaftliche Lage des Konzerns informiert, da kein Konzernabschluss über das Geschäftsjahr 2017 erstellt wird.

Das wesentliche operative Geschäft der B.M.P. Pharma Trading AG wird in den Tochtergesellschaften erbracht. Der Einzelabschluss der B.M.P. Pharma Trading AG enthält jedoch nur eine völlig unzureichende Darstellung der Entwicklung in den einzelnen Tochtergesellschaften. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der B.M.P. Pharma Trading AG ist somit ein Konzernabschluss unbedingt erforderlich, auch wenn dieser gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Die Aktien der B.M.P. Pharma Trading AG sind zu rund 30 % im Streubesitz und werden an der Börse gehandelt. Die Minderheitsaktionäre müssen sich ein umfassendes Bild über die Entwicklung der Gesellschaft und deren Entwicklung an der Börse machen können. Hierzu ist ein aussagefähiger Konzernabschluss erforderlich. Ein Konzernabschluss wird den Aktionären jedoch, trotz schriftlicher Aufforderung durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG an die Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt. Eine Einsichtnahme auf der Hauptversammlung reicht nicht aus, um den Kapitalmarkt angemessen zu informieren. Die vom Vorstand genannten Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses von rund 20.000 Euro sind für eine Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, angemessen und notwendig.

8.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, schlägt vor, zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 5.250.000,00, eingeteilt in 5.250.000 Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 5.250.000,00, durch Ausgabe von bis zu 5.250.000 neuen Stückaktien auf bis zu EUR 10.500.000,00 erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird, zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt EUR 1,00 pro neu auszugebender Stückaktie. Die neuen Stückaktien sind den Aktionären der Stückaktien im Verhältnis 1:1 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können von den Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht vollständig Gebrauch gemacht haben.

Nicht bezogene Aktien können darüber hinaus weiteren interessierten Investoren angeboten werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 28. Dezember 2018 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.

Als Begründung für die Ergänzung führt die Aktionärin Heidelberger Beteiligungsholding AG an:

Die Erhöhung des Grundkapitals der B.M.P. Pharma Trading AG gegen Bareinlagen soll die Gesellschaft im Wettbewerbsumfeld stärken und die Voraussetzung für weiteres Wachstum schaffen. Insbesondere sollen auch Akquisitionen ermöglicht werden. Die Aktie der B.M.P. Pharma Trading AG ist mit rund 30 % Freefloat im Freiverkehr der Börsen Stuttgart und Berlin handelbar. Die Börsen weisen extrem geringe Handelsumsätze in der Aktie auf. Zudem dümpelt der Aktienkurs seit vielen Jahren als Pennystock vor sich hin. Grundsätzlich sollte eine Aktiengesellschaft die Geschäftsstrategie auf Wachstum ausrichten. Da dies aufgrund der Ertragsschwäche schwer möglich ist, soll eine Kapitalerhöhung mit entsprechendem Liquiditätszufluss der Gesellschaft neue Wachstumsimpulse ermöglichen. Diese werden sich langfristig auch in einem steigenden Aktienkurs auswirken.

Diese Bekanntmachung steht zudem auf der Website der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.bmp.ag

zum Download bereit.

 

Norderstedt, im Juni 2018

B.M.P. Pharma Trading AG

Der Vorstand

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