B.M.P. Pharma Trading AG – Hauptversammlung 2018

B.M.P. Pharma Trading AG

Norderstedt

WKN: 524090
ISIN: DE0005240907

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 3. Juli 2018, 15.00 Uhr
(Einlass ab 14.00 Uhr)

im Hotel Business & More,
Frohmestraße 110–114, 22459 Hamburg

 

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der B.M.P. Pharma Trading AG für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 16.408,95. Es wird beschlossen den Jahresüberschuss mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von € 828.687,41 zu saldieren und den Bilanzverlust in Höhe von € 812.278,46 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

5.

Bezüge des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die seit 18 Jahren unveränderten Bezüge für ein Aufsichtsratsmitglied von € 6.500,00 ab dem Kalenderjahr 2018 auf € 7.500,00 zu erhöhen.

Alle anderen Regelungen bleiben unverändert.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Bernd Lenzen zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens 6 Tage vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse in Textform

(§ 126b BGB) bis spätestens zum 26. Juni 2018, 24:00 Uhr (Anmeldefrist), zugehen:

Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 127 79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Die Aktionäre müssen darüber hinaus gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des Anteilbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 12. Juni 2018, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oberhalb dieses Absatzes genannten Adresse bis spätestens zum 26. Juni 2018, 24:00 Uhr in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises über den Anteilsbesitz bei der vorstehend zur Anmeldung bezeichneten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung sowie ein form- und fristgerechter Nachweis über ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Abweichend hiervon richtet sich die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, nach den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen, die diese Institutionen und Personen für ihre Bevollmächtigung aufstellen. Wenn Sie eine dieser Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, stimmen Sie sich bitte mit dieser über die Anforderungen an die Bevollmächtigung ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt werden:

B.M.P. Pharma Trading AG
Bornbarch 16
22848 Norderstedt
Fax: +49 (0)40-64556868
E-Mail: bmp@bmp.ag

Entsprechendes gilt auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 Aktiengesetz bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz sind per Post, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an folgende Adresse bzw. an folgende Kontaktdaten zu übersenden:

B.M.P. Pharma Trading AG
Bornbarch 16
22848 Norderstedt
Fax: +49 (0)40-64556868
E-Mail: bmp@bmp.ag

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens 18. Juni 2018, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 Aktiengesetz unter der Internetadresse

www.bmp.ag

unter der Rubrik „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen ab dem Tag der Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenlose Abschrift dieser Unterlagen.

 

Norderstedt, im Mai 2018

B.M.P. Pharma Trading AG

Der Vorstand

 

Informationen zum Datenschutz

Die B.M.P. Pharma Trading AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die B.M.P. Pharma Trading AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die B.M.P. Pharma Trading AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

B.M.P. Pharma Trading AG
Vorstand
Bornbarch 16
22848 Norderstedt
Fax: +49 (0)40-64556868
E-Mail: bmp@bmp.ag

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der B.M.P. Pharma Trading AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. (Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Diese beauftragten Dienstleister sind über vertragliche Abkommen zur Auftragsdatenverarbeitung ebenfalls auf Datenschutz und Sicherheit gem. EU DGSVO verpflichtet). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

bmp@bmp.ag

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der B.M.P. Pharma Trading AG erreichen Sie unter folgender Adresse:

datenschutz@bmp.ag

B.M.P. Pharma Trading AG

Der Vorstand

Comments are closed.